STAATSM1N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8232 Thema: Ermittlungsmaßnahmen bei Kunden von „Migrantenschreck " Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Verschiedene Medien berichteten davon, dass am 24.01.2017 eine bundesweite Razzia gegen 29 Käufer durchgeführt wurde, die über den in Ungarn ansässigen Online -Shop ,Migrantenschreck ' Waffen gekauft haben sollen. Laut den Medienberichten wurden u. a. auch in Sachsen Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen Personen, welchen Alters aus welchen Wohnorten wurden Durchsuchungen in Sachsen durchgeführt und inwiefern besitzen diese Personen eine waffenrechtliche Erlaubnis? (Bitte Tabelle anlegen .) Frage 2: Wie viele Wohnungen, Geschäftsräume und ggf. weiteren Objekte in welchen Orten im Freistaat wurden durchsucht, inwieweit wurden hierbei welche Beschlagnahmungen bzw., Sicherstellungen vorgenommen und Festnahmen getätigt? (Bitte der unter 1. erstellten Tabelle zuordnen.) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/17/167 Dresden, Po .Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Inwieweit wurden in der Vergangenheit welche Ermittlungsverfahren mit welchem Ausgang gegen die unter Ziffer 1 genannten Personen geführt und inwieweit ist der Staatsregierung eine Mitgliedschaft dieser Personen in rechtsextremen Bestrebungen (Vereine, Parteien usw.) oder anderweitigen rechtsextremen Netzwerken bekannt? (Bitte ebenfalls in die unter 1. erstellte Tabelle einordnen, insbesondere auch eine etwaige Eintragung der ggf. aufzuführenden Taten Nerfahren in die PMK-rechts angeben.) Frage 4: Wie viele Beamte von welchen sächsischen Einheiten beteiligten sich an den Durchsuchungen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Begründung: Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. Sachs- AnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). i tLetzter ist vorliegend der Fall, da die in der Anfrage abgefragten Sachverhalte sowie die du hg führten Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Bundeszollverwaltung liegen De Freistaat Sachsen war an den Maßnahmen im Sinne der Fragestellungen nicht ete ligt. Mit frduntIlichen Grüßen V Markus Ulbig Seite 2 von 2 GondroMe_2017-02-16_11-04-03 GondroMe_2017-02-16_09-41-43 2017-02-16T11:23:01+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes