SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8269 Thema: Haushaltsbezug zum „Gesetz über die Gewährung einer Pauschale zur Ergänzung des Landeszuschusses nach dem Gesetz über Kindertageseinrichtungen" Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wo sind diese Mittel im letzten Doppelhaushalt veranschlagt worden? Für die Beantwortung wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf den Doppelhaushalt 2015/2016 bezieht. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2015/ 2016 nicht veranschlagt worden. Frage 2: Welche Ziele verfolgt die Ergänzung des Landeszuschusses mit diesen o.g. Mitteln? Hinsichtlich der Ziele wird auf den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion zu Artikel 6 des „Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Investitions - und Finanzkraft" (Drs. 6/3187, Sächsischer Landtag) in Verbindung mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zu Artikel 8 des „Asylverfahrensbeschleunigungs-gesetzes" (Drs. 18/6185, Deutscher Bundestag) verwiesen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/23-FV 6005/6/663- 201715566 Dresden,.,l./ . Februar2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www. smf. sachsen. de/eSignatur. html vermerkten Voraussetzunoen. Frage 3: Wer entscheidet über die Mittelverwendung? STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Die Mittel stehen den Kreisfreien Städten und den kreisangehörigen Gemeinden als Pauschale zur Verfügung. Sie entscheiden mithin entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip eigenverantwortlich über die konkrete Mittelverwendung. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-02-28T10:39:10+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes