STÀATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach'10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 618124 Thema: Sicherheit von Windenergieanlagen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorþemerkung: Die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) mit einer Gesamthöhe von 50 Metern oder mehr sind nach g 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen , Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-lmmissionsschutzgesetz - BlmSchG) in Verbindung mit der Nr. 1.6 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zut Durchführung des BlmSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4. BlmSchV) genehmigungsbedürftig. Die jeweilige immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt nach g 13 BlmSchG die Baugenehmigung ein. ln den für die Errichtung und den Betrieb der WEA erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen werden für den Einzelfall Regelungen getroffen. Es bestehen größtenteils keine Verpflichtungen seitens der Betreiber der WEA, den zuständigen Umweltbehörden Betriebsausfälle ihrer Anlagen mitzuteilen. Demzufolge basieren die Angaben zu den Betriebsausfällen und deren Ursachen auf freiwilligen Angaben der Betreiber. Frage I Wie viele Windenergieanlagen sind in den letzten Jahren aufgrund von Beschädigungen, wie defekte Rotoren, abgestürzten Rotorblättern oder sogar umgeknickte Anlagen, betriebsunfähig gewesen? (Bitte Auflistung des Zeitraumes , des Anlagentyps, der Höhe und dem Alter der Windenergieanlage ) Freistaat SACHSEN Dresden, /fr,ol. toû( s¡mu1+ Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 20. Januar 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t780 bùñhtrmtu.Uñs[ùñdffiebñ Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsm¡nister¡um fi¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8,13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt. Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang für elektron¡sch sign¡erte sow¡e fúr verschlüsselte elektronische Dokumênte - o)(t (r) to C\¡ Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: lst der Staatsregierung bekannt, welche Ursachen zu den in Frage I genannten Beschädigungen geführt haben? (2.8. Materialermüdung, technische Defekte, etc.) Wenn ja, bitte auflisten. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die von den Landkreisen und Kreisfreien Städten übermittelten Daten sind in der Taþelle in der Anlage aufgeführt. Frage 3: Welche Wartungen sind in welchem Umfang in welchem Turnus zur Uberprüfung der Sicherheit von Windenergieanlagen in Sachsen vorgeschrieben ? Bei der Zulassung für WEA wird im Freistaat Sachsen von den jeweiligen zuständigen Venrualtungsbehörden die,,Gemeinsame Handlungsempfehlung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMl) und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Zulassung von Windenergieanlagen" vom 7. September 2011 angewendet . Darin wird auf die vom Deutschen lnstitut für Bautechnik (DlBÐ veröffentlichte Richtlinie für Windenergieanlagen - Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung venryiesen (im Folgenden Richtlinie). Gemäß der Verwaltungsvorschrift des SMI über die Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (VwV LTB), ist die Richtlinie (Anlage 2.7112 VwV LTB) als technische Baubestimmung eingeführt und bei der Planung, Bauausführung und insbesondere beim Betrieb von WEA zwingend zu beachten. lm Punkt 15 - wiederkehrende Prüfungen - der Richtlinie wird ein wiederkehrendes Prüfintervall durch akkreditierte Sachverständige an Maschine und Rotorblättern sowie an der Trag-struktur (Turm und zugängliche Bereiche der Fundamente) von höchstens zwei Jahren festgelegt. Dieses wiederkehrende Prüfintervall darf auf vier Jahre verlängert werden, wenn durch von der Herstellerfirma autorisierte Sachkundige eine laufende (mindestens jährlich) Wartung und Überuvachung der WEA durchgeführt wird. Frage 4: Wie oft wurde die Durchführung der vorgeschriebenen Wartungen der Windenergieanlagen in Sachsen kontrolliert und wie oft wurden hierbei Mängel festgestellt? (Angabe bitte in absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen) Der Umfang und die lntervalle der Wartungsarbeiten sind von den Herstellern der Anlagen im Wartungspflichtenbuch vorgegeben. Die Überprüfungs- und Wartungsberichte sind vom Anlagenbetreiber vozuhalten. Die wiederkehrenden Prüfungen durch Sachverständige sind entsprechend der in der Antwort zu Frage 3 genannten Prüfintervalle durchzuführen , dabei werden die Wartungspflichtenbücher kontrolliert. Konkrete Zahlen zur Anzahl dieser Kontrollen liegen nicht vor. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT l#3ÄëiisnN Frage 5: Welche Störfälle an Windenergieanlagen müssen der Staatsregierung gemeldet werden bzw. werden von ihr erfasst? Der Begriff ,,Stöfall" ist in der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundeslmmissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BlmSchV) definiert. Windkraftanlagen unterliegen nicht dieser Verordnung. Auch darüber hinaus besteht keine Meldepflicht . Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 3 von 3 Schadensursache nicht bekannt Derzeit laufende Sachverständiqenprüfunq nicht bekannt Am Standort in Betrieb seit 1 1 .06.1999 16.09.1999 2003 Nabenhöhe / Gesamthöhe 70m/93m 64,7ml100m 78m1118m Anlagentyp Tacke TW 600a Tacke TW 1.5 Vestas V80 Betriebsunfähig von bis 05.04.2003 - 1 27.12.2016 - seitdem außer Betrieb 04.03.2015 - 1 geschädigte WEA 0 2 0 02 0 0 1 0 0 0 0 0 0 Landkreis Stadt Chemnitz Landkreis Mittelsachsen Erzgebirgskreis Vogtlandkreis Landkreis Zwickau Stadt Dresden Landkreis Meißen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzqebi rq e Landkreis Görlitz Landkreis Bautzen Stadt Leipzig Landkreis Leipzig Landkreis Nordsachsen Anlage zur Kleinen Anfrage DS-Nr.: 618124 Tabelle: Daten zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage DS-Nr. 618124 I Konkreter Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme ) unbekannt ' Zettraum in den letzten Jahren ) hier die letzten fünf Jahre 2017-02-16T14:13:00+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes