SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01 067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Geert W. Mackenroth, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8278 Thema: Bargeldauszahlung im ländlichen Raum Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Jahr 2016 zeichnete sich die Tendenz der Geldinstitute ab, im ländlichen Raum Geldautomaten abzubauen sowie angeblich unwirtschaftliche Filialen zu schließen. Im Kreis Meißen hat sich diese Tendenz konkretisiert, mehrere Zweigstellen hat die Sparkasse Meißen zwischenzeitlich geschlossen und mehrere Geldautomaten abgebaut, auch aoderer Geldinstitute sollen folgen. Daraufhin haben die Vertreter der Gemeinde Zeithain, auf der Suche nach bürgerfreundlichen Geldausgabestellen , die Möglichkeit einer Bargeldauszahlung in der ortsansässigen Apotheke (Ratsapotheke in Röderau, Promnitzer Str. 1, 01619 Zeithain OT Röderau) geprüft. Die Anfrage wurde von der Sächsischen Landesapothekerkammer abgelehnt, mit der Begründung, dass es sich um keine apothekenübliche Dienstleistung handele." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sieht die Staatsregierung eine rechtliche Möglichkeit, in der konkreten Apotheke eine Geldausgabestelle einzurichten? S SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/45-L 6625/51/193- 2017/5425 Dresden, 22. Februar 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de" www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "'Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN S SACHsEN Die Staatsregierung sieht keine rechtliche Möglichkeit, in Apotheken Geldausgabestellen einzurichten, da dies dem geltenden Apothekenrecht widerspricht. Das Abheben und Auszahlen von Bargeld in einer Apotheke ist unzulässig, weil es keine apothekenübliche Dienstleistung gern. § 1 a Abs. 11 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist. Danach sind Dienstleistungen dann apothekenüblich, wenn sie der Gesundheit dienen. Dazu gehören: 1. die Beratung a) in Gesundheits- und Ernährungsfragen, b) im Bereich Gesundheitserziehung und -aufklärung, c) zu Vorsorgemaßnahmen, d) über Medizinprodukte, 2. die Durchführung von einfachen Gesundheitstests, 3. das patientenindividuelle Anpassen von Medizinprodukten sowie 4. die Vermittlung von gesundheitsbezogenen Informationen. Frage 2: Welche praktikablen Alternativen sieht die Staatsregierung zur Sicherstellung der Bargeldauszahlungen und Bankdienstleistungen im ländlichen Raum, namentlich für ältere/ behinderte Mitbürger, ohne dass dadurch zusätzliche Kosten für den Verbraucher entstehen? Frage 3: Sind der Staatsregierung best practice - Beispiele und/oder Modellversuche aus anderen Landgemeinden bekannt, in denen eine Lösung für das Problem der Bargeldversorgung gefunden wurde? Welche Lösungen wären dies? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Bargeldversorgung und die Versorgung mit weiteren kreditwirtschaftlichen Leistungen im ländlichen Raum können auf verschiedenen Wegen sichergestellt werden . Neben der klassischen Geschäftsstelle und den Geldautomaten sind das Bargeldagenturen und der postalische Bargeldversand sowie die Bargeldauszahlung durch den Einzelhandel . Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Sonstige Bankdienstleistungen können auch über Kundenservicecenter, das Internet oder Beratungsgespräche an einem Ort der Wahl des Kunden, bspw. in dessen Wohnung erbracht werden. Es bestehen von Bankengruppe zu Bankengruppe unterschiedliche Möglichkeiten. Sparkassen bieten neben den klassischen Geschäftsstellen und den Geldautomaten auch Sparkassen-Busse, Bring- und Beratungsdienste in der Kundenwohnung und Bargeldagenturlösungen an. Kunden können darüber hinaus per Telefon, Brief und Internet mit der Sparkasse Kontakt aufnehmen und ihre Bankgeschäfte erledigen. Möglich ist auch ein postalischer Bargeldversand zum Kunden nach Hause. Welche Möglichkeiten der Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen eine Sparkasse neben den klassischen Geschäftsstellen und Geldautomaten in ihrem Geschäftsgebiet konkret anbietet und ob hierdurch (zusätzliche) Kosten für Verbraucher entstehen, obliegt ihrer geschäftspolitischen Strategie und hängt nicht zuletzt von den jeweiligen (örtlichen) Gegebenheiten ab. Speziell die Sparkasse Meißen hat das Projekt „Große Emma" in Zabeltitz aufgelegt. Die „Große Emma" ist ein Versorgungsnetzwerk im ländlichen Raum, in dem neben der Sparkasse weitere örtliche Anbieter zusammenwirken, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. In der Großen Emma bieten unterschiedliche Dienstleister (Sparkasse , Frisör, Diakonie, Sanitätshaus, Paketdienst, Rezeptsammelstelle, Bibliothek) ihre Dienstleistungen an. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2017-02-23T13:04:39+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes