STAATSMINISTER11JM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8240 Thema: Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen rechtsextremes Netzwerk — Aktivitäten der Beschuldigten in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 25.01.2016 fanden in sechs Bundesländern Durchsuchungen der Bundesanwaltschaft bei Rechtsextremisten statt. Der Vorwurf lautet Bildung einer terroristischen Vereinigung. Insgesamt laufen die Ermittlungen gegen sieben Beschuldigte im Alter zwischen 35 und 66 Jahren. Im Mittelpunkt steht dabei der selbsternannte Druide Burghard B. aus Schwetzigen bei Heidelberg. Verschiedene Medien berichten, dass B. u. a. auch an den Protesten gegen die Bilderberger-Konferenz in Sachsen beteiligt war und dort antisemitische Hetzschriften verteilte sowie eine Rede hielt. Zudem wird von einem 65 -jährigen gesprochen, gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Leugnung des Holocausts eingeleitet wurde. (Dokumentiert u. a. auf der Website des Jüdischen Forums für Demokratie und gegen Antisemitismus e. V. unter https://jfda.de/blog/2016/06/1 5/anti-bilderberg-protest-eineantisemitische -und-rassistische-querfront-gegen-die-elite /)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat S A C H S E N Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2962 Dresden, Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Vorbemerkung: Freistaat SACHSEN Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage die Begriffe „Rechtsextreme" und „rechtsextrem". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung in Bezug auf, ggf. verfassungsschutzrelevante , Aktivitäten und Bestrebungen der Beschuldigten, insbesondere des Burghard B., in Sachsen vor? Frage 2: Inwieweit bestehen Kontakte der Beschuldigten zu sächsischen Rechtsextremen oder in Sachsen tätigen rechtsextremen Vereinigungen und (Terror -)Gruppen, insbesondere zur sog. Oldschool Society? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 3: Welche Ermittlungsverfahren wurden in der Vergangenheit bzw. werden aktuell gegen die Beschuldigten in Sachsen geführt, insbesondere wurde eine strafrechtliche Bewertung der Rede sowie der verteilten Schriften des Burghard B. bei den Protesten gegen die Bilderberger-Konferenz im Juni 2016 in Dresden vorgenommen ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? (Bitte auch Stand etwaiger Verfahren angeben sowie vermerken, ob eine Einordnung in die PMKrechts erfolgte.) Gegen die Beschuldigten wurden bzw. werden nachfolgende Ermittlungsverfahren geführt : Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Straftatbestand PMK - Sachstand rechts- Volksverhetzung Ja Abgabe an die StA Dresden am 31. Januar gemäß § 130 StGB 2017. Gegenstand dieses Ermittlungsverfahrens sind die (möglicherweise auch) am 12. Juni 2016 in Dresden verteilten Schriften. Volksverhetzung Ja Gegenstand des Verfahrens ist der Verdacht gemäß § 130 StGB einer volksverhetzenden Rede. Die polizeilichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen . Fahrlässige Körperverletzung Nein Strafbefehl mit Geldstrafe und Entziehung der in Verbindung mit Verkehrsun- Fahrerlaubnis fall gerne § 229 StGB Betrug/(Warenkreditbetrug) Nein Verfahrenseinstellung gemäß gemäß § 263 StGB § 170 Abs. 2 stopp Verstoß geen das Waffenge- Nein Strafbefehl mit Geldstrafe setz emäfl § 52 Abs. 3 WaffG Mit freunMchen Grüßen r I \Markus Ulbig Seite 3 von 3 2017-02-17T12:45:23+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes