STAATSTVHTNISTEEIUIVI des mmm fäkFEB Freistaat HP SACHSEIN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 25-0141.51/7495 Dresden, Io Februar 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/825 Thema: Gebühreneinnahmen durch Meideregisterauskünfte im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Eine umfassende Statistik über die einzelnen Fragegegenstände wird nicht geführt. Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden deshalb die sächsischen Meldebehörden um Auskunft ersucht. Die Antwort basiert auf Rückmeldungen von etwa zwei Dritteln der sächsischen Meldebehörden, von denen wiederum nicht alle die Frage vollständig, d. h. alle Fragegegenstände, beantwortet haben. Frage: In welcher Höhe haben die Kommunen im Freistaat Sachsen aus Melderegisterauskünften im Jahr 2014 Einnahmen (Angabe des Betrages bitte insgesamt und unterschieden nach: a) einfacher Melderegisterauskunft an Private b) Sammelauskünfte an Private c) erweiterter Melderegisterauskunft d) Gruppenauskünfte an Parteien e) sonstige Gruppenauskünfte an Private f) Auskünfte an Adressbücher g) Auskünfte von Alters- und Ehejubilaren an die Presse h) Auskünfte an Religionsgemeinschaften i) Auskünfte an den MDR j) Auskünfte an den Suchdienst k) sonstige Einnahmen) erzielt? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM des mmm Freistaat Hl SACHSEN t, Auf die b^igefügte Anlage wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen , Ua V Markus Ulbic Anlage Seite 2 von 2 Einahmen aus Melderegisterauskünften im Freistaat Sachsen Anlage zur Drs. 6/825 Frage Einnahmen (in EUR) aus 2014 a Einfache Melderegisterauskünfte an Private (§ 32 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 4 SächsMG) 469.407,20 € b Sammelauskünfte an Private (§ 32 Abs. 1 Satz 2 SächsMG) 17.293,68 € c erweiterte Melderegisterauskünfte (§ 32a Abs. 1 SächsMG) 40.458,25 € d Gruppenauskünfte vor Wahlen (§ 33 Abs. 1 SächsMG) 2.348,62 € e Gruppenauskünfte an Private {§ 32a Abs. 3 SächsMG) 2.608,67 € f Datenübermittlungen zur Veröffentlichung in Adressbüchern (§ 33 Abs. 3 SächsMG) 370,40 € g Jubiläumsdatenübermittlung (§ 33 Abs. 2 SächsMG) 0,00 € h Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 30 SächsMG) 0,00 € i Datenübermittlungen an den Mitteldeutschen Rundfunk (§ 30a SächsMG) 19.732,48 € j Datenübermittlungen an den Suchdienst (§ 31 SächsMG) 1.553,22 € k sonstige Einnahmen 8.141,69 € Einnahmen von Meldebehörden ohne getrennte Aufschlüsselung 352.570,01 €