STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8205 Thema: Kostenänderungen in der ambulanten Pflege nach SGB XI ab 1.1.2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Aufgrund der Inkraftsetzung des Pflegestärkungsgesetzes II sowie aufgrund neu ausverhandelter Punktwerte für erbrachte Pflegeleistungen wurden zum 1. Januar 2017 Veränderungen hinsichtlich von Vergütungen und Preisen in der ambulanten Pflege in Sachsen wirksam. ln diesem Zusammenhang kommt es vermehrt zu Beschwerden bei den Pflegekassen aufgrundvon Preissteigerungen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Vergütungssteigerungen wurden zum 1. Januar 2017 in Sachsen in der ambulanten Pflege wirksam? Frage 2: Welche Preisveränderungen ergeben sich auch für Sachsen infolge der Inkraftsetzung des Pflegestärkungsgesetzes II? (Bitte auf Leistungskomplexe aufschlüsseln!) Zusammenfassende Antwort zu Fragen 1 und 2: Die Vergütung ambulanter Pflegedienste beruht auf dem jeweils geltenden Leistungskomplexsystem der Vergütungsvereinbarung nach § 89 Sozialgesetzbuch , Elftes Buch (SGB XI) . Die konkrete Vergütung ergibt sich aus dem individuell zwischen Kostenträgern und Pflegedienst verhandelten Punktwert . Damit sind Preisveränderungen für jeden Pflegedienst unterschiedlich. Die Veränderungen des Leistungskomplexsystems von 2016 zu 2017 lassen sich aus den Anlagen 1 und 2 entnehmen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-17/96 Dresden, cofebruar 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fllr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen_de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Die Leistungsänderungen der Pflegeversicherung für ambulante Pflegesachleistungen sind aus Anlage 3 ersichtlich. Frage 3: Auf welchen Gesamtbetrag belaufen sich die Kostensteigerungen für 2017 in Sachsen voraussichtlich insgesamt? Frage 4: Welche höheren Belastungen kommen für 2017 auf die Pflegekassen insgesamt sowie je Pflegebedürftigem in Abhängigkeit von den Leistungskomplexen zu? Frage 5: Welche höheren Zuzahlungen kommen für 2017 auf die einzelnen Pflegebedürftigen zu? (Bitte auf Leistungskomplexe aufschlüsseln!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 - 5: Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung richten sich nach dem festgestellten Pflegegrad für eine pflegebedürftige Person. Die Zuzahlungshöhe bzw. der Eigenanteil einer pflegebedürftigen Person ist abhängig von den Kosten für die jeweils genutzten ambulanten Pflegeleistungen. Der Staatsregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Die Beantwortung der Fragen ist daher im Einzelnen nicht möglich. Auf Anlage 3 wird verwiesen . Mit freundlichen Grüßen Anlagen 1. Übersicht Leistungskomplexsystem für Sachsen, gültig ab 01.01.2017 2. Übersicht Leistungskomplexsystem für Sachsen, gültig bis 31.12.2016 3. Übersicht zu den Leistungen gemäß § 36 SGB XI (Pflegesachleistung nach der gesetzlichen Pflegeversicherung) bis 31. Dezember 2016 im Vergleich zu den Leistungen ab 1. Januar 2017 Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Anlage 1 zur Drs. 6/8205 Leistungskomplexsystem im Freistaat Sachsen ab 1. Januar 2017 Leistungskomplexsystem im Freistaat Sachsen ab 1. Januar 2017 Präambel Die gewählten Leistungen richten sich nach den Selbstpflegemöglichkeiten des Pflegebedürftigen , dem Pflegebedarf sowie den Möglichkeiten und Fähigkeiten der an der Pflege beteiligten Personen. Leistungsart und Leistungsinhalte werden vom Pflegedienst als Unterstützung , als teilweise oder vollständige Übernahme der Versorgung oder im Rahmen der Beaufsichtigung, Aufforderung, Motivation, Anleitung und Befähigung des Pflegebedürftigen mit dem Ziel der Förderung der Selbständigkeit erbracht. Bei den Leistungsinhalten wird nicht unterschieden, ob die Leistungen für vorrangig somatisch beeinträchtigte Pflegebedürftige oder vorrangig kognitiv und psychisch beeinträchtigte Pflegebedürftige erbracht werden. Sämtliche Hilfen sind im Rahmen der aktivierenden, ressourcenorientierten Pflege zu erbringen. Die aktivierende Pflege einschließlich der Kommunikation mit dem Pflegebedürftigen stellt keine eigenständige Leistung dar. Sie ist vielmehr selbstverständlicher Bestandteil aller zu erbringenden Leistungen. Das Vorbereiten und Aufräumen des unmittelbaren Arbeitsbereiches ist Bestandteil jedes Einsatzes. Nimmt der Pflegebedürftige auf eigenen Wunsch nicht alle Tätigkeiten einer Leistung in Anspruch , so führt das nicht zu einer Änderung der Punktzahl und der damit verbundenen Vergütung . Mehrere Pflegebedürftige können Pflege- und Betreuungsleistungen sowie hauswirtschaftliehe Versorgung gemeinsam in Anspruch nehmen. Die dadurch entstehenden Synergien sollen u. a. für die Betreuung der beteiligten Pflegebedürftigen genutzt werden. Leistungen, die der Pflegebedürftige über die Begrenzung in den Erläuterungen hinaus mit dem Pflegedienst vereinbart, sind als Privatleistung vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. 1 Leistungskomplexsystem im Freistaat Sachsen ab 1. Januar 2017 Anlage 1 zur Drs. 6/8205 Leistungskomplex Leistungsart Leistungsinhalt Punkte Erläuterungen 1. Unterstützung beim Aufstehen I Zubettgehen 2. Fortbewegung innerhalb der Wohnung (Transferleistung) Kleine Morgen- I Abendtoilet- 3. An- I Auskleiden incl. Wechseln der Kleidung je Einsatz nicht mit LK 2, 3, 4 1 4. Benutzen der Toilette I des Toilettenstuhls 370 te außerhalb des Bettes 5. Teilwaschen und 8 abrechenbar 6. Mundpflege und Zahnpflege 7. Kämmen 1. Unterstützung beim Aufrichten I Hinsetzen bzw. Hinlegen Kleine Morgen- I Abendtoilet- 2. An- I Auskleiden incl. Wechseln der Kleidung je Einsatz nicht mit LK 1, 3 und 2 3. Teilwaschen 210 te im Bett 4. Mundpflege und Zahnpflege 4 abrechenbar 5. Kämmen 1. Unterstützung beim Aufstehen I Zubettgehen 2. Fortbewegung innerhalb der Wohnung (Transferleistung) 3. An-/ Auskleiden incl. Wechseln der Kleidung 3 Große Morgen- I Abendtoilet- 4. Benutzen der Toilette I des Toilettenstuhls 580 je Einsatz nicht mit LK 1, 2, 4 te außerhalb des Bettes 5. Waschen I Duschen I Baden und 8 abrechenbar 6. Rasieren 7. Mundpflege und Zahnpflege 8. Kämmen 1. Unterstützung beim Aufrichten I Hinsetzen bzw. Hinlegen 2. An-/ Auskleiden incl. Wechseln der Kleidung 4 Große Morgen- I Abendtoilet- 3. Waschen 420 je Einsatz nicht mit LK 1, 2 und te im Bett 4. Rasieren 3 abrechenbar 5. Mundpflege und Zahnpflege 6. Kämmen abrechenbar bei bettlägerigen 5 Lagern 1. Körper- und situationsgerechtes Lagern 90 oder in der Mobilität erheblich 2. Mobilisierung eingeschränkten Pflegebedürftigen abrechenbar, wenn Beaufsich- 6 Hilfe bei der Nahrungsauf- 1. Vorbereitung und Einnehmen der Essensposition 270 tigung oder Anleitung bzw. nahme 2. Unterstützung beim Essen und Trinken direkte Hilfe bei der Nahrungsaufnahme notwendig ist 1. Aufbereitung und Richten der Sondenkost 7 Sondenkost bei implantierter 2. Sachgerechte Verabreichung der Sondenkost 90 Magensonde (PEG) 3. Hygiene im Zusammenhang mit der Verabreichung von Sondenkost 2 Anlage 1 zur Drs. 6/8205 Leistungskomplexsystem im Freistaat Sachsen ab 1. Januar 2017 Leistungskomplex Leistungsart Leistungsinhalt Punkte Erläuterungen 1. Ggf. Fortbewegen innerhalb der Wohnung (als Transfer- Ieistung) 2. Unterstützung bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung 3. Unterstützung bei Inkontinenz (z. B. Urinal, lnkontinenzvor- 8 Darm- und Blasenentleerung lagen, Wechseln des 160 je Einsatz nicht mit LK 1 und 3 Stomabeutels) abrechenbar 4. Intimhygiene und zugehörige Hautpflege 5. Säuberung des Pflegebereiches von Verunreinigungen durch Ausscheidungen sowie ggf. die Entsorgung von Ausscheidungen 6. ggf. das dazugehörige An- und Auskleiden Hilfestellung beim Verlassen 1. An- I Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen 9 und Wiederaufsuchen der oder Wiederaufsuchen der Wohnung 80 Wohnung 2. Treppensteigen max. 1 Ox im Monat abrechenbar Begleitung zu Aktivitäten (ohne Wartezeit), bei denen das per- 10 Begleitung außer Haus sönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht 630 Besteht die Notwendigkeit möglich ist (keine Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen) einer darüber hinausgehender Inanspruchnahme, ist dies durch den Pflegedienst nachzuweisen . 1. Beschaffung des Heizmaterials aus dem Vorrat des Haus- 11 Beheizen der Wohnung haltes 110 2. Heizen täglich 3. Entsorgung der Rückstände im Hausmüll 1. Aufräumen und I oder Reinigen des allgemein üblichen 12 Aufräumen und I oder Reini- Lebensbereiches (umfasst i.d.R. Wohnzimmer, Schlaf- 130 Bündelung möglich gung der Wohnung zimmer, Küche, Bad, Flur) täglich 2. Trennung und Entsorgung des Abfalls 3 Anlage 1 zur Drs. 6/8205 Leistungskomplexsystem im Freistaat Sachsen ab 1. Januar 2017 Leistungskomplex Leistungsart Leistungsinhalt Punkte Erläuterungen 1. Waschen und Pflege der Wäsche und Kleidung (z.B. Bü- 380 13 Wäscheversorgung geln) wöchentlich 2. Einräumen der Wäsche 13a Wechseln der Bettwäsche Wechseln der Bettwäsche 120 1. Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplanes 2. das Einkaufen von 60 a. Lebensmitteln täglich, 14 Einkaufen b. sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Bündelung möglich Hygiene und hauswirtschaftliehen Versorgung, z.B. max. Gesichtscreme und Putzmittel 320 3. Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Woh- wöchentlich nung I Schrank Zubereitung einer warmen 1. Kochen 2. Mundgerechtes Zubereiten und bedarfsgerechtes Bereit- 15 Mahlzeit in der Häuslichkeit stellen von Nahrung und Getränken 290 max. 3x am Tag abre-des Pflegebedürftigen (nicht 3. Spülen ehenbar bei Essen auf Rädern) 4. Reinigen des unmittelbaren Arbeitsbereiches max. 3x am Tag abreehenbar Zubereitung einer sonstigen 1. Mundgerechtes Zubereiten und bedarfsgerechtes Bereit- ln begründeten Fällen, z.B. 16 Mahlzeit in der Häuslichkeit stellen von Nahrung und Getränken 70 bei Schluckstörungen, ist des Pflegebedürftigen 2. Spülen eine mehrmalige Abrech-3. Reinigen des unmittelbaren Arbeitsbereiches nung am Tag möglich. Die Notwendigkeit ist durch den Pflegedienst nachzuweisen . Aufbereitung einer warmen 1. Mundgerechtes Zubereiten und bedarfsgerechtes Bereit- Mahlzeit (z.B. Essen auf stellen von Nahrung und Getränken max. 3x am Tag abre- : 16 a Rädern) in der Häuslichkeit 2. Spülen 100 ehenbar I des Pflegebedürftigen 3. Reinigen des unmittelbaren Arbeitsbereiches 4 Anlage 1 zur Drs. 6/8205 Leistungskomplexsystem im Freistaat Sachsen ab 1. Januar 2017 Leistungskomplex Leistungsart Leistungsinhalt Punkte Erläuterungen Pflegeeinsätze nach § 37 1. Beratung Vergütung gemäß § 37 (3) 17 2. Hilfestellung I Abs. 3 SGB XI 3. BestätiQunQ BeratunQsbesuch SGBXI Der Erstbesuch kann nur 1. Anamnese abgerechnet werden, wenn 18 Erstbesuch 2. Pflegeplanung I der Pflegedienst erstmalig 3. Beratung zum I Abschluss eines Pflegevertrages mit der Betreuung des Pfle-gebedürftigen beauftragt wird . bei erheblicher Änderung 1. Erfassung von Veränderungen im häuslichen Pflegeumfeld der Pflegesituation 2. Aktualisierung der Pflegeplanung 70% der max. 2 im Jahr abrechenbar 18 a Folgebesuch bei veränderter 3. Beratung bei der Auswahl der Leistungen Vergütung Pflegesituation 4. Anpassung des Pflegevertrages des I Der Pflegedienst hat den I 5. bei Bedarf Beratung und Planung pflegerischer Maßnah- LK 18 men in der finalen Lebensphase Pflegebedürftigen vorab auf die anfallenden Kosten hinzuweisen . Unterstützungsleistungen zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld, insbesondere 1. bei der Bewältigung psychosozialer Problemlagen oder von Gefährdungen (z.B. durch Hilfen zur Kommunikation, emotionale Unterstützung, Präsenz), 2. bei der Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der 30 Pflegerische Betreuungs- Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontak- 160 Mehrfach abrechenbar maßnahmen te und bei bedürfnisgerechten Beschäftigungen im Alltag sowie 3. durch Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung (z.B. durch Hilfen, die das Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld ermöglichen, Erinnern an wesentliche Ereignisse und Beobachtungen, Verstehen von Sachverhalten und lnformationen oder Erkennen von Risiken und Gefahren). 5 Anlage zur Vergütungsvereinbarung NAME_PD_1 NAME_PD_2 STRASSE_PD PLZ _ PD ORT_PD Leistg. Leistungsart kompl. 1 Kleine Morgen-/ Abendtoilette 2 Kleine Morgen-/ Abendtoilette 3 Große Morgen-/ 4 Große Morgen-/ Abendtoilette 5 Lagern/Betten Leistungsinhalte Grundpflege 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An-/Auskleiden 3. Teilwaschen 4. Mundpflege und Zahnpflege 5. Kämmen 1. An-/Auskleiden 2. Teilwaschen 3. Mundpflege und Zahnpflege 4. Kämmen 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An-/Auskleiden 3. Waschen/Duschen/Baden 4. Rasieren 5. Mundpflege und Zahnpflege 6. Kämmen 1. An-/Auskleiden 2. Waschen/Duschen/Baden 3. Rasieren 4. Mundpflege und Zahnpflege 5. Kämmen 1. Bett machen/richten 2. LaQern/MobilisierunQ - Anlage 2 zur Drs. 618205 Punkte Punktwert Erläuterung 250 0,00 EUR je Einsatz nicht mit LK 2,3,4 abrechenbar 200 0,00 EUR je Einsatz nicht mit LK 1 ,3,4 abrechenbar 450 0,00 EUR je Einsatz nicht mit LK 1 ,2,4 abrechenbar 400 0,00 EUR je Einsatz nicht mit LK 1 ,2,3 abrechenbar 100 0,00 EUR - Anlage 2 zur Drs. 6/8205 Leistg. Leistungsart Leistungsinhalte Punkte 0 Erläuterung kompl. Grundpflege 6 Hilfe bei der 1. Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung 250 0,00 EUR nur abrechenbar, wenn I 2. Hilfen beim Aufsuchen und Verlassen des Essenplatzes Pflegebedürftiger nicht ohne fremde I 3. Hilfen beim Essen und Trinken Hilfe Nahrung und Flüssigkeiten zu ' 4. Hygiene im Zusammenhang mit sich nehmen kann der Nahrunosaufnahme I 7 Sondenkost bei implantierter 1. Aufbereitung der Sondennahrung 80 0,00 EUR Magensonde (PEG) 2. Verabreichung der Sondenkost I 3. Hygiene im Zusammenhang mit der Verabreichung von Sondenkost 8 Darm- und Blasenentleerung 1. An-/Auskleiden 100 0,00 EUR ' 2. Hilfen/Unterstützung bei der Blasen- und/oder I Darmentleerung 3. Teilwaschen 9 Hilfestellung beim Verlassen 1. An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen 70 0,00 EUR und Wiederaufsuchen der oder Wiederaufaufsuchen der Wohnung Wohnuno 2. Treppensteioen 10 Hilfestellung beim Verlassen Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche 4x 0,00 EUR und Wiederaufsuchen der Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht 600 Wohnung möglich ist (keine Spaziergänge, kulturelle monatl. Veranstaltungen) -- -- Anlage 2 zur Drs. 6/8205 Leistg. Leistungsart Leistungsinhalte Punkte 0 Erläuterung kompl. Hauswirtschaftliche Versorgung 11 Beheizen der Wohnung 1. Beschaffung und Entsorgung des 100 0,00 EUR Heizmaterials täglich 2. Heizen 12 Reinigung der Wohnung 1. Reinigen des allgemein üblichen 90 0,00 EUR 1 x tgl. abrechenbar Lebensbereiches täglich Bündelung möglich 2. Trennung und Entsorgung des Abfalls (Bündelung auf bestimmte Wochentage möglich) 13 Wechseln und Waschen der 1. Wechseln der Wäsche 360 0,00 EUR 1 x wöchentlich Wäsche und Kleidung 2. Pflege der Wäsche und Kleidung wöchentl. abrechenbar (z.B. auch Bügeln, Ausbessern) 3. Einräumen der Wäsche 14 Einkaufen 1. Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplanes 2x 0,00 EUR 2 x wöchentlich 2. Das Einkaufen von Lebensmitteln, sonstigen 150 abrechenbar Bedarfsgegenständen der Hygiene und wöchentl. hauswirtschaftliehen Versorgung, z.B. Gesichtscreme 3. Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der WohnungNorratsschrank 15 Zubereitung einer warmen 1. Kochen 270 0,00 EUR 1 x tgl. abrechenbar Mahlzeit in der Häuslichkeit 2. Spülen täglich des Pflegebedürftigen (nicht 3. Reinigen des Arbeitsbereiches bei Essen auf Rädern) - --- Anlage 2 zur Drs. 6/8205 Leistg. Leistungsart Leistungsinhalte Punkte 0 Erläuterung kompl. Hauswirtschaftliche Versorgung 16 Zubereitung einer sonstigen 1. Zubereitung 60 0,00 EUR ln begründeten Fällen ist eine Mahlzeit in der Häuslichkeit 2. Spülen 2 X tgl. mehrmalige Abrechnung am Tag des Pflegebedürftigen 3. Reinigen des Arbeitsbereiches möglich. Notwendigkeit ist durch den beiEssen Pflegedienst nachzuweisen, insbesondere Pflegebedürftige mit auf Diabetes, Pflegebedürftige mit Rädern Schluckbeschwerden, 3 X tQI. PfleQebedürftiQe mit Apoplex 16 a Zubereitung einer sonstigen 1. Zubereitung 90 0,00 EUR Mahlzeit (Essen auf Rädern - 2. Spülen täglich gefroren) in der Häuslichkeit 3. Reinigen des Arbeitsbereiches des PflegebedürftiQen 17 Pflegeeinsätze nach § 37 1. Beratung ./. gemäß den Abs. 3 SGB XI 2. Hilfestellung gesetzlichen 3. Bestätigung Beratungsbesuch Maßgaben 18 Erstbesuch 1. Anamnese ./. 0,00 EUR Der Erstbesuch kann nur abgerechnet 2. Pflegeplanung werden, wenn der 3. Beratungzum/Abschlusseines Pflegevertrages Pflegedienst erstmalig mit der Betreuung des Pflegebedürftigen beauftragt wird. Häusliche Betreuung 30 Häusliche Betreuung 1. Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, 150 0,00 EUR mehrfach abrechenbar die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen 2. Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags 3. Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur 4. Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen 5. Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nacht-Rhythmus Anlage 3 zur Drs. 6/8205 Übersicht zu den Leistungen gemäß § 36 SGB XI ( Pflegesachleistung nach der gesetzlichen Pflegeversicherung) bis 31. Dezember 2016 im Vergleich zu den Leistungen ab 1. Januar 2017 Pflegestufe Pflegegrad Höchstbet räge Leistung bis 31.12.2016 ab 01.01.2017 bis 31.12.2016 ab 01.01.2017 unterhalb der Pflegestufe I 2 231 EUR 689 EUR (Pflegestufe 0) Pflegesachleistung Pflegestufe I 2 468 EUR 689 EUR (Anspruch monatlich) Hinweis: Eine Kombination Pflegestufe I 3 689 EUR 1.298 EUR von Pflegegeld- und (mit EdA*) Pflegesachleistungen ist Pflegestufe II 3 1.144 EUR 1.298 EUR möglich. ' Der Gesetzgeber sieht für Pfle- Pflegestufe II 4 1.298 EUR 1.612 EUR gebedürftige der Pflegestufe 111 (mit EdA*) mit EdA keine höhere Pflege- Pflegestufe 111 4 1.612 EUR 1.612 EUR sachleistung vor. Pflegestufe 111 5 1.612EUR 1.995 EUR (mit EdA*) für besondere 5 1.995 EUR 1.995 EUR Härtefälle *EdA = Einschränkung der Alltagskompetenz (vor allem an Demenz erkrankte Menschen) 2017-02-21T12:48:04+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes