STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR RS!.. Freistaat HP SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Ihr Zeichen Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/819 Thema: Sicherung des Kulturdenkmales Egersche Brücke an der Göltzsch in Mühlwand bei Reichenbach (Vogtlandkreis) Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 63-4024/8/2 Dresden, ^ 2 b. Fr* w : J Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Egersche Brücke an der Göltzsch in Mühlwand bei Reichenbach wurde 1756/57 aus Feldsteinen erbaut. Sie ist heute die älteste und einzige erhaltene Großbrücke aus dem 18. Jahrhundert im Göltzschtal. Die Egersche Brücke ist darüber hinaus die drittälteste Brücke des sächsischen Vogtlandes. Laut Medienberichten vom Frühjahr 2014 erwog das Landesamt für Straßenbau und Verkehr - Niederlassung Plauen als nachgeordnete Behörde des Sächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr den Abriss dieser denkmalgeschützten Brücke. Durch Intervention einer regionalen Bürgerinitiative wurden knapp 2000 Unterschriften für deren Erhalt gesammelt und im Oktober 2014 an den damals zuständigen Staatssekretär Herrn Werner übergeben.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Worin besteht der denkmalpflegerische Wert der Egerschen Brücke an der Göltzsch in Mühlwand aus Sicht der Staatsregierung bzw. des Landesamtes für Denkmalpflege (LfD)? Die Egersche Brücke stammt im Kern aus dem Jahr 1756 und ist als Kulturdenkmal gemäß § 2 Sächsisches Denkmalschutzgesetz ausgewiesen. Sie belegt als technisches Denkmal den Stand der Ingenieurbautechnik des 18. Jahrhunderts. Seite 1 von 2 Zertifikat seit 100b audit kemfundFairsilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR STAATSM1N1STER1UM Freistaat SACH SEIN Frage 2: Wann und wie waren die untere Denkmalschutzbehörde und das Landesamt für Denkmalpflege (LfD) bisher von eventuellen Abrissplänen in Kenntnis gesetzt bzw. am Verfahren beteiligt und zu welchen Stellungnahmen gelangten die beiden Behörden zu welchem Zeitpunkt? Dem Landesamt für Denkmalpflege (LfD) und der Unteren Denkmalschutzbehörde sind seit längerem Bestrebungen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) bekannt, die Brücke zurückzubauen. Ein formalrechtliches Verfahren zum Abbruch der Brücke liegt jedoch nicht vor. In Abstimmung mit dem LASuV hat sich die untere Denkmalschutzbehörde zu denkmalpflegerischen Belangen der Egerschen Brücke im November 2014 an das LfD gewandt. Der Stellungnahme des LfD vom Dezember 2014 ist zu entnehmen, dass die Brücke aus denkmalpflegerischer Sicht erhalten werden soll. Frage 3: Wie stellt sich die aktuelle Situation dieses Kulturdenkmals aus Sicht der Staatsregierung dar? Gegenwärtig wird geprüft, inwieweit die Anforderungen des Denkmalschutzes und Hochwasserschutzes in Einklang gebracht werden können. Frage 4: Stehen die derzeit Verantwortlichen im SMWA noch zu den im Oktober 2014 gemachten Zusagen zum Erhalt dieses historisch wertvollen Baudenkmales? Für den Erhalt der Egerschen Brücke ist ein sinnvolles und schlüssiges Nutzungskonzept eine wesentliche Voraussetzung. In diesem Zusammenhang ist auch die Klärung der zukünftigen Baulastträgerschaft für die Brücke von zentraler Bedeutung. Für die Durchführung öffentlichen Verkehrs ist die Brücke weder geeignet, noch, aufgrund des in paralleler Lage in den 90’er Jahren erfolgten Neubaus, erforderlich. Die Belange des Denkmal- und Hochwasserschutzes müssen bei einer Entscheidung zur Nutzung der Egerschen Brücke im erforderlichen Umfang berücksichtigt werden. Frage 5: Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um das Kulturdenkmal zu erhalten und instand zu setzen und welche Förderung in welcher Höhe ist wann aus welchem Haushaltstitel geplant? Überlegungen zur Finanzierung einer Instandsetzung der Egerschen Brücke werden nach einer grundsätzlichen Entscheidung über die zukünftige Nutzung des Bauwerks erfolgen. Insofern wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2