SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalslr 7 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8163 STAATSMlNISTERlUM DER JUSTlZ Thema: Unternehmensinsolvenzentwicklung im Freistaat Sachsen 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Unternehmensinsolvenzen wurden im Jahr 2016 im Freistaat Sachsen beantragt und wie viele Unternehmensinsolvenzen wurden im Freistaat eröffnet (bitte Auflistung getrennt nach Monaten und dem jeweils zuständigen Insolvenzgericht)? Nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die statistische Erhebung bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften (VwV Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften) vom 15. Dezember 2016 (nicht veröffentlicht), werden in Zivilsachen (ZP-Statistik) unter anderem Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (IN) betreffend natürliche Personen (ohne Insolvenzverfahren nach ausländischem Recht)1 und Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren {IN) betreffend juristische Personen, Personengesellschaften und andere nicht natürliche Personen (ohne Insolvenzverfahren nach ausländischem Recht) sowie Nachlässe und die Anzahl an eröffneten Verfahren er- 1 Nach § 304 Insolvenzordnung (lnsO) fallen hierunter Selbständige und ehemals Selbständige mit unübersichtlichen Vermögensverhältnissen (mehr als 19 Gläubiger). Seite 1 von 6 1:L9 Freistaat ~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsmin ister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen 1040E-KLR-551 /15 Dresden, 24. Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstr. 7 D1097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www_justiz.sachsen. de/smj Verkehrsverbindung ; Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, B, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 "Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte eleklronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter wwwegvpde STAATSMlNISTERIUM DER JUSTIZ fasst. Entsprechend § 16 der Sächsischen Justizorganisationsverordnung in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 7. März 2016 (SächsGVBI. S. 103) sind für Insolvenzverfahren die Amtsgerichte Chemnitz, Dresden und Leipzig zuständig . Die entsprechenden Angaben werden durch das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen quartalsweise zusammengefasst und ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle (eine Auflistung getrennt nach Monaten ist daher nicht möglich): Unternehmens- 1/2016 11/2016 111/2016 insolvenzentwicklung (IN) Anzahl der Anträge auf Eröffnung 981 950 841 - betreffend natürliche Personen 526 534 460 - betreffend juristische Personen etc. 455 416 381 davon Amtsgericht Chemnitz 375 367 277 - betreffend natürliche Personen 206 200 157 - betreffend juristische Personen etc. 169 167 120 davon Amtsgericht Dresden 304 283 275 - betreffend natürliche Personen 181 188 183 - betreffend juristische Personen etc. 123 95 92 davon Amtsgericht Leipzig 302 300 289 - betreffend natürliche Personen 139 146 120 - betreffend juristische Personen etc. 163 154 169 Anzahl an eröffneten Verfahren 377 397 391 - betreffend natürliche Personen 249 258 256 - betreffend juristische Personen etc. 128 139 135 davon Amtsgericht Chemnitz 145 125 108 - betreffend natürliche Personen 99 79 75 - betreffend juristische Personen etc. 46 46 33 davon Amtsgericht Dresden 117 153 148 - betreffend natürliche Personen 82 106 109 - betreffend juristische Personen etc. 35 47 39 davon Amtsgericht Leipzig 115 119 135 - betreffend natürliche Personen 68 73 72 - betreffend juristische Personen etc. 47 46 63 Seite 2 von 6 E Freistaat ~SACHSEN IV/2016 855 457 398 297 150 147 261 178 83 297 129 168 337 225 112 102 67 35 129 100 29 106 58 48 Frage 2: STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTlZ Welches Forderungsvolumen wurde im Jahr 2016 im Freistaat Sachsen im Rahmen von Unternehmensinsolvenzen durch Gläubiger angemeldet (bitte Auflistung getrennt nach Monaten und nach dem jeweils zuständigen Insolvenzgericht)? Zur Beantwortung dieser Frage hat das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen, das mit der Führung der Insolvenzstatistik befasst ist, die folgenden Daten für die Monate Januar bis November 2016 übermittelt (laut Mitteilung wird das Jahresergebnis 2016 der Insolvenzstatistik zum Monatsende März 2017 vorliegen): angemeldetes 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 Forderungsvolumen an Unternehmensinsolvenzverfahren in Millionen EUR Sachsen3 15,0 28,9 41 ,2 156,8 62,6 66,9 83,6 30,9 269,6 19,6 darunter Chemnitz, NUTS 2-Region 3,7 8,8 21,4 56,8 25,9 10,9 70,2 12,0 8,7 2,1 (Amtsgericht Chemnitz)4 darunter Dresden, NUTS 2-Region 9,0 12,3 8,9 60,0 34,8 22,4 6,7 2,9 13,3 12,5 (Amtsgericht Dresden) darunter Leipzig, NUTS 2-Region 2,3 7,7 10,4 12,7 1,5 20,2 6,5 16,0 247,5 4,8 (Amtsgericht Leipzig) Frage 3: In wie vielen Unternehmensinsolvenzen wurde eine anteilige Gläubigerbefriedigung erreicht (bitte Auflistung getrennt nach Monaten und nach dem jeweils zuständigen Insolvenzgericht)? Angaben nach einer anteiligen Gläubigerbefriedigung werden nach der VwV Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht erfasst. Das Statisti- 2 Aufgrund von Rundungsdifferenzen kommt es zu Abweichungen. 3 Die Auswertung auf der Ebene „Sachsen" umfasst sämtliche in Sachsen angemeldeten Verfahren - einschließlich Insolvenzverfahren von Schuldnern, die ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in Sachsen haben, aber deren Insolvenzabwicklung in Sachsen erfolgt. 4 In der aktuellen Fassung der NUTS-Klassifikation (EU-Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik) entsprechen die NUTS 2-Regionen in Sachsen den ehemaligen Direktionsbezirken und mit kleinen Abweichungen den Amtsgerichtsbezirken. Das bedeutet, dass der Sitz oder Wohnsitz des Schuldners nicht im entsprechenden Amtsgerichtsbezirk ist, aber die Insolvenzabwicklung dort erfolgt. Maßgeblich bei der Auswertung auf Ebene der NUTS 2-Regionen ist der Wohnsitz des Schuldners in Sachsen. Insofern kann die Auswertung auf Ebene „Sachsen" zu höheren Werten führen (Sitz oder Wohnsitz des Schuldners außerhalb von Sachsen). Seite 3 von 6 11 ges.2 46,6 821,6 7,7 228,2 11,4 194,3 11,5 341, 1 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ ~SACHsEN sehe Landesamt des Freistaates Sachsen hat zur Beantwortung mitgeteilt, dass im Frühjahr 2017 erstmalig Ergebnisse zur Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung für die im Jahr 2010 eröffneten und bis 31. Dezember 2014 beendeten Insolvenzverfahren veröffentlicht werden. Für eröffnete Insolvenzverfahren im Jahr 2016 und deren Beendigung können daher Aussagen erst in einigen Jahren getroffen werden. Frage 4: In welchem Umfang ist der Freistaat Sachsen unmittelbar oder mittelbar durch seine Beteiligungen als Allein-, Mit- bzw. Minderheitsgesellschafter von Wertberichtigungen infolge von Forderungsausfällen aus Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2016 betroffen (bitte Auflistung getrennt nach Monaten)? Der Freistaat Sachsen war unmittelbar von Wertberichtigungen infolge von Forderungsausfällen aus Unternehmensinsolvenzen im folgenden Umfang betroffen: Wertberichtigungen infolge Gerichtskostenforderungen von Forderungsausfällen aus nach der Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) Unternehmensinsolvenzen § 1 Abs. 1 Nr. 4, 4a, 4b und Nr. 7 JBeitrO in EUR Monat/Jahr 01/2016 22.976,37 02/2016 44.088,25 03/2016 24.428,39 04/2016 27.637,55 05/2016 93.048, 15 06/2016 41.888,77 07/2016 35.608,28 08/2016 36.118,38 09/2016 18.935,63 10/2016 68.796,47 11/2016 56.115,61 12/2016 32.064, 13 gesamt 501.705,98 Seite 4 von 6 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ ~SACHsEN Dazu kamen Wertberichtigungen infolge von Forderungsausfällen aus Unternehmensinsolvenzen im Bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft , betreffend die Staatsbetriebe Landestalsperrenverwaltung (L lV), Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL), Sächsische Gestütsverwaltung (SGV) und Sachsenforst (SBS) in Höhe von 1.411, 18 EUR im Monat Februar 2016, 2.450,62 EUR im Monat April 2016, 49,59 EUR im Monat Juli 2016 und 21.745,00 EUR im Monat Dezember 2016 (gesamt: 25.656,39 EUR). Weiterhin hatte das Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Wertberichtigungen infolge von Forderungsausfällen aus Unternehmensinsolvenzen zu verzeichnen im Sächsischen Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen in Höhe von 884, 72 EUR im Monat April 2016, in Höhe von 106,90 EUR im Monat Mai 2016 und in Höhe von 482,76 EUR im Monat Dezember 2016 (gesamt: 1.474,38 EUR). Für den Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen ist auszuführen , dass gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen die Staatsregierung verpflichtet ist, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Vorgabe und Wahrung des zumutbaren Verwaltungsaufwandes ist eine Beantwortung nicht leistbar. Für den Bereich der Finanzämter ist festzustellen, dass aufgrund der Vielzahl der Fälle im Durchschnitt in jedem der 25 Finanzämter ein VzA circa drei Wochen mit Prüfung und Ermittlung der Forderungsausfälle beschäftigt wäre und dies die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Finanzämter massiv beeinträchtigen würde. Statistische Daten zum jährlichen Steuerausfallvolumen durch lnsolvenzen liegen dem Landesamt für Steuern und Finanzen nicht vor. Im Übrigen kam es im Epl. 04 - einschließlich des Landesrechenzentrums Steuern des Staatsbetriebes SID - zu keinen Wertberichtigungen infolge von Forderungsausfällen aus Unternehmen- Seite 5 von 6 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ sinsolvenzen. Für den vom Staatsbetrieb SIB bewirtschafteten Bauhaushalt (Epl. 14) würden händische Recherche und Erfassung in jeder SIB-Niederlassung ein VZÄ mehr als eine Woche binden und damit ebenfalls zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Arbeits - und Funktionsfähigkeit führen. Gleiches gilt für den Bereich der Beteiligungen. Datenerhebung , -sichtung und -auswertung durch ein VZÄ würden rund 7,5 Wochen beanspruchen . Darüber kam es im Epl. 15 zu keinen Wertberichtigungen infolge von Forderungsausfällen aus Unternehmensinsolvenzen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 6 von 6 2017-02-21T14:26:28+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes