STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8217 Thema: Österreichische Polizei -Spezialeinheit Cobra — Einsatz in Sachsen? Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Laut ,Sächsischer Zeitung' vom 23. Januar 2017 (S. 6) soll die österreichische Polizei -Spezialeinheit Cobra bei Krisenlagen in Sachsen eingesetzt werden. Insbesondere gelte dies bei Terrorbedrohungen ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit welcher Reaktionszeit der Spezialeinheit „Cobra" wird gerechnet, sollte diese in einer Krisensituation in den Freistaat Sachsen gerufen werden? Wie lange dauert es, bis die Spezialeinheit aus Österreich einsatzbereit in Sachsen eintrifft? Die Dauer des einsatzbereiten Eintreffens des Einsatzkommandos „Cobra" an einem Einsatzort im Freistaat Sachsen ist von vielfältigen Umständen abhängig und kann nicht pauschal benannt werden. Frage 2: Über welche zusätzlichen Fähigkeiten verfügt die Spezialeinheit „Cobra " im Vergleich zum sächsischen Spezialeinsatzkommando (SEK)? Über die Fähigkeiten des SEK Sachsen hinaus verfügt das Einsatzkommando „Cobra" über die Möglichkeit der Luftverlastung von Einsatzkräften mittels Hubschrauber sowie der besonderen taktischen Nutzung von Hubschraubern . Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/17/162 Dresden, , . Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSTV11N1STER1UM DES INNERN 77.4111. 11 imi encom '2 7 Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie soll sich die Zusammenarbeit mit der Spezialeinheit „Cobra" mittel- und langfristig gestalten? Was ist über die gemeinsamen Übungen hinaus geplant? Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies? Die Schwerpunkte der Zusammenarbeit mit dem Einsatzkommando „Cobra" bilden die Durchführung gemeinsamer Übungen und Fortbildungen und der diesbezügliche Informationsaustausch sowie gegenseitige Hospitationen. Die Rechtsgrundlagen für die Kooperation der Spezialeinheiten bilden insbesondere das Gesetz zu dem Vertrag vom 10. November und 19. Dezember 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten vom 16. August 2005 sowie der Beschluss 2008/617/JI des Rates der Europäischen Union über die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Krisensituationen vom 23. Juni 2008. Frage 4: Ist es auch angedacht, das sächsische SEK bei Krisenlagen in Österreich einzusetzen ? Ein Einsatz des sächsischen SEK in Krisenlagen in Österreich wäre auf Grundlage der unter Frage 3 genannten Rechtsvorschriften sowie unter Berücksichtigung der darin genannten Regelungen grundsätzlich möglich. Konkrete Überlegungen zu einem Einsatz des sächsischen SEK in Österreich bestehen gegenwärtig nicht. Frage 5: Wann wurde begonnen, über eine engere Zusammenarbeit mit der Spezialeinheit „Cobra" nachzudenken? Kann dies als eine konkrete Maßnahme nach dem Fall Al-Bakr angesehen werden? Konkr( mit de Bakr Drs.- e Schritte zu einer Intensivierung der Zusammenarbeit des sächsischen SEK 1 - sterreichischen Einsatzkommando „Cobra" wurden bereits vor dem Fall Al-i / 1 rnommen. Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage 4956 wird verwiesen. Mit frkuhdlichen Grüßen A Ml