STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dagmar Neukirch, SPD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8150 Thema: Geriatrische Netzwerke in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "ln der Antwort der Staatsregierung auf die Drs. 6/4722 wurde angekündigt, dass die Evaluationsergebnisse zur Arbeit der Geriatrienetzwerke bis "ca. Ende April 2016" erwartet werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wird der Evaluationsbericht zu den Geriatrienetzwerken veröffentlicht? Der Evaluationsbericht befindet sich derzeit in redaktioneller Endabstimmung , nach dieser wird über die Frage der Veröffentlichung zu entscheiden sein. Frage 2: Befindet sich das "Geriatriekonzept des Freistaates Sachsen" bereits in der Fortschreibung (wenn ja, bis wann wird mit dem Abschluss gerechnet und wenn nein, wann soll die Fortschreibung beginnen und planmäßig enden)? Nein. Hinsichtlich der aktuellen Überlegungen zur Weiterentwicklung des Geriatriekonzeptes des Freistaates Sachsen wird auf die Stellungnahme der Sächsischen Staatsregierung vom 11. Januar 2017 zum Beschluss des Sächsischen Landtages vom 9. November 2016 zu dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion, Drs.-Nr. 6/4722 verwiesen und dort auf die Antwort zu II. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.51-17/91 Dresden, 2'7 Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fllr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 3: Sollen nach aktuellem Kenntnisstand die bestehenden Geriatrienetzwerke behalten, erweitert oder durch weitere Netzwerke ergänzt werden? Die Sächsische Staatsregierung hat sich dafür eingesetzt, die bestehenden Geriatrienetzwerke für die Phase des nächsten Doppelhaushaltes 2017/2018 weiterführen zu können. Die übergangsweise Fortsetzung der Finanzierung aus Landesmitteln für die nächsten zwei Jahre bedarf jedoch einer Schärfung des Profils der Geriatrienetzwerke und klar definierter Schnittstellen der unterschiedlichen Versorgungsformen älterer Menschen (Abgrenzung geriatrisch/pflegerisch). Insbesondere die Zusammenarbeit mit den Pflegenetzen gilt es besser zu strukturieren, gerade auch vor dem Hintergrund einer Prüfung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten der Geriatrienetzwerke in den kommenden Jahren. Eine mögliche flächenmäßige/regionale Ausweitung oder Ergänzung der bestehenden Geriatrienetzwerke (Erhöhung der Anzahl der Geriatrienetzwerke im Freistaat Sachsen ) wird zu prüfen sein, wenn es einerseits erste Ergebnisse hinsichtlich der beabsichtigten Profilierung sowie andererseits Klarheit über Finanzierungsmöglichkeiten gibt. Frage 4: Für was und in welchem Umfang werden im Doppelhaushalt 2017 I 2018 Mittel für die geriatrischen Netzwerke eingesetzt? Im Doppelhaushalt 2017/2018 stehen im Einzelplan 08, Kapitel 08 05 Titel 633 58 pro Jahr 244,0 TEUR für die Finanzierung der Koordinatoren der bestehenden Geriatrienetzwerke bereit. Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-02-22T09:24:24+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes