STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8170 Thema: E-Mailverschlüsselung der Kommunikation der Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut einem Bericht der FAZ vom 19.01.2017 (S. 8) mit dem Titel: ,Der unerträgliche Leichtsinn der Polizei' herrscht bei Ermittlern im Freistaat Sachsen eine gewisse Unklarheit darüber, in welchen Fällen die E-Mailkommunikation zu verschlüsseln ist. Diese Anfrage soll deshalb dazu dienen, hierüber Klarheit zu verschaffen. Die FAZ gibt an, etwa die Hälfte aller Anfragen' von Behörden an E-Mailanbieter seien rechtswidrig aufgrund fehlerhafter Auskunftsersuchen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Fällen ist es Polizeibediensteten nicht gestattet, unverschlüsselte E-Mails zu versenden? Staatliche Behörden, somit auch Dienststellen und Einrichtungen des Polizeivollzugsdiensts , müssen, wenn sie selbst elektronische Nachrichten mit personenbezogenen Daten übermitteln, die Vertraulichkeit der Übermittlung durch technische Maßnahmen nach § 9 Abs. 2 Sächsisches Datenschutzgesetz sicherstellen. Eine unverschlüsselte Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail ist unzulässig und somit Polizeibediensteten nicht gestattet . Sofern die erforderliche Verschlüsselung per E-Mail nicht gewährleistet werden kann, ist auf andere, dem hohen Schutzbedarf entsprechende Kommunikationsmittel (z. B. Telefax, Briefpost) zurückzugreifen. •cr' Freistaat .r' SACHSEN---, Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-1053/17/Ä47 Dresden/(( Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Welche Fortbildungsveranstaltungen fanden in den einzelnen Polizeidirektionen in den letzten zwei Jahren statt, um die Beamten über den richtigen Umgang mit E-Mails aufzuklären? Welche Fortbildungsmaßnahmen sind zu diesem Thema im Jahr 2017 geplant? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, PD, Titel und Länge der Veranstaltung) Die Möglichkeit der Nutzung des „Secure Mailgateway" (SMGW) wurde im Januar 2015 allen Dienststellen und Einrichtungen per Erlass und ausführlicher Handlungsanleitung mitgeteilt (ab 1. Februar 2015). Für dessen Nutzung ist keine separate Schulung notwendig . Auf den richtigen Umgang mit personenbezogenen Daten und die Nutzung des SMGW wurde durch das Sächsische Staatsministerium des Innern im Mai 2015 noch einmal in einem Erlass hingewiesen. Der richtige Umgang mit E-Mails ist grundsätzlich Bestandteil der jährlichen Belehrungen . In den Jahren 2015 und 2016 fanden in den Polizeidirektionen keine auf dieses Thema explizit ausgerichteten Fortbildungsveranstaltungen statt. Auch für das Jahr 2017 sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Veranstaltungen durch die Polizeidirektionen geplant. Frage 3: Wie viele Auskunftsersuchen richtete die Polizei in den Jahren 2014, 2015 und 2016 an E -Mail -Dienste? Wie viele Auskunftsersuchen waren davon fehlerhaft, rechtswidrig bzw. entsprachen nicht den geltenden Datenschutzbestimmungen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Fehlern pro Jahr) Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerIGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Zur vollständigen Beantwortung der Frage, wie viele Auskunftsersuchen an E -Mail -Dienste gerichtet wurden , wie viele Auskunftsersuchen davon fehlerhaft oder rechtswidrig waren bzw. nicht den geltenden Datenschutzbestimmungen entsprachen, aufgeschlüsselt nach Jahren und Fehlern pro Jahr, wäre eine manuelle Auswertung aller polizeilichen Ermittlungsvorgänge (allein über 300.000 für das Jahr 2015) der sächsischen Polizei der Jahre Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN 2014 bis 2016 erforderlich. Ein Zeitansatz lässt sich bei der Vielzahl der Straftaten im angefragten Zeitraum seriös nicht abschätzen, der Aufwand wäre jedoch immens. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Frage 4: Durch welche Maßnahmen im Bereich Ausbau der IT-Infrastruktur will der Freistaat Sachsen im Jahr 2017 (und darüber hinaus) sicherstellen, die sichere E- Mailkommunikation zu verbessern? Die zur Verfügung stehenden Dienste sind aus Sicht der sächsischen Polizei geeignet. Es bestehen gegenwärtig keine Planungen, weitere Verfahren zur Verbesserung einer sicheren E -Mail -Kommunikation zu implementieren. Frage 5: Welche Polizeibedienstete haben Zugriff auf welche Mailverschlüsselungsverfahren ? (Bitte Angabe nach Behörde und nachgeordneten Dienststellen einschl. Funktionen) Jeder Mitarbeiter der sächsischen Polizei hat Zugriff auf den zentral durch die Landesverwaltung Sachsen bereitgestellten Dienst SMGW. Über das SMGW wird ermöglicht, verschlüsselte E-Mails zu senden und zu empfangen. Darüber hinaus besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, in Absprache mit dem jeweiligen Gegenüber, andere Verschlüsselungsverfahren, allerdings nur für Dateianhänge (z. B. Chiasmus), einzusetzen. ( L, MaUus Ulb)g Hierbei ist anzumerken, dass bei einer verschlüsselten E -Mail -Kommunikation die Bereitschaft beider Kommunikationspartner vorliegen muss, das gleiche Verschlüsselungserfahren zu verwenden. Ist dies nicht gegeben, kann mit dem jeweiligen Gegenüber dicht/verschlüsselt kommuniziert werden. In diesem Fall muss auf alternative, bei personen/bezogenen Daten vom Sächsischen Datenschutzbeauftragten akzeptierte, Ubeilragungswege (z. B. Fax, Brief) ausgewichen werden. I / Mit freuhdlichen Grüßen \\\ Seite 3 von 3 2017-02-17T09:54:56+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes