SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8157 STAATSMlNISTERIUM DER JUSTlZ Thema: lnsolvenzen von natürlichen Personen als Gesellschafter im Freistaat Sachsen 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele lnsolvenzen von natürlichen Personen als Gesellschafter wurden im Jahr 2016 im Freistaat Sachsen beantragt und wie viele Unternehmensinsolvenzen wurden im Freistaat eröffnet (bitte Auflistung getrennt nach Monaten und dem jeweils zuständigen Insolvenzgericht )? Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage nach der Anzahl an eröffneten Verfahren nicht auf die Unternehmensinsolvenzen bezieht (siehe dazu Kleine Anfrage, Drs.-Nr.: 6/8163), sondern im Hinblick auf den Insolvenzschuldner ebenfalls auf natürliche Personen als Gesellschafter. Seite 1 von 5 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Ansprechpartner Herr Sebastian Gemkow Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-2225/15 Dresden, 'lA . Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung; Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, B, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 "Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über des Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter wwwegvp de STAATSMlNISTERIUM DER JUSTIZ ~SACHsEN Nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die statistische Erhebung bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften (VwV Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften) vom 15. Dezember 2016 (nicht veröffentlicht) werden in Zivilsachen (ZP-Statistik) die Anzahl der Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens von natürlichen Personen als Gesellschafter und die Anzahl der eröffneten Verfahren nicht erfasst. Von einer vollständigen Beantwortung der Frage wird aus Gründen der Zumutbarkeit abgesehen. Für die Beantwortung der Fragen wäre die Durchsicht sämtlicher Verfahrensakten zu Verbraucher- und Unternehmensinsolvenzen des Jahres 2016, insgesamt 5.485 Verfahrensakten, erforderlich. Es wären somit zur vollständigen Beantwortung der Fragen umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und Archiven, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Justizbehörden andererseits wurde auch berücksichtigt, dass das parlamentarische Informationsinteresse vorliegend nicht vollständig zurücktreten musste. Vielmehr wurde durch die Übermittlung der mit noch vertretbarem Aufwand recherchierbaren Daten dem verfassungsrechtlich hohen Rang des Informationsrechts weitest möglich Rechnung getragen. Eine weitergehende Beantwortung würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Gerichten, die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei ihrer Abwägung daher zu dem Ergebnis, dass eine weitergehende Beantwortung der Fragen unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten ist. Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen, das mit der Führung der Insolvenzstatistik befasst ist, hat allerdings die Anzahl der anhängigen Insolvenzverfahren Seite 2 von 5 STAATSMlNISTERIUM DER JUSTIZ ~SACHsEN von natürlichen Personen als Gesellschafter für die Monate Januar bis November 2016 (Spalten 01 bis 11) wie folgt mitgeteilt: Insolvenzverfahren von 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 ges. natürlichen Personen als Gesellschafter anhängige Verfahren insge- 0 0 0 1 2 1 0 0 0 0 0 4 samt davon Amtsgericht Chem- 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 nitz davon Amtsgericht Dresden 0 0 0 0 2 1 0 0 0 0 0 3 davon Amtsgericht Leipzig 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Das Jahresergebnis 2016 der Insolvenzstatistik über anhängige Insolvenzverfahren wird laut Mitteilung des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen Ende März 2017 vorliegen. Frage 2: Welches Forderungsvolumen wurde im Jahr 2016 im Freistaat Sachsen im Rahmen von lnsolvenzen von natürlichen Personen als Gesellschafter durch Gläubiger angemeldet (bitte Auflistung getrennt nach Monaten und nach dem jeweils zuständigen Insolvenzgericht)? Der Umfang des angemeldeten Forderungsvolumens wird nach der VwV Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht erfasst. In diesem Zusammenhang hat das Statistische Landesamt des Freistaats Sachsen, das mit der Führung der Insolvenzstatistik befasst ist, die folgenden Daten übermittelt (im Hinblick auf das Jahresergebnis 2016 der Insolvenzstatistik gilt das zu Frage 1 Ausgeführte): Seite 3 von 5 angemeldetes Forde- 01 02 03 04 rungsvolumen an lnsolvenzverfahren von natürlichen Personen als Gesellschafter in Millionen EUR 0 0 0 insQesamt - darunter Chemnitz, NUTS 2-Region 0 0 0 - (Amtsgericht Chemnitz)2 darunter Dresden, NUTS 2-Region 0 0 0 0 (Amtsgericht Dresden) darunter Leipzig, NUTS 2-Region 0 0 0 0 (Amtsgericht Leipzig) Frage 3: 05 06 - - 0 0 - - 0 0 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTlZ 07 08 09 10 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 11 ges. 0 1 - 0 - 0 - 0 0 In wie vielen lnsolvenzen von natürlichen Personen als Gesellschafter wurde eine anteilige Gläubigerbefriedigung erreicht (bitte Auflistung getrennt nach Monaten und nach dem jeweils zuständigen Insolvenzgericht)? Angaben nach einer anteiligen Gläubigerbefriedigung werden nach der VwV Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht erfasst. Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen hat zur Beantwortung mitgeteilt, dass im Frühjahr 2017 erstmalig Ergebnisse zur Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung für die im Jahr 2010 eröffneten und bis 31. Dezember 2014 beendeten Insolvenzverfahren veröffentlicht werden. Für eröffnete Insolvenzverfahren im Jahr 2016 und deren Beendigung können daher Aussagen erst in einigen Jahren getroffen werden. 1 Einzelne Zahlenwerte der Monate April, Mai und Juni sowie des Gesamtwertes werden nicht veröffentlicht , um bei der vorliegend geringen Anzahl an anhängigen Verfahren (Tabelle Seite 2) Rückschlüsse auf die Person des Insolvenzschuldners zu vermeiden. 2 In der aktuellen Fassung der NUTS-Klassifikation (EU-Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik) entsprechen die NUTS 2-Regionen in Sachsen den ehemaligen Direktionsbezirken und mit kleinen Abweichungen den Amtsgerichtsbezirken. Das bedeutet, dass der Sitz oder Wohnsitz des Schuldners nicht im entsprechenden Amtsgerichtsbezirk ist, aber die Insolvenzabwicklung dort erfolgt. Seite 4 von 5 Frage 4: STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ ~SACHsEN In welchem Umfang ist der Freistaat Sachsen unmittelbar oder mittelbar durch seine Beteiligungen als Allein-, Mit- bzw. Minderheitsgesellschafter von Wertberichtigungen infolge von Forderungsausfällen aus lnsolvenzen von natürlichen Personen als Gesellschafter im Jahr 2016 betroffen (bitte Auflistung getrennt nach Monaten)? Soweit die Insolvenz einer natürlichen Person als Gesellschafter vorliegt, handelt es sich entweder um ein Insolvenzverfahren betreffend eine Personengesellschaft (IN-Verfahren) oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 304 lnsO (IK-Verfahren). Grundsätzlich führt die Insolvenz einer natürlichen Person als Gesellschafter eines Unternehmens im Regelfall nicht zu einer Insolvenz des Unternehmens und damit zum Forderungsausfall. Jedoch kann die Insolvenz der natürlichen Person zum Beispiel in Personengesellschaften ausnahmsweise zur Insolvenz des Unternehmens führen. Für die Beantwortung von Frage 4 wird daher auf die Antworten zu den Fragen 4 in den Drucksachen 6/8163 und 6/8160 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 5 von 5 2017-02-21T14:27:10+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes