STAATSMIN1STE1IUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8225 Thema: Besoldung der Berufsfeuerwehrleute in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Gemeinden in Sachsen verfügen über eine Berufsfeuerwehr bzw. eine Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften? Bitte nach Gemeinden aufgeschlüsselt angeben? Frage 2: Wie viele Berufsfeuerwehrleute, im aktiven Dienst, in Sachsen sind Beamte, wie viele Angestellte (inklusive des Personals der Integrierten Rettungsleitstellen)? Bitte nach Gemeinde aufgeschlüsselt angeben. Zusammenfassende Antwort auf Frage 1 und 2: Im Freistaat Sachsen sind derzeit acht Berufsfeuerwehren und fünf Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften eingerichtet. Bei diesen Feuerwehren verrichten insgesamt 1.385 Beamte und 496 Angestellte ihren Dienst. Diese verteilen sich auf die jeweilige Feuerwehr wie folgt: Stadt/Gemeinde Art der Feuerwehr beschäftigte Beamte beschäftigte Angestellte Bautzen Berufsfeuerwehr 20 19 Chemnitz Berufsfeuerwehr 259 63 Dresden Berufsfeuerwehr 516 61 Görlitz Berufsfeuerwehr 33 26 Hoyerswerda Berufsfeuerwehr 36 67_ Leipzig Berufsfeuerwehr 396 60 Plauen Berufsfeuerwehr 0 60 Zwickau Berufsfeuerwehr 125 40 Freiberg Freiwillige Feuerwehr 0 27 Pirna Freiwillige Feuerwehr 0 24 Riesa Freiwillige Feuerwehr 0 18 7Te Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Altwort angeben) 26-1053/1459 1 1 Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1V11N1STERI DES INNERN Freistaat 77 3rt-,1 SACHSEN Y Weißwasser Freiwillige Feuerwehr 0 8 Zittau Freiwillige Feuerwehr 0 23 Frage 3: Wie hoch ist die Spanne zwischen oberster und unterster Eingruppierung bzw. Tarifgruppe bei gleichwertigen im Feuerwehrdienst im Freistaat Sachsen? Bitte nach Spanne, unterste Eingruppierung, oberste Eingruppierung sowie nach Gemeinde bzw. Einsatzort und Tätigkeit aufschlüsseln. Frage 4: Wie viele Stellen im Bereich der beruflichen Feuerwehren sind zurzeit unbesetzt? Bitte nach Beamtenstellen, Angestelltenstellen und Einsatzort aufgeschlüsselt angeben. Zusammenfassende Antwort auf Frage 3 und 4: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und der Einsatz der öffentlichen Feuerwehr ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz weisungsfreie Pflichtaufgabe und damit Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinde. Den Gemeinden obliegt im Rahmen ihrer Zuständigkeit für den Brandschutz als Selbstverwaltungsaufgabe die Ausstattung ihrer Feuerwehr mit entsprechendem Personal. Sie entscheiden in eigener Zuständigkeit über die Einstellung und Eingruppierung des feuerwehrtechnischen Personals. Im Übrigen ist die Staatsregierung zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen zu Sachverhalten, die von der Kommune als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden, nur verpflichtet, die von ihr im Rahmen der Ausübung der Rechtsaufsicht gewonnenen Erkenntnisse preiszugeben, nicht jedoch durch eine Abfrage bei den Gemeinden und Kreisfreien Städten sich Erkenntnisse zu verschaffen. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die damit beauftragten Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGem0) nur dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung im Einzelfall vorliegen (Rehak, in: Quecke /Schmid, SächsGem0, Rdn. 3 zu § 113 SächsGem0). Derartige Anhaltspunkte liegen nicht vor. Seite 2 von 4 STAATSM1NISTERIUM DES INNERN 74:711 1 11 :Cmg Freistaat SACHSEN Frage 5: Wie viele Feuerwehren bzw. Personalstellen neben den gemeindlichen Feuerwehren z.B. Werkfeuerwehren gibt es in Sachsen? Bitte nach Ort und Einrichtung aufgeschlüsselt angeben. Neben den gemeindlichen Feuerwehren gibt es im Freistaat Sachsen derzeit 13 anerkannte Werkfeuerwehren (WF) und zwei Betriebliche Feuerwehren (BtF). Die entsprechenden Unternehmen, die Standorte und die Anzahl des hauptberuflich und nebenberuflich beschäftigten Personals kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Stadt/Gemeinde Unternehmen Art der hauptberuf- nebenberuf- Feuer- lich Beschäf- lich Beschäfwehr tigte tigte Böhlen Vereinigte Sicher- WF 45 0 heitsunternehmen GmbH VSU - Werk Böhlen Boxberg Lausitz Energie WF 55 0 Bergbau AG - Kraftwerk Boxberg Dresden PRINOVIS ltd. & Co. WF 0 39 KG - Betrieb Dresden Dresden Flughafen Dresden WF 62 0 GmbH Dresden VSU Werkfeuerwehr WF 9 36 im Helmholtz Zentrum Dresden > Gornsdorf KSG Leiterplatten BtF 0 32 GmbH Grünhainichen GRÜNPERGA Papier WF 0 15 GmbH Kriebstein Kübler & Niethammer WF 0 7 - Papierfabrik Kriebstein AG Leipzig BMW AG - Werk WF 42 30 Leipzig Leipzig Dr. Ing. h.c. F. Por- BtF 33 20 sche AG - Werk Leipzig Leipzig und Leipzig -Halle Flug- WF 109 0 Schkeuditz hafen GmbH Nünchritz Wacker Chemie AG - WF 46 0 Werk Nünchritz Radebeul SECURITAS Fire WF 10 30 Control + Service GmbH & Co. KG - Arevipharma Radebeul Seite 3 von 4 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Weißenborn Felix Schöller jr. - WF 0 25 Foto- und Spezialpapiere GmbH & Co. KG - Werk Weißen- 7/ born Zw ieka( Volkswagen Sachsen WF 81 0 , /7 GmbH Mitteeundlieben Grüßen 1 Markus Ulbi Seite 4 von 4 2017-02-17T09:50:52+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes