STAATSM1N1STERTUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerd Lippold, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/817 Thema: Mitgliedschaft der Stadt Bernstadt im Tourismusverband Ober-lausitz/Niederschlesien (Landkreis Görlitz) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-1053/8/8 Dresden, n - c,~c '>niW ; i L. U» l Ü J J Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Förderprogrammen ist der Nachweis über die Mitgliedschaft im oben genannten Tourismusverband oder vergleichbaren Tourismusverbänden eine Fördergrundlage? In folgenden Förderprogrammen ist der Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Destinationsmanagementorganisation (DMO) — im vorliegenden Fall im Tourismusverband Oberlausitz-Niederschlesien e. V. - eine Fördergrundlage: ■Zertifikat seit 200b audit berüfundfarrriiie - Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Infra) vom 5. April 2011; - Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER - RL LEADER/2014) vom 15. Dezember 2014; - Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Regionalentwicklung (FR-Regio) vom 25. April 2013; - Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN - Richtlinie Digitale Offensive Sachsen (RL DiOS) vom 29. Juli 2013 [Geändert durch RL vom 19. September 2014 (SächsABI. S. 1268) mit Wirkung vom 1. September 2014], Seite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft» Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR STAATSM1N1STERHJM Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche Projekte, Maßnahmen, usw. sind nach der Mitgliedschaft im genannten Tourismusverband fortan förderfähig, während entsprechende Anträge zuvor hätten abgeiehnt werden müssen? Alle Projekte, Maßnahmen etc., die unter den Gegenstand der Förderung der in Beantwortung der Frage 1 zitierten Richtlinien fallen, waren, sind und bleiben förderfähig. Lediglich die Bewilligung des im Ermessen der Bewilligungsstelle liegenden Förderhöchstsatzes ist abhängig von der tourismusfachlichen Stellungnahme der DMO bzw. der Mitgliedschaft in der DMO (vgl. auch Beantwortung zu Frage 3). Frage 3: Welche maximalen Fördersummen können fortan mit welchem Eigenanteil durch die Stadt Bernstadt beantragt werden und auf Basis welcher Rechtsgrundlage war dies vor der Mitgliedschaft nicht oder nur teilweise möglich? Die Höhe der Förderung ist in den jeweiligen Richtlinien definiert. In der mit Kabinettsbeschluss vom 8. November 2011 verbindlich erklärten Tourismusstrategie Sachsen 2020 ist geregelt, dass touristische Projekte der Kommunen und öffentlichen Träger nur noch unter bestimmten Voraussetzungen Höchstförderung erhalten. Das Nähere regeln die zitierten Förderrichtlinien bzw. Ausführungserlasse. len Grüßen Seite 2 von 2