STAÀTSl\/INISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 618244 Thema : Baumfäl I u n gen im Natursch utzgebiet,,Schwarzwassertal" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Mich erreichen verstärkt Bürgeranfragen, dass im NSG,,Schwarzwassertal" verstärkt gesunde und alte Bäume gefällt werden. Ebenso wurden mir aktuell Bilder zugesandt von mehreren offensichtlich gesunden mittelalten Fichten, die zur Fällung angezeichnet sind." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wem gehört der Wald im Naturschutzgebiet ,,Schwarzwassertal "? Das durch Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 18. Dezember 2003 festgesetzte Naturschutzgebiet,,Schwarzwassertal" (SächsABl.2004 S.74) umfasst eine Fläche von circa 186 Hektar, von denen circa 183 Hektar Staatswald im Eigentum des Freistaates Sachsen sind und vom Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS), Forstbezirk Marienberg, bewirtschaftet werden. Circa drei Hektar befinden sich in Privateigentum. Frage 2: Wie viele Bäume welcher Art und welchen Alters wurden seit 2010 im Naturschutzgebiet ,,Schwarzwassertal" aus welchen Gründen durch wen gefällt bzw. sollen noch gefällt werden? (bitte einzeln aufgliedern) ln der mittelfristigen zehnjährigen Betriebsplanung (= Forsteinrichtung, Stichjahr 2011) sind im Staatswald des Naturschutzgebietes ,,Schwarzwassertal " auf circa 140 Hektar Waldpflegemaßnahmen vorgesehen. Auf der übrigen Fläche (insbesondere Geröllhalden, Steilhänge, größere Felspartien ) wurden keine Maßnahmen geplant. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul. sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 30. Januar 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t792 Dresden, Jl,oJ,lp,t7 s¡mu1+ Ol.&tuñrdlfr&¡frhtbhhkbdfrlrU|wûúndHsebñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministeri um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden wvwv.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnìin ¡en 3.6.7.8. 13 Ftir Besucher m¡t Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gjlt: B¡tte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronìsch sign¡erte sowie fúr verschlüsselte elektronische Dokumente sf (f,(Ð ¡r) -r !=-= Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Zwischen den Jahren 2Q10 und 2016 erfolgten auf circa 50 Hektar forstliche Maßnahmen , die sich aus der regulären, zehnjährigen Betriebsplanung ergaben, aber auch eine Folge großflächiger Schadereignisse im Jahr 2011 (Schneebruch, Käferbefall) waren. Dabei fiel insgesamt eine Holzmenge von 4.809 Erntefestmeter (m3) an. Für die seit dem Jahr 2010 im Staatswald durchgeführten Holzerntemaßnahmen wurden vom SBS private Forstunternehmer eingesetzt. Der nach Jahren aufgeschlüsselte Vollzug und die Planung für das Jahr 2017 sind einschließlich der Angabe der Gründe für die jeweilige Maßnahme der Anlage zu entnehmen . Eine einzelne Aufgliederung nach Anzahl und Alter der gefällten Bäume ist nicht möglich, da entsprechende Daten durch den SBS nicht erhoben werden. Frage 3: Welche Beteiligung der öffentlichkeit bzw. der Umweltverbände mit welchen Ergebnissen fand vor den Eingriffen in den Baumbestand statt und wurden die gefällten bzw. zur Fällung geplanten Bäume hinsichtl ich artensch utzfach I icher Aspekte u ntersucht? lm Rahmen der Erstellung der Forsteinrichtungsplanung durch den SBS erfolgte eine Abstimmung zu den geplanten Maßnahmen mit dem Landratsamt Erzgebirgskreis als untere Naturschutzbehörde. Vor Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Regelfall eine nochmalige lnformation der unteren Naturschutzbehörde durch den Forstbezirk Marienberg. Darüber hinaus werden alle geplanten Maßnahmen vom Sachbearbeiter Waldökologie/ Naturschutz des Forstbezirkes Marienberg auf ihre Konformität zur Naturschutzgebietsverordnung ,,Schwarzwassertal" und zu den notwendigen Erhaltungsmaßnahmen in den betroffenen FFH-Lebensraumtypen geprüft. Vor der Holzernte werden Totholz, Biotopbäume und Höhlenbäume markiert, damit diese bei der Holzerntemaßnahme nicht beeinträchtigt werden. Sensible Bereiche entlang des Talgrundes werden aus der Bearbeitungsfläche herausgenommen. Bei umfänglichen Maßnahmen mit teilweiser Sperrung von Wanderwegen wird die Bevölkerung durch den SBS über die Medien informiert. Eine zusätzliche lnformation von Umweltverbänden erfolgt nicht. Frage 4: Wenn nein, warum wurden keine solchen Voruntersuchungen durchgeführt (bitte mit Begründung)? Eine Voruntersuchung erfolgt, wie in Frage 3 beschrieben, durch Mitarbeiter des Forstbezirkes Marienberg im Vorgriff der geplanten Maßnahmen insbesondere auf Basis der Bestimmungen der Verordnung zut Festsetzung des Naturschutzgebietes ,,Schwarzwassertal " sowie des Managementplanes für das FFH-Gebiet ,,Tal der Schwarzen Pockau" (EU-Meldenummer 5245-301). Weitere Voruntersuchungen sind aus diesem Grund nicht notwendig. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Frage 5: In wieweit sind die Fällungen bzw. die geplanten Fällungen der angezeichneten Fichten konform mit den Maßnahmen, die im vom Freistaat Sachsen, Staatsministerium Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen Buch über die ,,Naturschutzgebiete in Sachsen", im Artikel ,,Gebietszustand und Maßnahmen" festgehalten worden si nd? Das Buch ,,Naturschutzgebiete in Sachsen" dient der lnformation der Offentlichkeit über die Sächsischen Naturschutzgebiete. Seine lnhalte orientieren sich im Wesentlichen an der Ortskenntnis der Autoren und den Schutzgebietsverordnungen. Die in der Veröffentlichung getroffenen Formulierungen haben keinen rechtlich bindenden Charakter; allerdings entsprechen im Naturschutzgebiet ,,Schwarzwassertal" die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durch den Forstbezirk Marienberg im Wesentlichen den Ausführungen im Abschnitt,,Gebietszustand und Maßnahmen". Gemäß S 3 Abs. 1 der Verordnung zur Festsetzung des Naturschutzgebietes ,,Schwarzwassertal" ist Schutzzweck unter anderem ,,die Erhaltung und Entwicklung eines günstigen Zustands naturnaher montaner Waldgesellschaften, wie zum Beispiel Hainsimsen-Buchenwälder", ,,bodensaurer Fichtenwälder" sowie ,,Schlucht- und Hangmischwälder ". Um diesen zu erreichen, sind Waldbewirtschaftungsmaßnahmen erforderlich . ln $ 6 der Verordnung ist folglich unter den zulässigen Handlungen ,,die dem Schutzzweck entsprechende umweltgerechte Forstwirtschaft unter besonderer Beachtung von $ 7 Abs. 2 Nrn. 1 bis 5" aufgeführt. Die im $ 7 der Verordnung formulierten Grundzüge der Pflege und Entwicklung wurden und werden vom SBS bei den Holzeinschlagsmaßnahmen berücksichtigt und umgesetzt. Die Holzeinschlagsmaßnahmen dienen insþesondere der Förderung von Naturverjungung und der Einbringung von Weißtanne und Rotbuche in nicht standortgerechte, instabile Fichtenreinbestände. Mit freundlichen Grüßen r Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 3 von 3 Anlage: Vollzug und Planung von Holzerntemaßnahmen im Naturschutzgebiet "Schwazwassertal" Maßnahmenart J ungswuchspflege (Mischungsregulierung zugunsten standortgerechter Mischbaumarten sowie zur Erhöhunq der Bestandesstabilität) Schadholzaufbereitung (Borkenkäferbefall, Sturm bzw. Schneebruch) Schadholzaufbereitung (Borkenkäferbefall, Sturm bzw. Schneebruch) Schadholzaufbereitung (Borkenkäferbefall, Sturm bzw. Schneebruch) Schadholzaufbereitung (Borkenkäferbefall, Sturm bzw. Schneebruch) Schadholzaufbereitung (Borkenkäferbefall, Sturm bzw. Schneebruch) Schadholzaufbereitu ng (Borkenkäferbefall, Sturm bzw. Sch neebruch) Schadholzaufbereitung (Borkenkäferbefall, Sturm bzw. Schneebruch) Schadholzaufbereitung (Borkenkäferbefall, Sturm bzw. Schneebruch) Femelung (Punktuelle Erntenutzung des Altbestandes zur Förderung standortqerechter Bau marten aus Natur- oder Kunstveriünqunq (Waldumbau)) Femelung (Punktuelle Erntenutzung des Altbestandes zur Förderung standortgerechter Baumarten aus Natur- oder Ku nstverjüngung (Waldumbau)) Femelung (Punktuelle Erntenutzung des Altbestandes zur Förderung standortqerechter Baumarten aus Natur- oder Ku nstveriünqunq (Waldumbau)) Femelung (Punktuelle Erntenutzung des Altbestandes zur Förderung standortgerechter Baumarten aus Natu r- oder Ku nstverjüngung (Waldumbau)) Femelung (Punktuelle Erntenutzung des Altbestandes zur Förderung standortqerechter Baumarten aus Natu r- oder Ku nstveriünqu nq (Wald u mbau)) Femelung (Punktuelle Erntenutzung des Altbestandes zur Förderung standortgerechter Baumarten aus Natur- oder Kunstveriü nq u ng (Waldumbau)) AItdu rchforstung zur Erhöh u ng der Bestandesstabilität Femelung (Punktuelle ErntenuLung des Altbestandes zur Förderung standortqerechter Baumarten aus Natur- oder Ku nstveriünqu nq (Waldu mbau )) Altersrahmen þahrel 5-15 > 100 > 100 > 100 > 100 > 100 > 100 60 - 100 > '100 Hauptbaumart Gemeine Fichte Gemeine Fichte Gemeine Fichte Gemeine Fichte Gemeine Fichte Gemeine Fichte , Gemeine Fichte Gemeine Fichte Gemeine Fichte Gemeine Fichte Gemeine Fichte Gemeine Fichte Gemeine Fichte Gemeine Fichte Gemeine Fichte Gemeine Fichte Gemeine Fichte Hiebsmenge * lm"l 0 3 356 l0 271 62 1 4 3 4 613 239 852 403 1.490 231 168 90 4.809 Fläche [hal 1,1 5,5 1,3 0,6 0,2 8,12 3,1 11,07 5,1 10,8 3 2,4 1,5 Vollzugsjahr 2010 2010 2011 2011 2011 2011 ,2011 1 2012 2013 2015 2015 2015 2016 2016 2016 2017 (Plan) 2017 (Plan) Forstrevier Zoblitz Zöblitz Gelobtland Gelobtland Gelobtland Ansprung Ansprung Ansprung zöbliu Ansprung Ansprung Ansprung Ansprung Ansprung Ansprung Ansprung Ansprung Summe * D¡e erfasste Hiebsmenge bezieht sich auf Derbholz > 7 cm (ohne Rinde) 2017-02-28T11:25:06+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes