STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8203 Thema: „Gefährder" und „relevante Personen" aus Sachsen 2014 - 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Nach welchen Kategorien und Phänomenbereichen werden „Gefährder " in Sachsen unterschieden? Frage 2: Nach welchen Kategorien und Phänomenbereichen werden „relevante Personen" in Sachsen unterschieden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Zu den Begriffen „Gefährder" und „Relevante Person" liegen bundeseinheitlich abgestimmte polizeiliche Definitionen vor. Nähere Einzelheiten können der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 18/7151 und der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/4746 entnommen werden. Das diesbezügliche Instrumentarium wird entsprechend den Abstimmungen in den polizeilichen Fachgremien von Bund und Ländern seit 2004 im Phänomenbereich „Islamismus" und seit 2013 in allen Phänomenbereichen der politisch motivierter Kriminalität (PMK -rechts-, - links-, -Ausländer-) angewendet. Frage 3: Wie viele „Gefährder", die ihren Wohnsitz in Sachsen hatten, waren in den Jahren 2014 bis 2016 als solche eingestuft und geführt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und entsprechend den Kategorien und Phänomenbereichen aus Frage 1!) Freistaat P7.1 SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/17/150 Dresden,(A . Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN - = Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie viele „relevante Personen", die ihren Wohnsitz in Sachsen hatten, waren in den Jahren 2014 bis 2016 als solche eingestuft und geführt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und entsprechend den Kategorien und Phänomenbereichen aus Frage 2!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Gemäß den Abstimmungen in den polizeilichen Fachgremien von Bund und Ländern werden nur seitens des BKA bundesweite Gesamtzahlen der „Gefährder" (G) und „Relevanten Personen" (RP) veröffentlicht, durch die Länder lediglich Tendenzen in Form von Größenordnungen. Dementsprechend stellt sich die Anzahl der Einstufungen in Sachsen wie folgt dar: PMK -rechts- PMK -links- IslamismusPMK-Ausländer- G RP G RP G RP G RP 2014 A B A A A A A A 2015 A B A B A A A A 2016 A B A B A A A A aktuell A B A B A A A A Anmerkung: A -- keine bzw. unterer einstelliger Bereich; B,',.. unterer zweistelliger Bereich Frage 5: In welchen Datenbanken waren Angaben zu den Personen aus Frage 1 und 2 jeweils gespeichert? Die Erlassung von Angaben zu den o. g. Personen ist abhängig vom konkreten Einzelfall und den rechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Dateien. Sofern die Voraussetil zungeo vorliegen, sind „Gefährder" und „Relevante Personen" entsprechend dem bundeseinheitlichg abgestimmten Maßnahmenkatalog in INPOL, ATD, RED, SIS und bei Eurodol äbzubilden. Mit frbuddlichen Grüßen Markus Ulbii Seite 2 von 2 2017-02-14T09:25:20+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes