SÄCH5I5CHE STAATSKANZLEì SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 618220 Thema: Expertenkommission Al-Bakr Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Heute wurde der Bericht der Expertenkommission ,,Polizeiliche Erm ittl u ngsarbeit u nd Strafuol lzu g bei terroristischen Selbstmordattentätern am Fall Al-Bakr" einzelnen Abgeordneten des Sächsischen Landtages zur Verfügung gestellt. Ziel war eine umfassende und unabhängige Analyse und Bewertung der Vorgänge um die anfängliche Nichtergreifung und den Selbstmord von Al-Bakr in der Leipziger JVA." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele Personen waren insgesamt an der Erstellung des Berichtes mit welchem Arbeitszeitumfang beteiligt? (Bitte umfassend den gesamten Arbeitsprozess betreffend IRecherche, Unterlagenbeschaffung - und Auswertung, Befragungen, Verfassen der Berichte usw.l aufschlüsseln) An der Erstellung des Berichts waren beteiligt:¡ die vier Mitglieder der Expertenkommission, o zeitweise bis zu sieben Beschäftigte mit einem zeitlichen Arbeitsumfang von bis zu 6,4375 Vollzeitäquivalenten in der Geschäftsstelle der Kommission sowie . drei Berater zu punktuellen Fragestellungen. Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes'und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-1053t1t428- 201717858 Or esaen, /lf. F ebr ua¡ 20 17 Die Kampagne des Freistaates Sachsen, Hausanschrift: Sächsische Staatskanzle¡ Archivstraße I 01097 Dresden .. SO GEHT SACHSISCH Seite 1 von 3 www.sachsen.de SÄCH5ìsCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Zum konkreten zeitlichen Aufwand der Mitglieder der Expertenkommission und der Berater können keine Angaben gemacht werden, da die mit diesen Personen geschlossenen Verträge eine pauschale Vergütung vorsehen. Frage 2= Wie hoch sind die Kosten insgesamt, die im Rahmen der Erstellung und Verbreitung des Berichtes angefallen sind? (Bitte aufschlüsseln nach Kosten für Experten, Sachverständ ige, sonstige Mitarbeiter, Druck, sonstige Kosten) Die finanziellen Aufiruendungen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden, da ein Teil der Abrechnungen noch nicht vorliegt. Mit einer belastbaren Aussage zu den tatsächlich entstandenen Ausgaben ist gegen Ende des ersten Quartals 2017 zu rechnen. Frage 3: Erhielten die jeweiligen Abgeordneten den Bericht in vollem Umfang? Frage 4: Sofern die Überlassung nicht in vollem Umfang geschah, welches sind die Gründe hierfür? .,Zusammenfassende Antwort auf die Fraqen 3 und 4: Herr Ministerpräsident Tillich hat den Bericht der Expertenkommission ,,Polizeiliche Ermittlungsarbeit und Strafvollzug bei terroristischen Selbstmordattentätern am Fall Al- Bakr" am 24. Januar 2017 dem Präsidenten des Sächsischen Landtages zum Zwecke der lnformation des Landtages gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen zugeleitet und hierbei auf die Einstufung des Berichts als Verschlusssache ,,VS - Nur für den Dienstgebrauch" hingewiesen. Lediglich von der Übersendung einer Anlage , in der alle durch die Expertenkommission angehörten Personen namentlich benannt ..sind, musste hierbei aus datenschutzrechtlichen Gründen abgesehen werden. Eine Ubermittlung personenbezogener Daten an den Landtag wäre unzulässig, weil eine Kenntnis weder für die lnformationspflicht der Staatsregierung noch für deren Kontrolle durch den Landtag erforderlich ist. lnsbesondere lässt sich hinsichtlich der besonders geschützten Beschäftigtendaten im öffentlichen Dienst eine Datenübermittlung nicht rechtfertigen - Eingehung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen oder organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen fallen nicht in die Zuständigkeit des Landtages. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat diese Auffassung bestätigt. Seite 2 von 3 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Von einer weitergehenden Beantwortung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Vorliegend fällt die weitere Behandlung des als Verschlusssache eingestuften Berichts innerhalb des Landtages in die Zuständigkeit des Präsidenten des Sächsischen Landtages . Mit freundlichen Grüßen <-l ,¿ &.r.-( Dr. Fritz Jaeckel Seite 3 von 3 2017-02-15T08:45:44+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes