SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8284 Thema: Kosten der Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche zusätzlichen Ausgaben sind dem Freistaat Sachsen im Jahr 2016 aufgrund der Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung entstanden ? Dem Freistaat Sachsen sind 2016 zusätzliche Ausgaben i. H. v. rund 203,3 Mio. EUR infolge des Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung vom 20. Oktober 2016 entstanden. Diese Ist-Ausgaben gliedern sich wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/21-H 1322/184/164- 2017/5467 Dresden, 22. Februar 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN S SACHsEN Zweck Betrag Personalausoaben (Beamte/Richter) 108,8 Mio. EUR VersorgungsausQaben 27,6 Mio. EUR Zuführungen an den Generationenfonds 45,2 Mio. EUR Hochschulen und Medizinische Fakultäten (Beamte und Ange- 15,2 Mio. EUR stellte mit Entgelt in Anlehnuno an das Besoldunosrecht) Staatsbetriebe und Sächsische Landesstiftung Natur und Um- 3,9 Mio. EUR weit (Zuschüsse für laufende Zwecke) Kirchen (Kirchenstaatsvertrag) und geisteswissenschaftliche 2,6 Mio. EUR Einrichtungen Summe 203,3 Mio. EUR Frage 2: Aus welchen Haushaltsstellen und jeweils in welcher Höhe sind die zusätzlichen Ausgaben gedeckt worden? Die Mehrausgaben 2016 wurden aus den einschlägigen Titeln der HG 4 und HG 6 geleistet . Die Deckung erfolgte dabei aus in den Einzelplänen vorhandenen Haushaltsansätzen (einschl. Deckungsfähigkeiten - insbesondere gern. § 9 Abs. 5 Nrn. 1 und 6 Haushaltsgesetz 2015/2016). Darüber hinaus wurden den Einzelplänen Verstärkungsmittel i. H. v. 120,8 Mio. EUR aus Epl. 15 (15 03/461 02 - Verstärkungsmittel für Personalausgaben und 15 03/686 02 - Verstärkungsmittel für Rechtsverpflichtungen) zur Verfügung gestellt. Die titelgenaue Deckung der Mehrausgaben in den Einzelplänen und die Inanspruchnahme der Verstärkungsmittel aus Epl. 15 werden im Rahmen der Haushaltsrechnung 2016 nachgewiesen. Frage 3: Wie hoch ist die Personalausgabenrücklage zum Stand 31.12.2016? Zum 31.12.2016 beträgt die Personalkostenrücklage 30,0 Mio. EUR Mit freundlichen Grüßen In Vertretung @C;?- Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2017-02-23T13:03:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes