STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/2/17-2017 Dresden, Februar 2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8146 Thema: Menschliche Gebeine im Besitz staatlicher Kultureinrichtungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Ergebnisse sind bis zum heutigen Stichtag im Rahmen des Daphne-Projektes bezüglich der Beschaffung elektronischen Inven tars, der systematischen Erfassung und fotografischen Dokumentation sowie der Provenienzklärung von Sammlungsgegenständen im Bereich der SKD zu verzeichnen? Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Im Rahmen des Daphne-Projektes erfolgte eine Modulergänzung für die spe zifischen Belange der Staatlichen Ethnografischen Sammlungen (SES), ins besondere erfolgte eine Ergänzung hinsichtlich der Eingabemöglichkeiten für Ethnie und Topografischen Angaben (sogenannte GeoNames). Im Rahmen dessen wurden folgende Bestände in Daphne bearbeitet (Stich tag 31.01.2017): Erfassung: Dresden: Herrnhut: Leipzig: 22.517 Objekte 1.230 Objekte 3.111 Objekte Inventur, verbunden mit fotografischer Dokumentation: Dresden: 10.081 Objekte Herrnhut: 2.167 Objekte Leipzig: 3.464 Objekte. Zum 01.01.2017 wurde eine Wissenschaftlerin im Rahmen des Daphne-Pro jektes mit der Erstellung eines umfassenden Konzeptes zur Provenienzfor schung in den SES beauftragt. Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. •Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 2: In welcher Form und welchen Personenkreisen werden die Erkenntnisse zu menschlichen Gebeinen zugänglich gemacht und wie wird gegenwärtig an die Unrechtsgeschichte der Sammlungen erinnert? Es wird entsprechend der Handreichung des Deutschen Museumsbundes verfahren, je weils bezogen auf den Einzelfall. Für die überwiegende Anzahl der Bestände gilt, dass sie aus Deutschland/Sachsen stammen und hier - mit Ausnahme der selbstverständli chen pietätvollen Umgangsweise mit menschlichen Gebeinen - keine weiteren Restrik tionen bezüglich kultureller oder spiritueller Beschränkungen gelten. Soweit möglich und bekannt, wird bei Herkunftsorten außerhalb Deutschlands, und insbesondere wenn indigene Gruppen involviert sind, diesen ein Zugang gewährt. Der Zugang für sonstige Grup pen wird, wenn erforderlich und geboten, eingeschränkt. Soweit mit den Gebeinen Un rechtskontexte verbunden sind, wird nach den Empfehlungen des Deutschen Museums bundes verfahren. Erkenntnisse werden auch an die jeweils zuständigen Vertreter der Länder weitergegeben. So erfolgte Ende 2016 eine Information an die namibische Bot schaft, dass drei Objekte (Schädel/Fragmente Herero) in Leipzig identifiziert und deren Herkunft ermittelt werden konnte. Der Informationsaustausch dazu erfolgt über das Aus wärtige Amt. Frage 3: Welche Maßnahmen der Kontaktaufnahme zu Ansprechpartnern und wel che Entscheidungen zum Umgang mit menschlichen Gebeinen sind aufgrund der bisherigen Ergebnisse möglich und welche weiteren Maßnahmen strebt die Staats regierung Jeweils bis zu welchen Zeitpunkten an? Frage 4: Welche finanziellen Mittel werden zur Provenienzklärung benötigt und zu welchen Anteilen sollen diese vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt wer den? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Nach Vorliegen des Konzeptes zur Provenienzforschung kann der Finanzbedarf für die Folgejahre ermittelt werden. Die SES stehen in Kontakt mit den Herkunftsgesellschaf ten/Staaten, z. B. der zentralen Stelle für Human Remains in Canberra und dem Te Papa Museum in Neuseeland (Repatriation Unit). Neben Mitteln für die Fortsetzung dieser Ge spräche/wissenschaftlichen Kontakte werden Ressourcen benötigt, um die Gebeine sachgerecht und angemessen aufzubewahren oder je nach Ergebnis auch sachgerecht eine Repatriierung durchzuführen. Die erforderlichen Mittel dafür sind in den allgemeinen Haushaltsansätzen beziehungsweise im Projekt „Daphne" enthalten. Frage 5: Bis wann sollen die in der Antwort der Staatsregierung zu Frage 5 der Drs. 6/3622 angekündigten Leitlinien zum adäquaten Umgang mit menschlichen Gebei nen für die Staatlichen Ethnografischen Sammlungen aufgestellt werden? Die SES erarbeiten in Abstimmung mit anderen ethnologischen Sammlungen, welche vergleichbare Bestände besitzen, diese Leitlinien. Zuletzt fand im Januar 2017 auf Initi ative der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden dazu in Leipzig ein Workshop zum Umgang mit kultischen Objekten statt, an dem Vertreter bedeutender Museen mit ent sprechenden ethnographischen Sammlungen aus ganz Deutschland und der Schweiz Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN teilgenommen haben. In Vorbereitung der Leitlinien muss eine umfassende Provenienz recherche durchgeführt werden. Bei menschlichen Gebeinen außereuropäischen Ur sprungs erfolgt parallel dazu eine Einbindung der Herkunftsgesellschaften. Die Erstel lung der Leitlinien ist daher ein langwieriger und sensibler Prozess, der nicht vor 2020 abgeschlossen sein wird. Mit freundlichen Grüßen inVertretunc Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2017-02-17T13:45:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes