SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitals1r 7 / 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8160 STAATSMlNISTERlUM DER JUSTIZ Thema: Privatinsolvenzentwicklung im Freistaat Sachsen 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Privatinsolvenzen wurden im Jahr 2016 im Freistaat Sachsen beantragt und wie viele Privatinsolvenzen wurden im Freistaat eröffnet (bitte Auflistung getrennt nach Monaten und dem jeweils zuständigen Insolvenzgericht)? Nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die statistische Erhebung bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften (VwV Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften) vom 15. Dezember 2016 (nicht veröffentlicht), werden in Zivilsachen (ZP-Statistik) unter anderem die Anträge auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach § 304 lnsO (IK)1 und die Anzahl an eröffneten Verfahren erfasst. Entsprechend § 16 der Sächsischen Justizorganisationsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2016 (SächsGVBI. S. 103) sind für Insolvenzsachen die Amtsgerichte Chemnitz, Dresden und Leipzig zuständig. 1 Eine Privatinsolvenz liegt vor, wenn eine natürliche Person zahlungsunfähig ist und keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. Es wird ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt. Seite 1 von 6 eiSACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsmin ister@ smj .justiz.sachsen.de• Aktenzeichen 1040E-KLR-769/15 Dresden, "2-t. Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstr 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 •zugang für elek1ronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www egvp de STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ ~SACHsEN Die entsprechenden Angaben werden durch das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen quartalsweise zusammengefasst und ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle (eine Auflistung getrennt nach Monaten ist daher nicht möglich): Privatinsolvenzentwicklung/ 1/2016 11/2016 111/2016 IV/2016 Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 304 lnsO (IK-Verfahren) Anzahl der Anträge auf Eröffnung 979 1.021 956 879 davon Amtsgericht Chemnitz 351 375 371 275 davon Amtsgericht Dresden 295 294 287 284 davon Amtsgericht Leipzig 333 352 298 320 Anzahl an eröffneten Verfahren 915 958 891 864 davon Amtsgericht Chemnitz 345 350 345 302 davon Amtsgericht Dresden 269 278 265 269 davon Amtsgericht Leipzig 301 330 281 293 Frage 2: Welches Forderungsvolumen wurde im Jahr 2016 im Freistaat Sachsen im Rahmen von Privatinsolvenzen durch Gläubiger angemeldet (bitte Auflistung getrennt nach Monaten und nach dem jeweils zuständigen Insolvenzgericht)? Zur Beantwortung dieser Frage hat das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen, das mit der Führung der Insolvenzstatistik befasst ist, die folgenden Daten für die Monate Januar bis November 2016 übermittelt (laut Mitteilung wird das Jahresergebnis 2016 der Insolvenzstatistik zum Monatsende März 2017 vorliegen): Seite 2 von 6 angemeldetes Forderungsvo- 01 02 03 04 lumen an Verbraucherinselvenzverfahren in Millionen EUR STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTlZ 05 06 07 08 09 10 11 Sachsen3 9,6 11,6 13,9 12,0 11,3 14,8 9,3 13,4 13,8 8,0 9,6 darunter Chemnitz, NUTS 2-Region 4,0 6,2 5,5 5,0 4,5 6,9 4,1 5,1 4,5 3, 1 3,6 (Amtsgericht Chemnitz)4 darunter Dresden. NUTS 2-Region 3, 1 2,8 3,2 3,4 3,4 3,2 3,1 3,8 5,9 2,9 2,4 (Amtsgericht Dresden) darunter Leipzig, NUTS 2-Region 2,4 2,6 5,2 3,6 3,5 4,6 2,2 4,5 3,4 2,0 3,6 (Amtsgericht Leipzig) Hierzu ist anzumerken, dass die statistische Erhebung nach der VwV Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften und der Insolvenzstatistik unter unterschiedlichen Prämissen erfolgt. Insofern enthalten die Daten des Statistischen Landesamtes neben den Verbraucherinsolvenzen auch Angaben zu ehemals Selbständigen mit Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren, Nachlass- und Gesamtgutverfahren. Frage 3: In wie vielen Privatinsolvenzen wurde eine anteilige Gläubigerbefriedigung erreicht (bitte Auflistung getrennt nach Monaten und nach dem jeweils zuständigen Insolvenzgericht )? Angaben nach einer anteiligen Gläubigerbefriedigung werden nach der VwV Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht erfasst. Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen hat zur Beantwortung mitgeteilt, dass im Frühjahr 2017 erstmalig Ergebnisse zur Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung für die im Jahr 2010 eröffneten und bis 31. Dezember 2014 beendeten 2 Aufgrund von Rundungsdifferenzen kommt es zu Abweichungen. 3 Die Auswertung auf der Ebene „Sachsen" umfasst sämtliche in Sachsen angemeldeten Verfahren - einschließlich Insolvenzverfahren von Schuldnern, die ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in Sachsen haben, aber deren Insolvenzabwicklung in Sachsen erfolgt. 4 In der aktuellen Fassung der NUTS-Klassifikation (EU-Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik) entsprechen die NUTS 2-Regionen in Sachsen den ehemaligen Direktionsbezirken und mit kleinen Abweichungen den Amtsgerichtsbezirken. Das bedeutet, dass der Sitz oder Wohnsitz des Schuldners nicht im entsprechenden Amtsgerichtsbezirk ist, aber die Insolvenzabwicklung dort erfolgt. Maßgeblich bei der Auswertung auf Ebene der NUTS 2-Regionen ist der Wohnsitz des Schuldners in Sachsen. Insofern kann die Auswertung auf Ebene „Sachsen" zu höheren Werten führen (Sitz oder Wohnsitz des Schuldners außerhalb von Sachsen). Seite 3 von 6 ges.2 127,3 52,5 37, 1 37,6 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ ~SACHsEN Insolvenzverfahren veröffentlicht werden. Für eröffnete Insolvenzverfahren im Jahr 2016 und deren Beendigung können daher Aussagen erst in einigen Jahren getroffen werden. Frage 4: In welchem Umfang ist der Freistaat Sachsen unmittelbar oder mittelbar durch seine Beteiligungen als Allein-, Mit- bzw. Minderheitsgesellschafter von Wertberichtigungen infolge von Forderungsausfällen aus Privatinsolvenzen im Jahr 2016 betroffen (bitte Auflistung getrennt nach Monaten)? Der Freistaat Sachsen war unmittelbar von Wertberichtigungen infolge von Forderungsausfällen aus Verbraucherinsolvenzen im folgenden Umfang betroffen: Wertberichtigungen infolge Gerichtskostenforderungen Forderung der von Forderungsausfällen aus nach der Justizbeitreibungs- Sächsischen Krankenhäuser Verbraucherinsolvenzen ordnung (JBeitrO) (SKH) in EUR Monat/Jahr § 1 Abs. 1 Nr. 4, 4a, 4b und Nr. 7 JBeitrO in EUR 01/2016 590.105,87 - 02/2016 378.835,92 - 03/2016 354.258,37 - 04/2016 274.124,78 - 05/2016 688.853, 14 - 06/2016 634.632,65 302,43 (SKH Großschweidnitz) 07/2016 574.922,27 - 08/2016 599.015,96 - 09/2016 525.457, 10 - 10/2016 467.604,78 - 11/2016 604.914,20 - 1.899,84 (SKH Altscherbitz) 12/2016 314.320,79 744,31 (SKH Arnsdorf) gesamt 6.007 .045,83 2.946,58 5 5 In den übrigen Monaten des Jahres 2016 waren keine Wertberichtigungen infolge von Forderungsausfällen aus Verbraucherinsolvenzen bei den Sächsischen Krankenhäusern zu verzeichnen . Seite 4 von 6 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ Dazu kamen Wertberichtigungen infolge von Forderungsausfällen aus Verbraucherinsolvenzen im Bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, betreffend die Staatsbetriebe Landestalsperrenverwaltung (L TV), Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL), Sachsenforst (SBS) und Sächsische Gestütsverwaltung (SGV) in Höhe von 685,24 EUR im Monat April 2016, in Höhe von 1.881,13 EUR im Monat Oktober 2016 und in Höhe von 607,00 EUR im Monat Dezember 2016 (gesamt: 3.173,37 EUR). Für den Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen ist auszuführen , dass gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen die Staatsregierung verpflichtet ist, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Vorgabe und Wahrung des zumutbaren Verwaltungsaufwandes ist eine Beantwortung nicht leistbar. Für den Bereich der Finanzämter ist festzustellen, dass aufgrund der Vielzahl der Fälle im Durchschnitt in jedem der 25 Finanzämter ein VzA circa drei Wochen mit Prüfung und Ermittlung der Forderungsausfälle beschäftigt wäre und dies die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Finanzämter massiv beeinträchtigen würde. Statistische Daten zum jährlichen Steuerausfallvolumen durch lnsolvenzen liegen dem Landesamt für Steuern und Finanzen nicht vor. Im Übrigen kam es im Epl. 04 - einschließlich des Landesrechenzentrums Steuern des Staatsbetriebes SID - zu keinen Wertberichtigungen infolge von Forderungsausfällen aus Verbraucherinsolvenzen . Für den vom Staatsbetrieb SIB bewirtschafteten Bauhaushalt (Epl. 14) würden händische Recherche und Erfassung in jeder SIB-Niederlassung ein VzA mehr als eine Woche binden und damit ebenfalls zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit führen. Gleiches gilt für den Bereich der Beteiligungen. Datenerhe- Seite 5 von 6 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ bung, -sichtung und -auswertung durch ein VZÄ würden rund 7,5 Wochen beanspruchen. Darüber hinaus wird für den Epl. 15 Fehlmeldung erteilt. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 6 von 6 2017-02-21T14:25:39+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes