STAATSMINISTERIUM FUR KULTUS Freistaat SACHSENS Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach l0 09 10 l 01079 Dresden Ihr Zeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz l O1 067 Dresden Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/8/19 Oresden..Z/ . Februar 2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BUNDNIS 90/DIE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/8277 Thema: Lehrermaßnahmenpaket -- Regelungen zum Alterszuschuss Sehr geehrter Herr Präsident namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Regelungen zum Alterszuschlag sind im Maßnahmen paket "Zukunftsfähige Schule für Sachsen" enthalten? Die Details der möglichen Zahlung einer Personalbindungszulage an Lehrkräfte rentennaher Geburtsjahrgänge sind in Ziffer 1.3.2 des o. g. Maßnahmenpakets sowie in der "Gemeinsamen Protokollerklärung zu 1.3.2 Tarifliche Gewinnungs- und Bindungszulage" geregelt. Danach kann das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) "zur Bindung von Lehrkräften ab Vollendung des 63. Lebensjahres (...) die tariflichen Regelungen des $ 16 Abs. 5 TV-L in eigener Zuständigkeit anwenden, sofern eine adäquate Nachbesetzung besonders schwierig ist. Damit kann das SMK zur Bindung von qualifizierten Fachkräften abweichend von der tariflichen Einstufung - im Regelfall - in der Stufe 5 ein bis zu 20 v. H. der Stufe 2 höheres Entgelt in Form einer Zulage gewähren. Die dem SMK zur Gewinnung von Lehrkräften für den sächsischen Schul dienst und zur Bindung von Lehrkräften im sächsischen Schuldienst zur Ver. fügung stehenden Mittel werden erhöht.' Frage 2: Welche Bedingungen müssen Lehrerinnen und Lehrer erfüllen, um den maximalen Zuschuss von 780 € brutto zu bekommen? Hausanschrift : Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz l 01 097 DresdenFrage 3: Welche Abstufungen vom maximalen Zuschuss von 780 € brutto sind vorgesehen und nach welchen Kriterien wird eine Abstufung vorgenommen? www.smk.sachsen.de De-Mail-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8Seite l von 2 STAATSMINISTERIUM FUR KULTUS Freistaat SACH SENS Grundlage und objektiver Maßstab für die behördliche Einzelfallentscheidung über die Zahlung einer Zulage zur Bindung von qualifizierten Fachkräften bildet $ 16 Absatz 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die individuelle Höhe der Zulage bemisst sich dabei im Regelfall nach $ 16 Abs. 5 Satz 2 TV-L. d. h. der Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe erhält bis zu 20 v. H. der Stufe 2. Ansonsten können gemäß $ 16 Abs. 5 Satz l TV-L bis zu zwei Stufen vorweg gewährt werden. Ob und in welcher Höhe eine über das Tarifentgelt hinausgehende Zulage bewilligt wird. ist durch die Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur nach Abwägung der konkreten Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Verbindliche Kriterienkataloge oder das Ermessen der personalführenden Dienststellen steuernde ministerielle Vorgaben existieren hierzu nicht. Frühestmöglicher Zahlungsbeginn ist der Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis ansonsten beendet würde. Details zu den Voraussetzungen der Zulagengewährung werden derzeit zwischen dem für Tariffragen zuständigen Sächsischen Staatsministerium der Finanzen und dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus in Form von Durchführungshinweisen abgestimmt. Die Schulleiter werden schriftlich zeitnah darüber Informiert. Frage 4: Wie viele Lehrerinnen und Lehrer in welchem Alter haben bisher den Alterszuschuss beantragt? (Bitte die Anzahl und das Alter der Lehrerinnen und Lehrer nach SBA-Regionalstellen aufschlüsseln.) Zusätzliche Entgeltleistungen nach $ 16 Abs. 5 TV-L werden nicht auf Antrag des Beschäftigten , sondern nur zur Sicherung der Lehrerversorgung. Bindung qualifizierter Fachkräfte und bei Vorliegen der o. g. tariflichen Voraussetzungen im Ermessenswege gewährt. Aus diesem Grund wird die Zahl der Lehrkräfte. die einen Antrag auf persönliche Zula gengewährung gestellt haben, nicht statistisch erfasst. Frage 5: Wie viele Lehrerinnen und Lehrer in welchem Alter bekommen seit inkrafttreten des Maßnahmenpaketes am 01.01.2017 einen Alterszuschuss? (Bitte die Anzahl und das Alter der Lehrerinnen und Lehrer in den SBA-Regionalstellen angeben und nach der Höhe des Zuschusses aufschlüsseln.) Eine Zulage nach Ziffer 1.3.2 des o. g. Maßnahmenpakets wurde bislang in drei Fällen bewilligt. Die Betroffenen sind im Zuständigkeitsbereich der Regionalstelle Bautzen als Lehrkräfte tätig, in den Jahren 1953 (2x) und 1954 geboren und erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 780 Euro. Mit freundlichen Grü ßen 4'2#. Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2017-02-28T10:51:36+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes