STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8152 Thema: Geburtenstation im Diakonie-Krankenhaus Hartmannsdorf Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im Diakonie- Krankenhaus Hartmannsdorf wird Ende Februar 2017 die Geburtenstation geschlossen und den zehn Hebammen und drei Ärzten die Kündigung ausgesprochen. Bezugnehmend auf die Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 6/7207 ergeben sich daher folgende Fragen:" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Lagen der Staatsregierung die Pläne für die Schließung der Geburtenstation vor? Frage 2: Wenn nein, warum nicht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Geschäftsführung des Diakoniekrankenhauses Hartmannsdorf hat die Staatsregierung nicht über Schließungspläne der Geburtenstation informiert. Wir haben diese Meldungen aus der Presse erfahren. Frage 3: Wenn ja, warum wurde das nicht in der Antwort auf die Kleine Anfrage angegeben? Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 6/7207 im Dezember 2016 gab es noch keine Pressemeldungen zur Schließung der Geburtenstation des Diakoniekrankenhauses Hartmannsdorf. lij SACHsEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.51-17/92 Dresden, 2oFebruar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ ~ SACHsEN Frage 4: Sieht die Sächsische Staatsregierung die Hilfe von Hebammen - überall und wohnortnah - als gegeben an (in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 6/7207 wird lediglich ausgeführt, dass eine flächendeckende Versorgung gewährleistet ist, nicht jedoch ob auch wohnortnah)? Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine Angaben bezüglich der wohnortnahen Versorgung mit Hebammen vor. Nach § 24 f Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) hat die Versicherte Anspruch auf ambulante oder stationäre Entbindung. Das ist sichergestellt. Frage 5: Wie hat sich die Zahl der Geburtenstationen und Kreißsäle von 2010 bis 2016 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Anzahl der Geburtenstationen hat sich wie folgt entwickelt: KH-Standort 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Stadt Chemnitz 2 2 2 2 2 2 2 Erzgebirgskreis 5 5 5 5 5 5 4 Mittelsachsen 4 4 4 4 4 4 4 Vogtlandkreis 4 3 3 3 3 2 2 Zwickau 4 4 4 4 4 4 4 Stadt Dresden 5 5 5 5 5 5 5 Bautzen 4 4 4 4 4 4 4 Görlitz 4 4 4 4 4 4 4 Meißen 4 3 3 3 3 3 2 Sächsische Schweiz- 3 3 3 3 3 2 2 Osterzgebirge t--- Stadt Leipzig 4 4 3 3 3 3 3 Leipzig 3 3 3 3 3 3 3 Nordsachsen 4 4 4 4 4 4 3 50 48 47 47 47 45 42 Zu beachten ist, dass es in den Landkreisen Görlitz und Leipzig jeweils ein Krankenhaus gibt, das an zwei Standorten eine Geburtenstation betreibt, die in oben stehender Tabelle dementsprechend als Standorte ausgewiesen wurden. Die Anzahl der Kreißsäle in den Krankenhäusern und deren Entwicklung ist nicht bekannt , da sie im Rahmen der Krankenhausplanung nicht ausgewiesen werden. l3.it Barbara Klep Seite 2 von 2 2 4 3 2 4 5 4 4 2 2 3 3 3 41 2017-02-21T12:46:42+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes