STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8141 Thema: Rechtsextreme Liederabende in Dresden-Strehlen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Auf verschiedenen Internetseiten sowie in den sozialen Netzwerken finden sich Hinweise darauf, dass in regelmäßigen Abständen im Dresdner Stadtteil Strehlen rechtsextreme Liederabende mit in der rechtsextremen Szene namhaften Liedermachern stattfinden. Auf Bildern , die ebenfalls im Internet auftauchten und mutmaßlich in einer Gartensparte aufgenommen sind, sind Personen im hohen zweistelligen Bereich zu erkennen. Auch sollen Gelder gesammelt worden sein, die zur Finanzierung der Aktivitäten der rechten Szene in diesem Jahr rund um den 13. Februar in Dresden dienen sollen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „rechtsextrem ". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer 1. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.- Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung im Hinblick auf die Anzahl der Veranstaltungen sowie jeweils in Bezug auf Redner, Bands, Liedermacher, Veranstalter, Teilnehmer, Anzahl der Teilnehmer, Straftaten während der Veranstaltung sowie im Vor- und Nachgang, usw. vor? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2960 — Dresden, / 4 .Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Es wird auf die Erkenntnisse der letzten drei Monate abgestellt. Auf die folgende Tabelle wird verwiesen. Datum Veranstaltung 21.10.2016 Liederabend mit Fylgien (Teilnehmer 40 bis 50) 25.11.2016 Liederabend mit Frank Rennicke (Teilnehmer 80 bis 100) 09.12.2016 evtl. Weihnachtsfeier (nähere Details nicht bekannt) 27.01.2017 Treff (Teilnehmer 15 bis 20) Als Veranstalter fungierte vorwiegend Rene Despang (NPD). Straftaten wurden im Zusammenhang mit den Veranstaltungen nicht registriert. Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung hinsichtlich des Objektes, das zur Durchführung der Veranstaltungen dient, in Bezug auf Besitzer bzw. Eigentümer vor? Der Staatsregierung liegen in diesem Zusammenhang keine Erkenntnisse über rechtsextremistische Bezüge vor. Der Fragesteller begehrt zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten, insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch des Fragestellers mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — Lager zugeordnet werden soll. Frage 3: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung in Bezug auf die Anmeldung dieser Veranstaltungen bei den zuständigen Behörden sowie im Hinblick auf ggf. notwendige Genehmigungen vor? Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung hinsichtlich einer Teilnahme bzw. Mitwirkung oder anderweitigen Einbindung der Mitglieder der Freien Kameradschaft Dresden an diesen Liederabenden vor? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN i nZusa menfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Hier u li gen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Mit f e ndlichen Grüßen • , M kus Ulbill Seite 3 von 3 2017-02-16T11:07:50+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes