STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ..I Freistaat |P SACHSEIN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerd Lippold, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/816 Thema: Braunkohle-Lieferungen der MIBRAG aus dem Tagebau "Vereinigtes Schleenhain" Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 46-1053/13/25 Dresden, 1 ,7 ppp 2Q15 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Welche Mengen Kohle wurden monatlich jeweils an ROMONTA (bitte nach Betriebsteilen aufschlüsseln), Südzucker und CropEnergies in den Jahren 2012 - 2014 geliefert (bitte einzeln für jedes Lieferziel angeben)? Frage 2: Welche Mengen Kohle wurden monatlich 2012 - 2014 an welche anderen Lieferziele geliefert (bitte einzeln für jedes Lieferziel angeben)? Frage 3: Wie haben sich die Vorratsmengen auf dem Stapelplatz des Tagebaues monatlich 2012 - 2014 entwickelt? feftifikat «:!t joo6 audit berufundfarr-.ilie Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Seite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSM1N1STER1UM Freistaat FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SACHSEN Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Tätigkeiten, die von einem Privaten in eigener Zuständigkeit wahrgenommen werden. Der Private nimmt im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt auch keine öffentlichen Aufgaben wahr. Ferner bestehen keine vertraglichen Beziehungen der Staatsregierung zu dem Privaten im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt. Der Exekutive sind zudem im konkreten Fall keine Mitgliedschaftsrechte in den Organen des bergbautreibenden Unternehmens eingeräumt gewesen und/oder aktuell eingeräumt. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2