STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8216 Thema: Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt; Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 21-1053/57/8 Dresden, ¦2^ 2- „Mit Kabinettsbeschluss vom 21. Juni 2016 wurde das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) ermäch¬ tigt, den Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e.V. im Rahmen des Fördererlasses - Sächsisches Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft - bei der Errichtung eines selbstorganisierten Zent¬ rums für Kultur- und Kreativwirtschaft zu fördern. Die Auftaktveranstal¬ tung für das Zentrum war laut der Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 6/5646 noch im Jahr 2016 geplant. Bis heute ist der Fördervertrag je¬ doch noch nicht abgeschlossen. Die Vorbereitungen für die Vergabe des Auftrages für den zweiten Kulturwirtschaftsbericht wurden vom SMWA für das erste Halbjahr 2016 angekündigt." Zertifikat seit 2006 audit bcrufundfamlllc Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was ist der aktuelle Stand des Vollzugs der Förderung des Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft und was sind die Gründe für die Verzögerung? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Mit Beschluss vom 21. Juni 2016 hat das Kabinett das Sächsische Staats¬ ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) ermächtigt, den Lan¬ desverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e. V. (LV) zur Einrichtung eines selbstorganisierten Zentrums für Kultur- und Kreativwirt¬ schaft (KKwi) zu fördern. Die rechtliche Grundlage bildet der Fördererlass Sächsisches Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft, der am 3. August 2016 im Sächsischen Amtsblatt bekannt gegeben wurde. Die Anschubfinanzierung zur Einrichtung eines selbstorganisierten Zentrums für KKwi soll in einer überjährigen Projektförderung realisiert werden. Ent- Seite 1 von 3 Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7.8 Haltestelle Carolaplalz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN sprechend stellte das SMWA einen Antrag auf überplanmäßige Verpflichtungsermäch¬ tigungen mit Fälligkeit im Haushaltsjahr 2021. Am 22. August 2016 willigte das Sächsi¬ sche Staatsministerium der Finanzen (SMF) in den Antrag für die Haushaltsführung 2016 für Kapitel 07 08 Titel 686 11 „Zuschüsse an das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft" ein. Am 23. September 2016 konstituierte sich der Förderbeirat für das Projekt „Sächsi¬ sches Zentrum für KKwi", bestehend aus je einem Vertreter/ einer Vertreterin des SMWA und des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK). Die Aufgabe des Förderbeirats ist die inhaltliche Begleitung und Steuerung des Pro¬ jekts und in Abgrenzung zu den Zuständigkeiten der Sächsischen Aufbaubank (SAB) für das formale Verfahren, vordringlich inhaltlicher Natur. Am 10. Oktober 2016 schloss das SMWA die Vereinbarung über den Vollzug der För¬ derung „Sächsisches Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft" gemäß § 2 Absatz 3 FördbankG mit der SAB. Am 14. November 2016 stellte der LV den Förderantrag bei der SAB. In der zweiten Sitzung des Förderbeirats am 25. November 2016, bei der auch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) in beratender Funktion ver¬ treten war, erfolgte die inhaltliche Bewertung der Antragsunterlagen. Im Ergebnis stellte der Förderbeirat fest, dass es sich inhaltlich um einen sehr guten Antrag mit komplexen Aufgabenstellungen handelt. Die Abstimmung offener Fragen zum im Antrag enthaltenen Finanzierungsplan zwi¬ schen LV, SAB und SMWA führten schließlich zur Verzögerung der Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmebeginns und des Gesamtvorhabens. Aufgrund der zeitlichen Verlagerung der Bewilligung aus 2016 nach 2017 wurden für den Haushaltstitel „Zu¬ schüsse an das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft" eine außerplanmäßi¬ ge Verpflichtungsermächtigungen für 2018 bis 2021 beantragt und bewilligt. Frage 2: Welche konkreten Sachverhalte sind gegenwärtig noch Gegenstand von Abstimmungen? Basierend auf den Ergebnissen der unter Frage 1 benannten Abstimmung zum im An¬ trag enthaltenen Finanzierungsplan, aktualisierte der LV seine Kalkulation zur Finanzie¬ rung des Sächsischen Zentrums für KKwi und übersandte diese am 31. Januar 2017 der SAB zur Prüfung. Frage 3: Wann soll der Fördervertrag abgeschlossen werden und eine Arbeits¬ aufnahme des Zentrums erfolgen? Die Arbeitsaufnahme des Zentrums kann erfolgen, sobald die SAB den beantragten vorzeitigen Maßnahmebeginn nach Vorprüfung des Förderantrages einschließlich des aktualisierten Finanzierungsplans genehmigt hat. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 4: Was ist der aktuelle Stand der Vorbereitungen für die Ausschreibungen des Kulturwirtschaftsberichtes? Das SMWA schreibt die Vergabe eines Dienstleistungsauftrages zur Erstellung des zweiten Kulturwirtschaftsberichtes (KWB) für den Freistaat Sachsen in einem zweistufi¬ gen Verfahren bzw. in zwei Losen öffentlich aus. Los 1 hat die Erstellung eines Zwi¬ schenberichts zum Ziel, der den aktuellen Status quo der sächsischen KKwi abbilden und vergleichende Aussagen zum ersten KWB insbesondere in Bezug auf die 2008 formulierten Handlungsempfehlungen zulassen soll. Gleichzeitig soll der Zwischenbe¬ richt die inhaltliche Grundlage für die Leistungserbringung von Los 2 bilden, die auf die qualitative Fundierung der Untersuchungsergebnisse mittels empirischer Datenerhe¬ bung gerichtet sein wird. Die Veröffentlichung der Ausschreibung für Los 1 erfolgt im Februar 2017. Die Erteilung des Zuschlags soll bis zum 2. Mai 2017 erfolgen. Für die Auftragsrealisierung sind vier Monate vorgesehen. Frage 5: Wann soll der Auftrag für den Kulturwirtschaftsbericht spätestens ver¬ geben und der Bericht veröffentlicht werden? Es wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen. Die Ausschreibung von Los 2 wird nach Leistungserbringung von Los 1 vom SMWA erarbeitet, da die Ergebnisse von Los 1 die Grundlage für die Erstellung der Leistungs¬ beschreibung der Vergabe von Los 2 bilden. Der zweite KWB für den Freistaat Sach¬ sen wird voraussichtlich in 2018 vorliegen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2017-02-22T15:16:36+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes