STAATS Ml NlSTERlU M DER JUSTIZ ~SACHsEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/8166 Thema: Kosten für Strafverfahren gegen Asylbewerber Sehr geehrter Herr Präsident, der Frage sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Aktuell sind 25,8 % der Insassen in sächsischen Gefängnissen Ausländer, bei steigender Tendenz im Gegensatz zu den Vorjahren." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Wie hoch waren die Kosten für den Freistaat Sachsen für Strafverfahren gegen Flüchtlinge und Asylbewerber im Zeitraum 2012-2016, die diese finanziell nicht selber tragen konnten? Von einer Beantwortung wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Die angefragten Kosten werden statistisch nicht erfasst. Seite 1 von 3 Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040-KLR-240/17 Dresden, Z;f . Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz sachsen.delsmj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www egvp de STAATSMINlSTERIUM DER JUSTIZ ~SACHsEN Der Umstand, ob ein Beschuldigter, Angeklagter oder Verurteilter Flüchtling oder Asylbewerber ist, und die Höhe der gegen einen solchen Verurteilten endgültig nicht beizutreibenden Kosten werden in den Datenbanken nicht erfasst. Die Frage kann daher auch nicht aufgrund einer Datenbankauswertung beantwortet werden. Selbst die Zahl der ausländischen Verurteilten, für die die sächsischen Staatsanwaltschaften in dem angefragten Zeitraum Verfahrenskosten zum Soll gestellt haben, ist mit einer Datenabfrage nicht genau feststellbar. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die Durchsicht und händische Auswertung der Akten aller Verfahren gegen ausländische Staatsangehörige erfordern, die in den Jahren 2012 bis 2016 geführt wurden und in denen in diesen Jahren Verfahrenskosten angefallen sind und dem ausländischen Staatsangehörigen auferlegt wurden. Es handelt sich dabei um mehrere tausend Strafverfahren. Die Auswertung müsste dabei nicht nur im Hinblick auf die Frage erfolgen, ob der Verurteilte Flüchtling oder Asylbewerber ist oder war, sondern auch auf die Frage, in welcher Höhe Verfahrenskosten endgültig nicht beigetrieben werden konnten. Dabei ist auch ein entsprechender Zeitaufwand für das Ziehen und den Transport der Akten aus den Geschäftsstellen und Archiven, für die Beiziehung von im internen oder externen Postlauf befindlichen Akten, die Aktenrecherche selbst, die schriftliche Dokumentation der Ergebnisse und das Weglegen der gezogenen Akten zu berücksichtigen. Selbst wenn man für die Auswertung einer Akte unter Berücksichtigung aller genannten Tätigkeiten nur einen durchschnittlichen zeitlichen Aufwand von 30 Minuten ansetzt, ergäbe sich pro 1.000 Verfahren ein Gesamtaufwand von 500 Arbeitsstunden , was der Arbeit von 3 Mitarbeitern über einen Zeitraum von 4 Wochen entsprechen würde. In den auszuwertenden Papierakten der Strafverfahren müssten zu den oben genannten Fragen zeitaufwändig Recherchen durchgeführt werden. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Justizbehörden andererseits zu dem Ergebnis , dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ ~SACt!sEN des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkungen der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2017-02-21T14:27:56+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes