SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜRKULTUS Postfach 1 0 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Wurlitzer, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/8136 Thema: Straftaten an sächsischen Schulen nach Aufenthaltsstatus Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Aus der Kleinen Anfrage 6/7078 ergibt sich, dass eine durchaus beachtliche Zahl von Straftaten an sächsischen Schulen verübt wird. ln diesem Zusammenhang stellen sich einige weitere Fragen." Vorbemerkung: Recherchiert wurde im Datenbestand des Polizeilichen Auskunftssystems Sachsen (PASS) mit Stand 25. Januar 2017 nach allen erfassten Straftaten in sächsischen Schulbereichen. Für die einzelnen Schuljahre wurden die Daten für jeweils vom ersten bis zum letzten Schultag einschließlich der darauffolgenden Schulferien herangezogen. Dies beinhaltet die Tatzeiträume vom 26. August 2013 bis 31 . August 2014 (Schuljahr 2013/2014), 1. September 2014 bis 23. August 2015 (Schuljahr 2014/2015), 24. August 2015 bis 6. August 2016 (Schuljahr 2015/2016) und 7. August 2016 bis 31 . Dezember 2016 (laufendes Schuljahr 2016). Als Tatörtlichkeiten wurden Grundschulen, Mittelschulen, Oberschulen, Gymnasien, Berufsschulen, sonstige Schulen (z. B. Förder- oder Waldorfschulen) und Schulhöfe betrachtet . Die Auswertung erfolgte nach dem Tatortprinzip, so dass es sich bei den ermittelten Tatverdächtigen nicht zwingend um Schüler bzw. Lehrer handeln muss, sondern möglicherweise auch um andere Personen, welche sich zur Tatzeit auf dem Schulgelände aufhielten. Eine Vergleichbarkeit der jeweiligen Schuljahre ist nicht zulässig, da Daten, die älter als 24 Monate sind, aufgrund von Aussonderungs- und Löschfristen nicht mehr vollständig zur Verfügung stehen. Daten aus der Kleinen Anfrage Drs. 6/7078 konnten nicht verwendet werden, da bei deren Beantwortung nicht das Erfordernis bestand, Angaben zu den Tatverdächtigen zu erheben. Zudem kommt es aufgrundvon Datensatzaktualisierungen und Löschungen zu Abweichungen bei den Angaben zu den erfassten Straftaten an sächsischen Schulen nach Schuljahren und Tatörtlichkeiten . Ein Vergleich der nachfolgenden Angaben mit den Angaben aus der Drs. 6/7078 ist insofern nicht zulässig. Seite 1 von 5 5jSACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/8/9 Dresden, ,{, . Februar 2017 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS SSACHsEN Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele zur Anzeige gebrachte Straftaten wurden an sächsischen Schulen in den Schuljahren 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016 sowie im laufenden Schuljahr (Stand 31.12.2016) verübt? [Bitte aufschlüsseln nach Schulart und Aufenthaltsstatus wie folgt: 1. Deutsche Staatsangehörige 2. EU-Ausländer 3. Drittstaatsangehörige 4. "Asylbewerber" (alle, auf die die Staatsregierung den Begriff anwendet1 ) und ferner gesondert aufgeschlüsselt nochmals a) Anerkannte Asylberechtigte nach § 25 Absatz 1 Satz 1 AufenthG b) Flüchtlinge im Sinne des § 3 Absatz 1 AsyiG c) Personen mit subsidiärem Schutz nach § 4 AsyiG d) Geduldete im Sinne des § 60 Absätze 5-7 AufenthG Die Anzahl der zur Anzeige gebrachten Straftaten nach Schuljahren und kann der folgenden Übersicht entnommen werden: Tatörtlichkeiten Schuljahre 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016* Straftaten gesamt 3.197 3.103 3.575 1.465 * 7. August 2016 bis 31. Dezember 2016 Bei den in der folgenden Übersicht erfassten Straftaten nach Schulart sind Mehrfachnennungen vorhanden, da insbesondere Grund- und Oberschulen teilweise in einem Gebäude untergebracht sind bzw. neben der Schulart zusätzlich der .,Schulhof" als Tatörtlichkeit erfasst wurde. Daher weicht die schuljahresbezogene Summierung der abgebildeten Werte von der o. a. Gesamtanzahl der Straftaten ab. Tatörtlichkeiten Schuljahre 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016* Grundschule 476 455 535 213 Mittelschule 731 500 291 106 Oberschule 4 321 768 339 Gymnasium 408 319 460 147 Berufsschule 368 331 327 163 Sonstige Schule 743 726 645 287 Schulhof 750 708 834 321 * 7. August 2016 bis 31. Dezember 2016 Seite 2 von 5 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Die Staatsangehörigkeiten der bisher ermittelten Tatverdächtigen gliedern sich wie folgt: Staatsangehörigkeit Schuljahre 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016* Deutsche 1.441 1.705 1.858 618 EU-Ausländer 30 44 30 19 Drittstaatsangehörige 74 75 167 86 * 7. August 2016 bis 31. Dezember 2016 Bezüglich des Aufenthaltsstatus wird gegenwärtig nach den Kriterien ,.Asylbewerber", ,.Duldung" (Abschiebungshindernisse nach Abschluss des Asylverfahrens), "International /national Schutzberechtigte" (Fiüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote ) und ,.Asyl berechtigte", ,.Kontingentflüchtlinge" und ,.Unerlaubter Aufenthalt" unterschieden. Eine Unterscheidung zwischen "Anerkannten Asylberechtigten " nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz und "Personen mit subsidiärem Schutz" nach § 4 Asylgesetz ist im PASS nicht möglich. 228 Drittstaatsangehörige wurden mit einem entsprechenden Aufenthaltsstatus erfasst: Schuljahre Aufenthaltsstatus 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016* Asylbewerber 16 28 92 43 Duldung (Abschiebungshindernisse nach Abschluss des Asylverfahrens) 9 5 5 I nternationa I/national Schutzberechtigte (Fiüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote) und Asylberechtigte - - 12 Kontingentflüchtlinge - 1 2 Unerlaubter Aufenthalt 2 - - * 7. August 2016 bis 31 . Dezember 2016 Frage 2: Soweit es sich bei den Straftätern um "Asylbewerber" handelte: Wie viele davon waren minderjährig und wie viele schuldfähig? Im Tatzeitraum vom 26. August 2013 bis 31 . Dezember 2016 waren unter den tatverdächtigen ,.Zuwanderern" 141 minderjährig und 174 im schuldfähigen Alter. Die einzelnen Altersgruppen stellen sich wie folgt dar: Altersgruppe Anzahl Tatverdächtige Kinder (bis unter 14 Jahre) 54 Jugendliche (1 4 bis unter 18 Jahre) 87 Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) 27 Erwachsene (ab 21 Jahre) 60 Seite 3 von 5 1 12 - - STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS SSACHsEN Frage 3: Soweit es sich bei den Straftätern um "Asylbewerber" handelte: Welche Konsequenzen wurden hieraus gezogen? Im PASS liegen derzeit folgende Angaben zum "Ausgang des Verfahrens" vor: Ausgang des Verfahrens Anzahl Einstellung des Verfahrens gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung 25 Einstellung des Verfahrens - Kind gemäß § 19 Strafgesetzbuch 33 Einstellung des Verfahrens mit Auflagen gemäß § 45 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz nach jugendrichterliehen Maßnahmen 10 Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen gemäß § 153 Strafprozessordnung (Geringfügigkeit) 1 Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen gemäß § 154 Strafprozessordnung (unwesentliche Nebenstraftat) 5 Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen gemäß § 154b Strafprozessordnung (Auslieferung/Ausweisung) 1 Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen gemäß § 45 Jugendgerichtsgesetz (Absehen von Verfolgung) 8 Einstellung des Verfahrens aufgrund von Verfahrenshindernissen bzw. nicht vorliegenden Verfahrensvoraussetzungen 12 Freiheitsstrafe 2 Geldstrafe 2 in Bearbeitung 41 Jugendstrafe 1 kein öffentliches Interesse 3 Verurteilung nach Jugendgerichtsgesetz 2 Verwarnung, Auflage 2 Verweisung auf den Weg der Privatklage 6 keine Angaben 74 Soweit sich die Frage auf strafrechtliche Konsequenzen bezieht, wird diese wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes nicht beantwortet. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen findet durch die sächsischen Staatsanwaltschaften nicht statt. Der Umstand, dass eine Straftat innerhalb einer Schule begangen wurde und der Beschuldigte ein Asylbewerber im Sinne der Kleinen Anfrage ist, wird in den Datenbanken der Staatsanwaltschaften nicht gesondert erfasst. Die Beantwortung der Frage würde daher die manuelle Durchsicht und Auswertung der Papierakten aller in Betracht kommenden Ermittlungsverfahren gegen ausländische Beschuldigte erfordern. Dies betrifft 130.811 Verfahrensakten. Zur vollständigen Beantwortung der Frage wären somit umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des Seite 4 von 5 STAATSMl NlSTERlUM FÜR KULTUS SSACHsEN parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. Frage 4: Woraus erklärt sich der steile Anstieg von Straftaten bei den Oberschulen ? Die öffentlichen Schulen der Schulart Mittelschule führen ab 01 .08.2013 die Bezeichnung "Oberschule". Demgegenüber können Schulen in freier Trägerschaft entweder die Bezeichnung .. Mittelschule" oder die Bezeichnung "Oberschule" führen. ln der Integrierten Vorgangsbearbeitung (IVO) wurde der Katalogwert "Oberschule" erst am Jahresende 2014, also im laufenden Schuljahr 2014/2015, eingeführt. Die komplette Erfassung der Straftaten, getrennt nach den Katalogwerten "Mittelschule" und "Oberschule", erfolgte erstmals im Schuljahr 2015/2016. Daraus resultiert der vermeintlich starke Anstieg von Straftaten an Oberschulen im Schuljahr 2015/2016. Demgegenüber ist jedoch bei den Mittelschulen ein Rückgang zu verzeichnen. Bei den vier Straftaten im Schuljahr 2013/2014 an Oberschulen handelt es sich um Fälle, welche erst nach der Einführung des Katalogwertes "Oberschule" in der IVO angezeigt bzw. abgeschlossen wurden. Mit freundlichen Grüßen ~~;:·'~ Thomas Schmidt Seite 5 von 5 2017-02-17T10:58:34+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes