STAATSMlNlSTF.RlUM FÜR SOZlALF.S UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8337 Thema: Diabetes - Antrag der Staatsregierung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Fraktionen CDU und SPD haben am 23.11.2016 den Antrag "Schülerinnen und Schüler mit Diabetes" (Drs. 6/7139) eingebracht, was zu loben ist. Die Maßnahme zur Umsetzung des nationalen Gesundheitszieles "Diabetes mellitus Typ 2: Erkrankungsrisiko senken, Erkrankte früh erkennen und behandeln" werden darin aber nicht aufgegriffen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum zielt der Antrag nicht darauf ab, die Maßnahmen aus dem vom Gesundheitsministerium 2003 verabschiedeten Gesundheitsziel umzusetzen? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Der Antrag "Schülerinnen und Schüler mit Diabetes" (Drs. 6/7139) wurde nicht von der Sächsischen Staatsregierung formatiert. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.51-17/140 Dresden, q . Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ &-...::::::::::::~ Freistaat Frage 2: Wie wird das Sozialministerium vorgehen, um die Frage a unter Punkt I zu beantworten, wird die Zahl der an Diabetes erkrankten Personen laut Antwort auf die Kleine Anfrage "Diabetes in Sachsen" (Drs. 6/3265) nicht zentral erfasst? Frage 3: Ist der Antrag der erste Schritt, um die Schwerpunkte der Gesundheitsziele im Freistaat Sachsen sukzessive koordiniert und transparent umzusetzen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 - 3: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-1- 06). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Seite 2 von 2 SACHSEN 2017-02-22T09:26:34+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes