STAATSMINISTERIUM FUR KULTUS Freistaat SACHSENS Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach l0 09 10 l 01079 Dresden Ihr Zeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz l 01 067 Dresden Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/8/1 0 Dresden. il(l . Februar 2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Wurlitzer, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/81 37 Thema: Schulsanktionen infolge Gewalt an Schulen Sehr geehrter Herr Präsident namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: in wie vielen Fällen wurden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß $ 39 Abs.2 SächsSchuIG in den Jahren 2015 und 2016 getroffen? (Bitte aufschlüsseln nach Delikt und gewählter Ordnungsmaßnahme und Jahr) Frage 2: in wie vielen Fällen wurden die Ordnungsmaßnahmen durch den Klassenlehrer und in wie vielen Fällen durch den Schulleiter getrofen Zusammenfassende Antwort auf die Fragen l und 2 Die Anwendung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen liegt im Ermes sen der einzelnen Schule. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, diese gegen über der Schulaufsicht anzuzeigen und zu begründen. Eine statistische Er fassung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen findet bei der Sächsi schen Bildungsagentur nicht statt. Ftlr die Beantwortung der Frage wäre es erforderlich, alle Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen an sächsischen Schulen, die im fraglichen Zeitraum angewendet wurden. nachträglich zentral zu erfassen, die zugrundeliegenden Sachverhalte zu bewerten und einzelnen Delikten zuzuordnen. Um eine vollständige Erfassung zu gewährleisten, müsste hierzu jeder einzelne Schüler betrachtet werden. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz l 01097 Dresden Die Staatsregierung hält den Aufwand für die Beantwortung der Frage für unverhältnismäßig. Sie wäre ohne eine unvertretbare Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Schulen nicht zu bewältigen. Daher wird von einer Beantwortung abgesehen. www.smk.sachsen.de De-Mail-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Seite l von 2 Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMINISTERIUM FUR KULTUS Freistaat SACHSENS Frage 3: in wie vielen Fällen kam es zu Einstellungen von Ermittlungsverfahren aus Opportunitätsgründen nach $S 153, 153a STPO? Frage 4: in wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen und Strafbefehlen? Frage 5: in wie vielen Fällen waren die Täter unter 14 Jahre alt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5 Angaben aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Freistaates Sachsen (PKS) stehen im Sinne der Anfrage nicht zur Verfügung. Die vollständige Beantwortung der Fragen würde eine manuelle Durchsicht und Auswertung der Papierakten aller in Betracht kommenden Ermittlungsverfahren zumindest (bei Eingrenzung auf die Thematik "Gewalt an Schulen" gemäß der Überschrift der Kleinen Anfrage) mit den Tatvorwürfen Bedrohung, Diebstahl im besonders schweren Fall (243 Abs. l Satz l Nr. 1, 2 Strafgesetzbuch ). fahrlässige Körperverletzung. Körperverletzung. gefährliche Körperverletzung : schwere Körperverletzung . Körperverletzung mit Todesfolge, Beteiligung an einer Schlägerei, Raub, räuberischer Diebstahl, Erpressung und räuberische Erpressung erfordern. Wegen dieser Tatvorwürfe ermittelten die sächsischen Staatsanwaltschaften im maßgeblichen Zeitraum gegen 148.565 Beschuldigte. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen wären somit umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften, die Auswertung der Akten im Sinne der Fragestellung durch einen Staatsanwalt sowie die schriftliche Dokumentation e rfo rderlich . Anschließend müsste das Ergebnis dieser Erhebung mit einer vorzunehmenden Erhe bung der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen an den Schulen abgeglichen werden Zur Problematik der Erhebung der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen vgl. die zu sammenfassende Antwort auf die Fragen l und 2 Die Staatsregierung kommt daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Behörden andererseits ebenfaHs zu dem.Ergebnis, dass eine Beantwortung der Fragen auch unter Berücksichtigung des hohen Range des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ohne unvertretbare Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der Polizei, der Strafrechtspflege und der Schulbehörden nicht zu leisten ist. Sie sieht daher von einer Beantwortung ab. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung & Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2017-02-17T09:46:29+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes