STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrö Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8267 Thema: Gesundheitskosten von Flüchtlingen und Asylbewerbern 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Kosten der Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Jahr 2016, die dem Freistaat zu Lasten gingen (inkl. Erstuntersuchungen)? Für im Jahr 2016 angefallene Erstuntersuchungen wurden Ausgaben in Höhe von 4.032.504,00 EUR getätigt. Zu den übrigen Ausgaben im Rahmen der Gesundheitsversorgung (sämtliche Behandlungskosten inkl. Kosten für Krankenhausaufenthalte, Ausgaben für Medikamente und Hilfsmittel, Krankentransport- und Rettungsdienstausgaben ) kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden, da die Rechnungslegung sowohl für das dritte als auch für das vierte Quartal 2016 noch nicht abgeschlossen ist. Frage 2: Wie hoch war jeweils die Höhe der ausbezahlten Pauschale nach § 10 Abs. 1 Satz 1 SächsFlüAG im Jahr 2016, die nach § 10 Abs. 1 Satz 2 SächsFlüAG den unteren Unterbringungsbehörden für die entstandenen Kosten der Gesundheitsversorgung zu erstatten sind? (Bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten aufschlüsseln.) Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 SächsFlüAG werden mit der Pauschale alle notwendigen Ausgaben unter Einschluss der Ausgaben für personellen und sächlichen Verwaltungsaufwand, für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie für liegenschaftsbezogene Ausgaben und Aufwendungen im Rahmen der Unterbringung abgegolten. Die Pauschale wird den Landkreisen und Kreisfreien Städten als Gesamtbetrag erstattet. Eine antei- 7 3 FreistaatILgrff lIM SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-1053/14/63 Dresden, 2-4' Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN lige Aufschlüsselung der Pauschale nach dem jeweiligen Zweck der Ausgaben ist nicht vorgesehen. Zur Höhe der Erstattungen gemäß § 10 Abs. 2 SächsFlüAG wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/7181 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Sebastian Gemkow Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-02-24T09:45:26+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes