STAATSMINISTERIUIVI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWEL'I UND LANDWIRTSCHAFT Postfach'1005 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE. Drs.-Nr.: 6/8230 Thema: Luftreinhaltung, Umsetzung der NEG-Richtlinie, Sächsisches Luft-Messnetz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Mitte Dezember 2016 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie über neue nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie) verabschiedet , die auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags strengere Grenzwerte für die fünf wichtigsten Schadstoffe in Europa festlegt . Die Richtlinie tritt am 31. Dezember 2016 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 30. Juni 2018 in nationales Recht umsetzen . ln der NEC-Richtlinie sind für jedes Land jährliche Emissionshöchstmengen für die fünf wichtigsten Schadstoffe festgelegt: Feinstaub (PM2,5), Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen und Ammoniak. lnsgesamt umfasst das Sächsische Luft-Messnetz derzeit 29 stationäre Messstationen. Eine Übersicht über ,,Zeiträume der an sächsischen Stationen gemessenen Luftschadstoffe" (Stand: 02.09.2015) gibt die Stationen und gemessenen Schadstoffe wider. https ://www.umwelt.sachsen.de/umwelUdownload/luft/Zeitraeume der an saechsischen Stationen qemessenen Luftschadstoffe.pdf" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul. sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 27. Januar 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t11789 Dresden, /l.oJ. . toll s¡mu1+ l.- o, t'.-(r) Ol.:ulu.tudlthtu tu Srbñbh¡rkhudúunrtuidhtueþñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡nisterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen. de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlin ¡en 3, 6,7,8, 13 Ftrr Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplåtze am Kön¡gsufer. Für alle Besucherparkplätze gi¡t: Bitte be¡m Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang fûr elektronisch signiêrte sow¡e für verschlüsselte elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 3 STÀATSMINlSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Vorbemerkung Die Richtlinie (EU) 201612284 vom 14. Dezember 2016 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, zur Anderung der Richtlinie 2003/35/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/81/EG legt die Emissionsreduktionsverpflichtungen für die anthropogenen atmosphärischen Emissionen von Schwefeldioxid (SOr), Stickstotfoxiden (NOx), flüchtigen organischen Verbindungen außer Methan (NMVOC), Ammoniak (NHr) und Feinstaub (PM2,5) in den Mitgliedstaaten fest und schreibt die Erstellung, Verabschiedung und Durchführung von nationalen Luftreinhalteprogrammen sowie die Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen dieser Schadstoffe vor. Die automatischen Luftmessstationen des sächsischen Luftmessnetzes messen die lmmissionskonzentrationen der Luftschadstotfe der Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa, umgesetzt in deutsches Recht mit der 39. Verordnung zum Bundes-lmmissionsschutzgesetz. Frage l: Inwiefern steht aktuell (ggf. noch) die Technik zur Verfügung, um anjeweils welchen der 29 aktuellen Messstationen jeweils die Stoffe Feinstaub (PM2,5), Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen und Ammoniak zu messen? Frage 2: Bis wann sollen die Stationen jeweils nachgerüstet werden, um die Stoffe Feinstaub (PM2,5), Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen und Ammoniak messen zu können? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Technik zur Überuvachung der Luftqualität stand und steht auch weiterhin zur Verfügung , um die qualitativen und quantitativen Anforderungen an die lmmissionsmessungen nach der Richtlinie 2008/50/EG zu erfüllen. Die lmmissionsmessungen von Schwefeldioxid erfolgten schon in der DDR und werden nach europäischen Standards bis heute weitergeführt. Stickstoffoxide werden seit dem Jahr 1990 gemessen. Mit der Messung von Feinstaub PM2,5 wurde im Jahr 1998 im Freistaat Sachsen begonnen. Flüchtige organische Verbindungen und Ammoniak sind keine Luftschadstotfe, die unter den Geltungsbereich der Richtlinie 2008/50iEG fallen. Frage 3: lnwiefern werden in welchen Räumen und unter welchen Bedingungen absehbar neue Stationen erforderlich? Es sind keine neuen Stationen erforderlich Seite 2 von 3 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Warum war an einigen der 29 Messstellen die Messung der jeweils in Anhang ll der RICHTLINIE 2008/50/Ec DES EUROPAISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Mat 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa genannten Stoffe verzichtbar? Die Mindestzahl der stationären Luftmessstationen zur Beurteilung der Einhaltung von Grenzwerten für den Schutz der menschlichen Gesundheit und von Alarmschwellen in Gebieten und Ballungsräumen sowie zur Beurteilung der Einhaltung der kritischen Werte zum Schutz der Vegetation richtet sich nach Anhang V der Richtlinie 2008/50/EG und ist abhängig von der Einwohnerzahl, der Belastungssituation und bei den Werten zum Schutz der Vegetation auch von der Fläche. Mit freundlichen Grüßen û* Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2017-02-20T11:12:06+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes