STAATSI\4 I N I STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM F{JR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler, MdL Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 618143 Thema: Sicherung der bedeutenden Lokalpopulation der vom Aussterben bedrohten Fledermausart Kleine Hufeisennase in der ehemaligen Gaststätte,,Waldfrieden" im FFH-Gebiet Bahrebachtal ( Land kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebi rge) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Fledermausart Kleine Hufeisennase ist in Sachsen und in ganz Deutschland vom Aussterben bedroht und deshalb im Anhang ll der FFH-Richtlinie verankert . Der Gesamtbestand in den noch vorhandenen Sommerquartieren soll nur noch ca. 550 adulte und vorjährige Tiere betragen. lm Zuge des Baus der BABIT und deren Zubringer wurden im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erhebliche Summen zum Schutz der wichtigen Lokalpopulation im FFH-Gebiet Bahrebachtal aufgebracht. Hier wurden zahlreiche Grünbrücken, Durchlässe, Leitstrukturen hergestellt. lnnerhalb des FFH-Gebietes Bahrebachtal liegt die ehemalige aktuell ungenutzte Gaststätte ,,Waldfrieden", in der sich mittlerweile ein ganz wichtiges Quartier der Kleinen Hufeisennase etabliert hat." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Bedeutung hat aus Sicht der Staatsregierung das Quartier der Kleinen Hufeisennase auf dem Gelände der ehemaligen Gaststätte ,,Waldfrieden" im FFH-Gebiet Bahrebachtal? Bei dem Quartier der Kleinen Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) auf dem Gelände der ehemaligen Gaststätte ,,Waldfrieden" im FFH-Gebiet ,,Bahreþachtal" handelt es sich um ein landesweit bedeutsames Wochenstuben - und Winterquartier. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de" lhr Zeichen lhre Nachricht vom 23. Januar 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t782 Dresden, /6.gJ,.lo/:I s¡mu1+ o, ta) O) sf ¡.- o C\¡ ob2utuntuhlúhù!gdrkb bbñl.kt d'ñ& uiMlrùñd ffi ebft Hausanschrift: S¿ichsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivshaße I 01 097 Dresden vwvw.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Für Besucher m¡t Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch s¡gnierte sow¡e fur verschlusselte elektronische DokumenteSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Die Kleine Hufeisennase ist eine EU-weit streng geschützte Fledermausart, die in den Anhängen ll und lV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verzeichnet ist. Sie ist in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend der Roten Liste ,,vom Aussterben bedroht" und im Freistaat Sachsen ,,stark gefährdet". Der Freistaat Sachsen beherbergt etwa 40 Prozent des Bestandes der Kleinen Hufeisennase in der Bundesrepublik Deutschland und hat daher für die Erhaltung der Art deutschlandweit und für die Erhaltung der nördlichen Teile der Population auch EU-weit eine herausgehobene Verantwortung . Das Quartier der Kleinen Hufeisennase in der ehemaligen Gaststätte ,,Waldfrieden" ist eines von 17 bekannten Wochenstubenquartieren der Art im Freistaat Sachsen. Es beherbergt entsprechend der Erfassungsdaten des Jahres 2016 circa fünf Prozent der sächsischen Wochenstubenpopulation an adulten Weibchen und hat Potenzial für einen noch höheren Anteil an der sächsischen Wochenstubenpopulation. Das Quartier liegt im Kern-Verbreitungsgebiet der Kleinen Hufeisennase im Freistaat Sachsen, welches die wärmebegünstigten Gebiete des oberen Elbtals mit Schwerpunkt im unteren Osterzgebirge umfasst. Frage 2 Welche Anstrengungen wurden bislang unternommen, den Bestand des Fledermausquartiers in der ehemaligen Gaststätte ,,Waldfrieden" dauerhaft durch einen geeigneten Eigentümer zu sichern und welche Risiken sind in dieser Hinsicht mit der anstehenden Zwangsversteigerung des Gebäudes verbunden? Der bisherige Eigentümer der ehemaligen Gaststätte ,,Waldfrieden" ist verzogen. Das Objekt drohte zu verfallen. Um das zwischenzeitlich entstandene Fledermausquartier zu bewahren, hat die zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter Beachtung des FFH-Managementplanes dringend erforderliche Sicherungsmaßnahmen durchgeführt (Notabdichtung Dach, Einbau Fotovoltaikanlage , Verschluss von Türen und Fenstern und teilweise Umzäunung zur Sicherung gegen unbefugtes Eindringen). Mit diesen Maßnahmen konnte das Quartiet a)- nächst erhalten und verbessert, aber aufgrund der unklaren Eigentumssituation nicht langfristig gesichert werden. Ein Erwerb durch die öffentliche Hand, eine Naturschutzstiftung oder einen Naturschutzverband im Rahmen der Zwangsversteigerung wurde von der UNB als geeignete Option für eine langfristige Sicherung des bedeutenden Fledermausquartiers eingeschätzl, da sensible Fledermausquartiere schon durch wenige unsachgemäße Maßnahmen kurzfristig ausgelöscht werden können. Das Flurstück 361 der Gemarkung Dohma mit der ehemaligen Gaststätte ,,Waldfrieden" wurde am 1. Februar 2017 von der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) ersteigert. Mit dem Zuschlag im Rahmen der Versteigerung ist die LaNU Eigentümerin geworden, es sei denn, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Zuschlagsbeschlusses wird gegen den Zuschlag erfolgreich Beschwerde eingelegt. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 3: ln welcher Art und Weise soll und wird aus Sicht der Behörden die Sicherung dieses wichtigen Lokalvorkommens in der ehemaligen Gaststätte ,,Waldfrieden" gesichert bzw. durchgesetzt werden? Ziel ist, das Fledermausquartier der Kleinen Hufeisennase in diesem Objekt möglichst langfristig zu sichern. Dazu erforderliche Maßnahmen nimmt die LaNU in enger Abstimmung mit der UNB sowie dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und dem Quartierbetreuer vor. Das Objekt wird weiterhin gegen unbefugtes Betreten gesichert. Nicht als Quartier benötigte und damit nicht erhaltungswürdige Gebäudeteile (Anbauten) sollen als Ökokontomaßnahme (Entsiegelungsmaßnahme) zurückgebaut werden. Frage 4: Wird die Staatsregierung finanzielle Mittel bereitstellen, damit die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt, ehrenamtliche Naturschutzverbände oder die öffentliche Hand selbst das Gebäude erwerben können? Das Grundstück einschließlich des Gebäudes wurde am 1. Februar 2017 von der LaNU erworben (siehe Antwort zu Frage 2). Der hierfür zu bezahlende Betrag wird aus Mitteln des Naturschutzfonds bestritten. Die Finanzierung notwendiger Sicherungs- und Unterhaltungsmaßnahmen am Objekt sowie laufender jährlicher Kosten ist ebenfalls aus dem Natu rschutzfonds vorgesehen Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2017-02-17T09:59:29+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes