STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8209 Thema: Schleuserkriminalität in den und in dem Freistaat Sachsen im 2. Halbjahr 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Sächsische Staatsregierung über die Einschleusung von Ausländern durch Personen mit Wohnsitz in Deutschland und außerhalb Deutschlands? Frage 2: Um wie viele Fälle (strafrechtlich) der Einschleusung von Ausländern und wie viele Tatverdächtige sowie verurteilte Täter handelt es sich im 2. Halbjahr 2016? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Zur Beantwortung ist zum einen eine elektronische Recherche auf Datenbasis der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erforderlich. PKS-Daten werden grundsätzlich kumulativ ausgewertet, womit für das Berichtsjahr das Prinzip der echten Tatverdächtigenzählung gewährleistet wird. Darüber hinaus berücksichtigen nur kumulative PKS-Daten bereits erfolgte notwendige Korrekturen fehlerhaft erfasster Angaben des laufenden Berichtsjahres. Eine Beantwortung ist insofern ausschließlich kumulativ für das gesamte Jahr 2016 möglich. Die PKS des Jahres 2016 liegt noch nicht vor. Mit einer Vorlage wird bis Ende März 2017 gerechnet. Die Anzahl von Beschuldigten und Verurteilten in Verfahren der sächsischen Staatsanwaltschaften mit dem Sachgebietsschlüssel 55 (Einschleusen von Ausländern; §§ 96, 97 AufenthG) stellt sich gemäß einer Auswertung der Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften mit Stand vom 2. Februar 2017 für das 2. Halbjahr 2016 wie folgt dar: Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/17/153 / ___...- Dresden, ,&. Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1JM DES INNERN Verfahrenseigang bei der StA Beschuldigte Verurteilte 01.07. bis 31.12.2016 174 5 Frage 3: Um wie viele geschleuste Personen handelt es sich bei der Einschleusung von Ausländern im 2. Halbjahr 2016? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/5946 verwiesen. Auch in diesem Fall wäre, wie dort beschrieben, die Durchsicht und Auswertung mehrerer tausend Ermittlungsverfahren erforderlich. Frage 4: Wie viele der verurteilten Schleuser aus Frage 3 haben ihre Strafen bisher verbüßt und wurden ihrerseits ausgewiesen bzw. abgeschoben? Wie bereits in den Antworten der Staatsregierung jeweils auf die Frage 4 der Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/3124 und 6/5946, jeweils erster Absatz, ausgeführt, wird auch in diesem Fall davon ausgegangen, dass der Fragesteller bei der Bezugnahme auf Frage 3 tatsächlich die Frage 2 meint. Im Ergebnis einer Recherche in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften wurden im Berichtszeitraum unter dem Sachgebietsschlüssel 55 keine Verurteilten festgestellt, deren Strafen vollständig vollstreckt sind. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungstreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. Sächs- VerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die erfragten Angaben zu Schleusungsstraftaten bzw. zu entsprechenden Verurteilungen werden durch die Landesdirektion Sachsen, Zdntrale Ausländerbehörde (ZAB) statistisch nicht erfasst. Vielmehr sind diese Informationen zu Schleusungsstraftaten für die Erfüllung der Aufgaben der ZAB nicht allgemein relevant, so dass sie der ZAB auch nicht allgemein, sondern nur in Einzelfällen vorliegen. Die abgefragten Fälle können daher nur durch Sichtung aller in der ZAB geführten Akten, in denen im zweiten Halbjahr 2016 eine Abschiebung erfolgte, ermittelt werden. Im zweiten Halbjahr 2016 erfolgten 484 Abschiebungen nach § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes. In allen diesen Fällen müsste dabei nicht nur die Akte angefordert und gesichtet werden. Vielmehr müss- Freistaat SAC1-I SEN Seite 2 von 3 STAATSUNISTEMM DES INNERN Freistaat SACH SEN ten zunächst Abfragen der polizeilichen Datenbanken zu (früheren) Ermittlungsverfahren wegen Schleusungsstraftaten veranlasst und gegebenenfalls beim Bundesamt für Justiz aktuelle Bundeszentralregisterauszüge angefordert werden, die der ZAB aktuell nicht elektronisch, sondern (mit den daraus resultierenden Verzögerungen) in Papierform postalisch übermittelt werden. Nach Eintreffen der Antworten auf diese Anfragen können dann aus diesen insgesamt 484 Fällen diejenigen Personen herausgefiltert werden, die nach einer Schleuserstraftat bzw. nach einer entsprechenden Verurteilung aus dem zweiten Halbjahr 2016 abgeschoben wurden. Hierfür ist pro Person ein Gesamtaufwand für die ZAB von durchschnittlich 1,5 Stunden zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 726 Arbeitsstunden, d. h. von über 90 Arbeitstagen zu je acht Stunden. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine vollständige Beantwortung dieser Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der ZAB Ausländerbehörde andererseits, wurde auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit von der umfassenden Beantwortung abgesehen. Ungeachtet dessen - und um dem parlamentarischen Informationsinteresse zumindest durch Teilauskünfte zu entsprechen - sind die Unteren Ausländerbehörden gebeten worden, die Fragen, soweit möglich, auf Grundlage eigener Statistiken zu beantworten. Auf diese Nachfrage teilten die Ausländerbehörden der Landkreise und der Kreisfreien Städte des Freistaates Sachsen mit, dass keine Ausweisungen von Schleusern vorgenommen wurden, die im zweiten Halbjahr 2016 verurteilt worden sind. Frage 5: Konnten im 2. Halbjahr 2016 Gruppen der organisierten Kriminalität oder organisierten Bandenkriminalität im Zusammenhang mit der Einschleusung von Ausländern ermittelt werden; wenn ja wie viele, welche und welche Vermögenswerte wurden durch die Gerichte jeweils eingezogen? Im Jahr 2016 wurden durch die sächsische Polizei keine Ermittlungskomplexe im Sinne der Fragestellung geführt, in welchen die betroffenen Gruppierungen im Bereich der Schleuserkriminalität tätig waren. Im angefragten Zeitraum gingen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und den sächsischen Staatsanwaltschaften keine Verfahren zu Gruppen der organisierten Kriminalität oder organisierten Bandenkriminalität im Zusanftnenhang mit der Einschleusung von Ausländern ein. Im 1 Abs eiter n wird auf die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2, erster z, erwiesen. Mit freundlichen Grüßen us Ulbig Seite 3 von 3 2017-02-16T11:06:56+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes