STAATSM INISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8206 Thema: Prekäre Beschäftigungsverhältnisse in Sachsens Behörden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Wie viele Mitarbeiter waren in den Behörden des Freistaates Sachsen in den Jahren 2014 bis 2016 über sachgrundlos befristete Arbeitsverträge angestellt? (Bitte die konkrete Anzahl für das jeweilige Jahr angeben .) Zur Beantwortung wird auf die Anlage verwiesen. Darin sind die sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz — TzBfG) erfasst. Ergänzend wird dazu angemerkt: Die Angaben für das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMVVK) und die Behörden im Geschäftsbereich des SMVVK wurden gemäß § 12 Abs. 1 Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz erfasst. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktionsund Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-1053/5/27 Dresden.// L Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 6, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN e FreistaatSACHSEN Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Vorgabe und Wahrung des zumutbaren Verwaltungsaufwandes konnte die Frage für den Bereich des Landesamtes für Archäologie nicht beantwortet werden. Die für die Beantwortung der Kleinen Anfrage notwendigen Daten wurden an dieser Einrichtung bisher nicht elektronisch erfasst. Zur Datenerhebung müssten die Personalakten in den betroffenen Fällen händisch ausgewertet werden. Das Landesamt für Archäologie schließt ca. 200 bis 250 befristete Verträge im Jahr. Da die Fragestellung den Zeitraum von drei Jahren umfasst, sind ca. 675 Personalakten durchzusehen. Bei dieser Anzahl an auszuwertenden Akten wären bei Schätzung des zeitlichen Aufwandes (zehn Minuten für die notwendige händische Sichtung pro Akte zuzüglich eines Aufschlages von 10 % für die elektronische Zusammenfassung und Aufbereitung) über 120 Arbeitsstunden anzusetzen. Beim Landesamt für Archäologie wären hierbei mindestens drei Vollzeitäquivalente eine Woche ausschließlich mit dieser Aufgabe beschäftigt. Auch unter Beachtung der Rechtsprechung (SächsVerf GH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97) ist eine Antwort innerhalb der vorgegebenen Zeitspanne insoweit für das Landesamt für Archäologie nicht leistbar. Im Bereich der Sächsischen Staatsministerien des Innern (SMI), der Justiz (SMJus) und der Finanzen (SMF) wurden in den Jahren 2014 bis 2016 Arbeitsverträge nach dem Befristungsgrund des § 14 Abs. 3 TzBfG geschlossen. Für das SMI wird auf die Ergänzung in der o. g. Anlage verwiesen. Beim SMJus wurde in den Jahren 2015 und 2016 je ein Arbeitsvertrag gemäß § 14 Abs. 3 TzBfG abgeschlossen. Für das SMF und im Schplbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) ist eine Differenzierüng zwischen sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen nicht möglich, da z. B. das/ Vorl4en eines Sachgrundes im SMK kein statistisches Erhebungskriterium darsteilt. Mit freiundlichen Grüßen Markus Ulbig Anlage \ \ I Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/8206 Ressort: Sächsisches Staatsministerium des Innern Jahr Anzahl der Mitarbeiter/ -innen, die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG angestellt sind. 2014 267 2015 285 2016 551 Jahr Anzahl der Mitarbeiter/ -innen, die nach § 14 Abs. 3 TzBfG angestellt sind. 2014 107 2015 77 2016 35 Anlage zu Drs.-Nr. 6/8206 Ressort: Sächsische Staatskanzlei Jahr Anzahl der Mitarbeiter/ -innen, die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG angestellt sind. 2014 19 2015 20 2016 15 Anlage zu Drs.-Nr. 6/8206 Ressort: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Jahr Anzahl der Mitarbeiter/ -innen, die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG angestellt sind. 2014 361 2015 391 2016 370 Anlage zu Drs.-Nr. 6/8206 Ressort: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Jahr Anzahl der Mitarbeiter/ -innen, die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG angestellt sind. 2014 10 2015 9 2016 9 Anlage zu Drs.-Nr. 6/8206 Ressort: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Jahr Anzahl der Mitarbeiter/ -innen, die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG angestellt sind. 2014 50 2015 70 2016 76 Anlage zu Drs.-Nr. 6/8206 Ressort: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Jahr Anzahl der Mitarbeiter/ -innen, die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG angestellt sind. 2014 13 2015 29 2016 38 Anlage zu Drs.-Nr. 6/8206 Ressort: Sächsisches Staatsministerium für Kultus - Verwaltungsbereich Jahr Anzahl der Mitarbeiter/ -innen, die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG angestellt sind. 2014 25 2015 37 2016 55 Ressort: Sächsisches Staatsministerium für Kultus - Schulbereich Jahr Anzahl der Mitarbeiter/ -innen, die nach § 14 TzBfG angestellt sind. 2014 258 2015 758 2016 629 Anlage zu Drs.-Nr. 6/8206 Ressort: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Jahr Anzahl der Mitarbeiter/ -innen, die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG angestellt sind. 2014 89 2015 79 2016 50 Anlage zu Drs.-Nr. 6/8206 Ressort: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Jahr Anzahl der Mitarbeiter/ -innen , die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 TzBfG angestellt sind. 2014 86 2015 113 2016 110 2017-02-17T10:57:09+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes