STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8245 Thema: Bedarf für den Bau eines straßenbegleitenden Radweges ent¬ lang der S 57 zwischen Penig und Chursdorf/Tauscha (Land¬ kreis Mittelsachsen) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 64-1053/50/31 Dresden. Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die „Freie Presse" schrieb am 07.01.2017: „Der geplante Radweg zwi¬ schen Penig und Chursdorf/Tauscha [...] soll so schnell wie möglich gebaut werden. Die Stadtverwaltung drängt das zuständige Landesstraßenbauamt [...], möglichst in diesem Jahr und damit noch vor der geplanten Herabstufung der Straße zur Kreisstraße 2018 mit dem Pro¬ jekt zu beginnen. [...] Denn es sei fraglich, ob der Landkreis Mittelsach¬ sen als neuer Straßeneigentümer den Radweg sofort in Angriff nehme und Fördermittel erhalte. [...] Laut einer Sprecherin [des LASuV] gibt es im Idealfall dieses Jahr eine Baugenehmigung. Ein Baustart sei indes von der finanziellen und personellen Lage abhängig [...]." Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllie Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt wurde durch den Landkreis Mittelsach¬ sen oder die regionale Niederlassung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) Bedarf für die Errichtung eines straßenbegleitenden Radweges entlang der S 57 zwi¬ schen der Stadt Penig und den Ortslagen Chursdorf und Tauscha angemeldet und auf Grundlage welcher Ergebnisse der Multikriterienanalyse (Durchschnittliche tägliche Ver¬ kehrsleistung, Schwerverkehrsanteil, Kurvigkeit, Bedeutung für den Schüler- oder touristischen Radverkehr) wurde die Maßnahme in die Klasse B (mittlere Priorität, bis 2030) der Radverkehrskonzeption 2014 eingeordnet? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buok-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,7, 8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEIM Im Zuge der Ausarbeitung der Radverkehrskonzeption Sachsen 2014 wurde ein Bedarf für den Bau eines Radweges zwischen dem Knotenpunkt S 57/K 8255 (Stadt Penig) und dem Abzweig Chursdorfer Straße entlang der S 57 gemeldet. Nach der Multikriterienanalyse wurden die Abschnitte außerhalb der Ortsdurchfahrten insbesondere auf¬ grund ihrer prognostizierten Verkehrsbelastung zwischen 3.984 und 5.012 Kfz/24 h, des Schülerradverkehrs und ihrer Bedeutung für die Verbindung zentraler Orte in Klas¬ se B der Radverkehrskonzeption Sachsen 2014 eingeordnet. Grundlage der Bedarfs¬ ermittlung ist die Verkehrsprognose für das Jahr 2025. Die Radverkehrskonzeption Sachsen 2014 priorisiert den Bedarf von Radwegen nur außerhalb von Ortsdurchfahrten in die Klassen A, B und C. Es wird auf die Radver¬ kehrskonzeption Sachsen 2014 im Internet verwiesen (http://radverkehr.sachsen .de/5700.html sowie https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/21895). Die zutreffende Karte ist unter http://www.list.smwa.sachsen.de/radverkehr/RW LK- Mittelsachsen2.pdf eingestellt. Frage 2: Wie stellt sich der Bedarf für den Bau eines straßenbegleitenden Rad¬ weges entlang der S 57 zwischen der Stadt Penig und den Ortslagen Chursdorf und Tauscha aus der Sicht der Staatsregierung dar und in¬ wiefern rechnet die Staatsregierung mit der Veränderung des Bedarfs aufgrund der im Jahr 2018 geplanten Herabstufung der S 57 zu einer Kreisstraße? Frage 3: Welche Vorplanungen oder Planfeststellungsverfahren für die Realisie¬ rung finden aktuell statt, bzw. haben in welchem Zeitraum mit welchem Ergebnis stattgefunden (Bitte geben Sie den Stand der (Vor-)Planung/des Planfeststellungsverfahrens nach Bauabschnitten getrennt an) und zu welchem Zeitpunkt sind der Baubeginn sowie die Fertigstellung und Verkehrsfreigabe des Radweges geplant? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3; Bewertung und Priorisierung des Bedarfs von Radverkehrsmaßnahmen im Rahmen der Radverkehrskonzeption des Freistaates Sachsen erfolgten unabhängig von der Einordnung in eine Straßenklasse (Bundes-, Staats- oder Kreisstraße; siehe Antwort zu Frage 1). Im Jahr 2008 wurde der Vorentwurf für einen straßenbegleitenden Rad-/ Gehweg ent¬ lang der damaligen Bundesstraße B 95 vom Abzweig Chursdorfer Straße bis zum Ortseingang Penig erstellt. Im Jahr 2009 wurde mit dem freihändigen Grunderwerb die Voraussetzung für die Herstellung des Baurechtes geschaffen. Mit der Planung des Radweges wurde im Jahr 2014 begonnen. Da zwischenzeitlich eine Umstufung der Bundesstraße im genannten Bereich zur S 57 erfolgt war, musste die Planung nach den Kriterien für die Planung einer Staatstraße angepasst werden. Der Vorentwurf be¬ findet sich nunmehr in der abschließenden Genehmigungsphase. Aufgrund des bereits laufenden freihändigen Grunderwerbes könnte mit der Realisierung der Maßnahme im Herbst 2017 begonnen werden. Die Bauzeit wird mit ca. acht Wochen veranschlagt. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEM Frage 4: Welche Gesamtkosten sind für die Umsetzung des straßenbegleitenden Radweges entlang der S 57 zwischen der Stadt Penig und den Ortsla¬ gen Chursdorf und Tauscha veranschlagt? Die Kosten für den Abschnitt belaufen sich nach derzeitigem Stand auf 636.000 Euro. Frage 5: Wie hat sich die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) auf der S 57 im Abschnitt zwischen der Stadt Penig und der Ortslage Chursdorf in den Jahren 2005 bis 2016 entwickelt (Bitte geben Sie auch den Anteil des Schwerlastverkehrs an), und wie hoch war im genannten Zeitraum die jährliche Zahl der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fahrradfahrenden (Bitte schlüsseln Sie nach Lebensalter der an den Unfällen beteiligten Fahrradfahrenden auf)? Für den maßgebenden Bereich wurde die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) im Zuge der regelmäßigen Straßenverkehrszählungen erfasst. Im Folgenden wird nur die DTV werktags angegeben. Für die damalige B 95 wurde bei der Straßenverkehrszählung 2005 im Abschnitt zwi¬ schen dem Knotenpunkt mit der B 175 und der S 241 eine DTV von rund 10.800 Kfz/24 h ermittelt. Darin ist der Schwerverkehrsanteil in Höhe von rund 17 % enthalten. Bei der Straßenverkehrszählung 2010 wurde in diesem Abschnitt der B 95 ein DTV von rund 16.500 Kfz/24 h ermittelt. Darin ist der Schwerverkehrsanteil in Höhe von rund 9 % enthalten. Nach Verkehrsfreigabe des 2. Abschnittes der A 72 hat sich das Verkehrsaufkommen erwartungsgemäß reduziert. Im Jahr 2015 wurde im gleichen Abschnitt auf der S 57 rund 5.300 Kfz/24h und ein Schwerverkehrsanteil in Höhe von rund 7 % ermittelt. Im Zeitraum von 2005 bis 2016 waren auf der S 57 zwischen Penig und Chursdorf zwei Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrern zu verzeichnen. Im Jahr 2008 wurde ein 69 Jahre alter Radfahrer schwer und 2009 ein 61 Jahre alter Radfahrer leicht ver¬ letzt. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass eine Recherche entsprechend der Fragestellung seitens des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen nicht möglich ist. Daher wurde die Anzahl der Verkehrsunfälle aus den polizeilichen Datensätzen der Elektronischen Unfalltypenkarte (EUSka) ermittelt. Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass für den o. g. Zeitraum nur Daten zu Verkehrsunfällen mit Personenschaden erhoben werden können. Aufgrund von Löschfristen liegen die Angaben zu Unfällen mit Sachschaden lediglich ab einschließlich 2009 vor. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2017-02-22T15:17:22+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes