STAATSMINìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT sÄcHSIScHES STMTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTScHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-vo n-L i ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE L¡NKE. Drs.-Nr.: 618347 Thema: Evaluierungsberichte Großschutzgebiete (Sachsenforst) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,1ñ anderen Bundesländern ist es üblich, die Evaluierungsberichte der Großschutzgebiete im lnternet einzustellen - bspw. Biosphärenreservat Rhön (http://biosphaerenreservatrhoen.de/ upl/br/ pdf/201 3 evabericht brrhoen.pdf) oder auch Nationalpark Hainich (http://www.thueri nqen.de/im peria/md/content/tm I n u/themen/ naturschutz/np hainich/endbericht komitee hainich.pd0. Auch komplette FFH-Managementpläne samt Anhängen sind anderswo im lnternet eingestellt - bspw. in Thüringen (http ://www.th ueri nqen.de/th8/tl uq/umweltthemen/natu rschutz/natura 200O/download bereich/index.aspx). ln Sachsen sind lediglich Kurzfassungen der Managementpläne (MaP) öffentlich einsehbar (https ://www. u mwelt.sachsen.de/umwelt/natur/1 8744. htm) ln Sachsen sind derlei Unterlagen bislang unter Verschluss und nur über individuelle Anfragen nach SächsUlG oder Landtagsanfragen(bspw. Sachsenforst als Naturschutzfachbehörde - Maßnahmenumsetzung in Großschutzgebieten, KlAnfr Jana Pinka DIE LINKE 1 5.12.201 5 Drs 6/3583) erhältlich." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Auf die vorangestellten Ausführungen wird bei der Beantwortung der Fragen 4 und 5 eingegangen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 2. Feb¡uar 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050111797 Dresden, 2P. Ol - 2o/7 s¡mu1+ 6(Ð(o(o to N Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang fiir elektronisch signierte sow¡e für verschlûsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 5 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Frage 1: Welche ,,Hinweise und Nachfragen" (vgl. Beantwortung Frage 5 Drs 6/3583) lagen der Staatsregierung als Gegenstand für die Weiterbearbeitung des Evaluierungsberichts im BR Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft zu jeweils welchen Zeitpunkten vor? (Unterlagen gern im Original beifügen oder auf funktionierende lnternetquelle verweisen) Am 16. Juni 2015 fand im Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) ein lnformationsgespräch zum Evaluierungsprozess zwischen Vertretern des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), des SMUL und der Biosphärenreservatsvenrualtung statt. Dabei wurden der Ablauf der Evaluierung, anstehende Zwischen- und Endtermine sowie methodische Hinweise zur Berichtserarbeitung besprochen. Es ging um die Berichtsgestaltung, um beizufügende Anlagen, um die englische Übersetzung, um die erforderliche Bearbeitungstiefe bei gleichzeitiger Einhaltung der vorgegebenen maximalen Seitenzahl sowie um Erfahrungen anderer Bundesländer bei der Erstellung entsprechender Eval uieru ngsberichte. Vom 27. bis 29. Oktober 2015 fand im Biosphärenreservat eine Vorortbereisung durch zehn Mitglieder (Evaluierungsteam) des MAB-Nationalkomitees statt. Dabei wurden verschiedene Zonen des Schutzgebietes besucht, es fanden mehrere Besprechungen mit Kommunalvertretern, Vereinen und Bewirtschaftern statt und es gab eine Besprechung mit Vertretern des SMUL und der Biosphärenreservatsvenrvaltung zum Berichtsentwurf . Während des Vorort-Termins wurden vom Evaluierungsteam eine Vielzahl von Hinweisen zum Berichtsentwurf gegeben und eine Vielzahl von Nachfragen gestellt. Es ging zum Beispiel um die Organisation der Umweltbildung und der Bildung für nachhaltige Entwicklung, um Fragen der Flächenbewirtschaftung in unterschiedlichen Schutzzonen, um die Zusammenarbeit mit Vereinen, Kommunen und Landnutzern sowie um Fragen der Zuständigkeit, Organisation und Arbeitsweise der Biosphärenreservatsvenvaltung auf verschiedensten Aufgabenfeldern. Ein Protokoll zur Vorortbereisung liegt nicht vor. Am 12. Februar 2016 wurden vom BMUB per E-Mail weitere Hinweise des MAB- Nationalkomitees (Stand 10. Februar 2016; vergleiche Anlage 1)an das SMUL gesandt. Diese Hinweise wurden im weiteren Bearbeitungsprozess berücksichtigt, soweit das in der verbliebenen Zeit und bei Wahrung des maximalen Berichtsumfangs möglich war. Frage 2: Welche Protokolle, Berichte, Hinweise und Nachfragen und dgl. zur Zwischenerhebung und Bewertung des Standes der Umsetzung der Evaluierung des Nationalparks Sächsische Schweiz liegen der Staatsregierung vor? (Unterlagen gern im Original beifügen oder auf funktionierende lnternetquelle verweisen) Die Zwischenerhebung und Bewertung des Standes der Umsetzung der ersten Evaluierung der deutschen Nationalparke durch EUROPARC Deutschland e. V. ist im Zeitraum vom 1. September 2015 bis 28. Februar 2018 im Rahmen eines vom BfN mit Mitteln des BMUB geförderten Forschungsprojektes geplant. Bisher wurden zwischen der Nationalparkvennraltung Sächsische Schweiz und den Projektnehmern nur Projektzwischenergebnisse ausgetauscht. Seite 2 von 5 STAATSMINISTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN æ So wurden mit E-Mail vom 8. Dezember2015 der Nationalparkverwaltung Fragebögen zur Zwischenerhebung übersandt (vergleiche Anlagen 2 und 3). Die Antwort-Entwürfe wurden durch die Nationalparkvenrualtung direkt in entsprechende Datenbanken der Projektnehmer eingetragen. Die Nationalparkvenrvaltung erhielt mit E-Mails vom 27. Juni 2016 und 7. Juli 2016 erste Entwurfsfassungen verschiedener Berichtsteile von EUROPARC, wobei EUROPARC ausdrücklich darauf hinwies, dass diese noch den ,,Stand eines Arbeitsdokuments" aufweisen, verschiedenste Kommentierungen enthalten und nur der Nationalparkvenrualtung zugesandt werden. Am 12. Juli 2016 fand im Nationalpark ein Workshop zur Zwischenevaluierung unter Teilnahme von EUROPARC, wissenschaftlichen Projektnehmern, BMUB, SMUL, Staatsbetrieb Sachsenforst und Nationalparkveruvaltung statt. Es liegt kein Protokoll dazu vor. Diskussionsgegenstände waren zum Beispiel die geplante Umsetzung des 75-Prozent-Prozessschutzziels im Nationalpark, die Ziel-Priorisierung im Schutzgebiet, die Borkenkäferproblematik sowie die Organisation und Arbeitsweise der Nationalparkverwaltung . Frage 3: Welchen Wortlaut haben die Protokolle und der Evaluierungsbericht derjüngsten Evaluierung des Biosphärenreservates Oberlausitzer Heideund Teichlandschaft? (Unterlagen gern im Original beifügen oder auf funktionierende Internetquelle verweisen) Protokolle zur Evaluierung liegen nicht vor, vergleiche auch Antwort auf Frage 1. Der Wortlaut des Evaluierungsberichtes kann der Anlage 4 entnommen werden. Frage 4: Welche Überlegungen waren "u"""n,"ngebend - anders als in anderenBundesländern - die Evaluierungsberichte der Großschutzgebiete nicht im lnternet einzustellen und inwiefern wird dies wann geändert? Die Teilnahme der Bundesländer an der Evaluierung der Nationalparke ist freiwillig und die Veröffentlichung der Evaluierungsberichte ist den Bundesländern beziehungsweise Nationalparks freigestellt, vergleiche dazu die relevante lnternetseite von EUROPARC: htt p : //www. e u ro parc -d e utsch I a nd. d e/b I oq/v orh a be n/ev al u i e r u n q. n ati o n a I p a rk s Der Freistaat Sachsen gehört zu den Ländern, die sich nach der Evaluierung des Nationalparks zur Veröffentlichung des Evaluierungsberichtes (,,Komitee-Bericht zur Evaluierung des Nationalparks Sächsische Schweiz; April 2012") auf der lnternetseite der Nationalparkverwaltung entschieden haben: http : //www. n ati o n a I p ark- sae c h s i sc h e -sc hwe i z. d e/w p -co nte nt/ u p I o a d s/20 1 4/0 1 / Eval u ie ru nq sbericht-E u ro parc-N LP-Saech si sche-Schwe iz 1 . pdf Seite 3 von 5 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Der,,Bericht zur periodischen Überprüfung des Biosphärenreservates Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft" aus dem Jahre 2006 wurde nicht ins lnternet gestellt, da zu d.iesem Zeitpunkt das lnternet noch nicht annähernd den heutigen Stellenwert für die Öffentlichkeitsarbeit hatte. Der Bericht steht für die Öffentlichkeit in ausgedruckter Form in der Biosphärenreservatsverwaltung zur Einsichtnahme bereit und kann darüber hinaus auf formlose Anfrage digital bereitgestellt werden. Entsprechende Anfragen gab es bisher nur ausnahmsweise, sodass auch zu einem späteren Zeitpunkt keine Einstellung ins lnternet als erforderlich erachtet wurde und nunmehr auch nicht mehr wird. Eine Einstellung des Evaluierungsberichtes der laufenden Evaluierung des Biosphärenreservats ist unmittelbar nach Abschluss des Evaluierungsprozesses und nach Ubermittlung der Evaluierungsergebnisse durch die UNESCO (voraussichtlich im Jahr 2017) auf der I nternetseite der Biosphärenreservatsvenrvaltung geplant. Frage 5: Wetche Überlegungen waren ausschlaggebend - anders als in anderen Bundesländern - die kompletten Managementpläne der Natura-2000-Gebiete samt Anhängen nicht im lnternet einzustellen und inwiefern wird dies wann geändert? lm Freistaat Sachsen lagen bereits ab dem Jahre 2005, also zu einem im bundesweiten Vergleich ausgesprochen frühen Zeitpunkt, erste bestätigte Managementpläne für Natura 2000-Gebiete vor. Zu diesem Zeitpunkt hatte das lnternet noch nicht annähernd den heutigen Stellenwert für die lnformation der Öffentlichkeit und es gab zudem deutlich größere technische Hürden, mit einem verhältnismäßigen Aufwand die umfangreichen Anlagen zu den Managementplänen im lnternet bereitzustellen. Später wurden Kurzfassungen aller bestätigten Managementpläne ins lnternet gestellt, die deren wesentliche Kerninhalte einschließlich der wichtigen Karten mit den Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen und FFH-Arten beinhalten. Die den Fragen vorangestellte Ausführung, dass ,,in Sachsen derlei Unterlagen bislang unter Verschluss und nur über individuelle Anfragen nach SächsUlG oder Landtagsanfragen (...) erhältlich sind", entspricht nicht den Tatsachen. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und das jeweils zuständige Landratsamt stellen die bestätigten Managementpläne auf Anfrage bereit, worauf an relevanter Stelle der LfULG-lnternetseite ausdrücklich hingewiesen wird. Ein Anspruch gegenüber den informationspflichtigen Stellen auf Zugang zu Umweltinformationen, wie hier den Managementplänen, steht gemäß S 4 Abs. 1 SächsUlG jeder natürlichen und juristischen Person, so auch den politischen Parteien, auf Antrag zu. Die aktuell vergleichsweise geringe Nachfrageintensität nach kompletten Managementplänen einschließlich der umfangreichen Anhänge steht allerdings in keinem vernünftigen Verhältnis zu einer nachträglichen umfassenden Einstellung ins lnternet für alle 270 FFH-Gebiete im Freistaat Sachsen. Diese umfassende Einstellung ist auch zum heutigen Zeitpunkt nicht geplant. lnteressierte Bürger können unter anderem jederzeit auf anderem Wege die entsprechenden lnformationen erhalten. Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIU\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# lm Rahmen des schrittweisen Ausbaus des Fachinformationssystems (FlS) Naturschutz ist geplant, in den nächsten Jahren verstärkt weitere Naturschutzdaten für die Öffentlichkeit bereitzustellen. Bereits heute bestehen im FIS Naturschutz Möglichkeiten des digitalen Zugriffs auf die wichtigsten lnhalte der Managementpläne für jedermann. Über den Link https://www.umwelt.sachsen.de/umwelVnatur/40936.htm sind sowohl die Natura 2000-Webdienste (für Nutzer mit GIS) als auch Naturschutzdaten-Online erreichbar. Hier kann man sich die aktuellen Daten zu den Natura 200O-Schutzgütern sowie die Maßnahmeplanung für die FFH-Gebiete anschauen und verfügbar machen. Mit freundlichen Grüßen Schm Anlagen: 4 Seite 5 von 5 QaLle 1 Kommentare des MAB-NK-Evaluierunssteams (Stand 10.02.2016) Allgemeines Der Text ist teilweise sehr allgemein formuliert, überwiegend deskriptiv. Die Berichtsteile erscheinen in ihrer Länge noch nicht ausgewogen, manches ist lang und breit beschrieben, anderes nur ganz kurz und vor allem vage, ohne jede Belege oder Konkretisierungen. Wesentliche Ergebnisse der Besprechung mit BR-Leitung und Umweltministerium im Zuge der Visite Ende Oktober 2015 in Bautzen wurden jedoch übernommen. Der Text sollte auf Redundanzen geprüft werden; Kürzungspotenzial ist vorhanden, ohne die Substanz zu schmälern. lm Vergleich zur ersten Entwurfsfassung wurden nun einige kleinere Textpassagen weggelassen, zu denen im Vorfeld kritische Anmerkungen gemacht wurden. Selbstbewertungen kommen leider zu wenig vor. Einige der (positiv) wertenden Aufzählungen mit Anstrichen sind jedoch gut gelungen. Es fehlt eine gute Einleitung und eine (über die Behördensprache hinausgehende)Zusammenfassung. Es wird nachdrücklich gebeten, den zu übermittelnden drei Druckfassungen des Evaluierungsberichtes auch die kompletten Sätze der Anlagen in dreifacher Ausfertigung beizufügen. Auf der DVD (elektronische Fassungen) UNBEDINGT englische Dateinamen verwenden, damit vom Dateinamen auf den lnhalt geschlossen werden kann. lm Einzelnen Nach einer Auflistung aus dem Evaluierungs-Bericht 2006 sind einige Kernzonenflächen im Biosphärenreservat kleiner als 50 ha. lm aktuellen Berichtentwurf fehlt eine Aufzählung der einzelnen Kernzonen mit Flächenangaben, sie sollte nachgefordert werden. Das MAB- Nationalkomitee hat 2011 Empfehlungen für Kernzonen beschlossen und empfiehlt für Kernzonen eine Mindestgröße von 50 ha. Eine Unterschreitung ist in Einzelfällen möglich, wenn eine nachvollziehbare naturschutzfachliche Begründung vorliegt und die Kernzone vollständig von einer Pflegezone umgeben.ist (MAB-Nationalkomitee 2011). Es sollte daher im Bericht dargelegt werden , ob eine entsprechende Erweiterung der Kernzonenflächen, die kleiner als 50 ha sind, beabsichtigt ist und wenn nicht, welche naturschutzfachlichen Gründe dem entgegenstehen. lnsgesamt ist laut Berichtsentwurf geplant, die Kernzone auf über 5 % auszudehnen (derzeil3,7 %1, was sehr positiv beurteilt wird. L ln die Kernzonen wurden kleinflächig auch Heiden und Teiche einbezogen. lm Bericht sollte dargestellt werden, wie in den Kernzonen mit diesen von Pflege abhängigen Lebensräumen umgegangen wird. Aus naturschutzfachlichen Gründen dauerhaft zu pflegende Flächen gehören nicht in die Kernzone, sondern in die Pflegezone. Die Worte "Bildung frir nachhaltige Entwicklung" (BNE) existieren zwar gelegentlich, aber nur als Label. Sprachlich und inhaltlich kommt nur Umweltbildung vor, und wo erkennbar, ist auch nur Umweltbildung realisiert worden. Dies verwundert vor allem deshalb, weil in der Vergangenheit das BR OHTfür besonders gute BNE gelobt wurde!! Anlage 13 zur Bildung ist noch nicht vorhanden (offenbar in der DVD versteckt), unter Anlage L2 ,,öffentlichkeitsarbeit" findet sich dann auch eine L¡ste der Bildungsaktivitäten und Häufigkeiten. Das ist unzureichend. Mindestens sollte ein konkreter Bildungskasten im Text (ähnlich den gelungenen Kästen z.B. zur sorbischen Kultur und anderen Aktivitäten) erwartet werden, um wenigstens EIN konkretes Beispielaus dem Gebiet BNE zu vermitteln. Selbst das Wildbienenprojekt wird nicht als BNE deklaríert. Kommunikationspartner bei allen möglichen Aktiv¡täten sind überwiegend formale Gremien, Behörden, Ämter etc., nicht die Zivilbevölkerung. Aussagen zur Bevölkerung kommen (bis auf die Sorben) insgesamt zu kurz. Das Problem des demographischen Wandels - und ein möglicher Beitrag des BR OHT dazu - wird kaum thematisiert. lnteressant für die NK-Mitglieder wäre eine lnformat¡on über díe neue Verwaltungsstruktur. Ein Rahmenkonzept wurde aufgestellt und îm Jahr 2000 verabschiedet. Bis auf das Teilgebiet ,,Spreeaue" wurden inzwischen eine flächendeckende Pflege- und Entwicklungsplanung sowie eine Regenerierungs- und Nutzungsplanung erstellt. Auch die FFH / SPA- Managementplanungen wurden für die Biosphärenreservatskulisse 20!4 fertiggestellt. Auf diesen guten Grundlagen wird das Rahmenkonzept derzeit fortgeschrieben. Es soll vor allem zusätzliche lmpulse für die zukünftige nachhaltige Regionalentwicklung liefern. lm Bericht sollte ergänzt werden,wann mit der Fertigstellung des neuen Rahmenkonzepts zu rechnen ist. Die PEFC-zertifizierte Fläche konnte durch Zukauf erhöht werden und beträgt nunmehr 3.500 ha, überwiegend in der Pflegezone und im Eigentum des Staatsforsts. Dievom MAB- Natbnalkomitee bei der letzten Evaluierung empfohlene FSC-Zertifizierung der Wälder in öffentlicher Hand (statt PEFC) wurde allerdings nicht umgesetzt. lm Regenerierungsbereich (Teil der Entwicklungszone) , der sích vor allem über die Bergbaufolgelandschaft mit strukturarmen Bereichen und hohem Anteil fremdländischer Baumarten, Bereiche mit erheblichen Grundwasserabsenkungen sowíe über großflächige erosionsgefährdete 2 Landwirtschaftsflächen erstreckt, sollten umfangreiche Maßnahmen zur Regenerierung ergriffen werden. lnzwischen wurden Regenerierungs- und Nutzungsplanungen erstellt (s,o.). Über bereits durchgeführte und geplante Maßnahmen speziell in der Regenerierungszone ist dem Berichtsentwurf nichts zu entnehmen; dies sollte ggf. ergänzt werden. Die Abschnitte zu traditionellem und lokalem Wissen sind jetzt sehr gut. lnzwischen sind auch deutlich mehr Quellen enthalten, gerade auch die weiteren Forschungsarbeiten zu ökosystemleistungen. Auch fällt positiv auf, dass nun besser herausgearbeitet wurde, wo noch Defizite bestehen und was in nächster Zeit angegangen werden soll. Ansprechend sind auch die grünen Boxen mit den Praxisbeispielen. Die nachfolgenden Ztff . t. bis 3. berühren Fragen, die bisher unbeantwortet geblieben sind bzw. sind Anregu ngen für die weitere Berichtsübera rbeítung. 1. An verschiedenen Stellen wird auf die organisatorische Zuordnung des BR zum Landesbetrieb Sachsenforst hingewiesen. Die sich daraus ergebenden Vor- und Nachteîle werden mit nur ein bis zweiSätzen recht unspezifisch skizziert. Angesichts der im Umfeld des BR immer noch vorhandenen Skepsis gegenüber dieser Organisationsform erscheint es h¡lfreich, die Vor- und Nachteíle an geeigneter Stelle prägnanter herauszuarbeiten, zumal das BR OHT das einzige UNESCO-BR in Deutschland ist, das in einen Forstbetrieb eingegliedert ist. 2. Das Thema Jagd kommt im Bericht explizit nicht vor. Es gibt lediglich einen Hinweis auf zu hohe Wildbestände im Wald. So bleiben folgende Fragen unbeantwortet: - Welche Rolle kommt der Jagd bzw. einem Wildmanagement im BR zu? Angesichts Größe und Naturausstattung des BR fallen im Jahr ca. 2.000 Stück Schalenwild an. Díes sind ca. 40 Tonnen Wildbret. Wie wird dieses hochwertige Lebensmittel vermarktet? Kann es eíne Rolle im Rahmen einer Verma rktungsstrategie fü r regiona le Prod ukte spielen ? - ln welchem Umfang unterstützt die Jagd Artenschutzprogramme (Bodenbrüter, Greifvögel, insbes. Seeadler) durch gezielte Bejagung von Fressfeinden, die Verwendung von bleifreier Munition, beim Monitoring und Horstschutz? - Welchen Beitrag liefert die Jagd beÍ der Zurückdrängung invasiver Arten wie z.B. Marderhund, Mínk, Waschbär? - ln vielen Regionen Deutschlands unterstützen örtliche Jagdvereinigungen ehrenamtlich bei der Landschaftspflege. Wurden die Kräfte der Jägerschaft als Teil der dritten und vieften Säule der 3 Schutzmaßnahmen im BR aktiviert? Hat es überhaupt Gespräche mit der lägerschaft gegeben, sind sie geplant? -Wie nimmt Sachsenforst Einfluss auf die Jägerschaft im Hinblick auf ökologische Bejagungskonzepte? Gibt es überhaupt Überlegungen in diese Richtung? 3. An verschiedenen Stellen wird auf die großen Schwierigkeiten bei der regionalen Entwicklung und der Vermarktung regionaler Produkte hingewiesen. Mögliche Lösungen werden in überregionalen Ansätzen vermutet. ln den Zielkatafog der BR-Verwaltung frir die kommenden 10 Jahre (Zifl.7, Seíte 52) wäre demnach eine entsprechende Konzeption aufzunehmen. Besonders positiv ist zu vermerken, dass die vielfäftigen Forschungsergebnisse und geplanten Forschungsvorhaben verschiedener lnstitutionen künftig durch einen Mitarbeiter der Geschäftsleitung des Staatsbetriebes Sachsenforst für alle Großschutzgebiete des Landes gesichtet und koordiniert werden sollen. Hierdurch kann sich die Forschung insgesamt effizienter auf die Problemfelder/den Forschungsbedarf der Schutzgebiete ausrichten und neue lmpulse erhalten (Ziff 6.2, Seite 34). Partnerschaften sollten künftig stärker ausgebaut werden. lnwieweit das Partnerbetriebs-Programm von EUROPARC Deutschland eingesetzt wird, geht aus dem Bericht n¡cht hervor und sollte darin ggf. noch ergänzt werden. Ftir die Pflege der Netzwerke sind in Zukunft entsprechende personelle Ka pazitäten einzusetzen. Das Kriterium ,,Einbindung in das Weltnetz der Biosphärenreservate" wird nur unzureichend erfüllt. Als einzige Aktivität wird auf díe seit 20 Jahren durchgeführten Fachexkursionen m¡t ¡nternationalen Studenten hingewiesen. Partnerschaften mit ¡nternationalen Biosphärenreservaten existieren derzeit nicht. Die Zusammenarbeit mit dem türkischen Biosphärenreservat Camili sollte wieder aufgenommen und ggf. sollten weitere neue Partnerschaften eingegangen werden (siehe auch neues Positionspapier des MAB-NK zur Mitwirkung der Biosphärenreservate im Weltnetz). 4 ¡i I I Fragebogen zum Stand der Umsetzung der Ergebnisse der ersten Evaluierung der deutschen Nationalparks und za den Fortsch ritten bei der Erftillung der Qualitätsstandards Das Vorhabe¡,,Zwischenerhebung und Bewertung des Standes der Umsetzung der ersten Evaluierung der deutschen Nationalparks und der Fortschritte bei der Erftillung der Qualitätsstendards einschließlich Untersuchung der Frage des Artenmanagements und der Behandlung von Neobiota in den Kernzonen der Nationalparks" wird in Kooperation von EUROPARC Deutschland e. V. und der Professur ftir Biodiversität und Naturschutz an der Technischen Universität Dresden durchgeftihrt. @ EUROPARCDEUTSCHLAND TECHNISCHE UNIVERSITIIT DRESDEN uÑ ñåi'ffilh*, Das F+E-Vorhaben wird gefördert durch das Bundesamt fiir Naturschurz mit Mitteln des Bundesministeriums ftir Umwelt, Narurschut¿ Bau und Reakrorsicherheit. Fragebogen Zwischenerhebung Teil A I Seite 2 von 20 Erläuterungen zumAusfüllen des Fragebogens Aufbau Dieser Fragebogen zur Zwischenerhebung des Standes der Umsetzung der ersten Evaluierung der deutschen Narionalparks und der Fortschritte bei der Erfüllung der Qualitätsstandards besteht aus drei Teilen. Im Teil A wird der Srand der Umserzung der Handlungsempfehlungen aus der vorângegangenen Nationalparkevaluierun g e$ragc.Im Teil B wird nach der Durchff.ihrung weiterer Maßnahmen zur Erfüllung der Qualitätsstandards für deutsche Nationalparks gefragt. In Teil C geht es um die allgemeine Verwendung des Evaluierungsberichts. Den beiden Fragebogenteilen vorangestellt sind eine Übersicht der Qualitätskriterien und -standards für deutsche National. parks und eine Auflistung aller Handlungsempfehlungen aus der Evaluierung Ihres Nationalparks, die mir einer laufenden Nummerierung versehen sind. Fragebogen Teil A: [,Jmsetzung der Handlungsempfehlungen In diesem Teil wird das Ob, Wann und Wie der Umsetzung der einzelnen Handlungsempfehlungen aus der Evaluierung abgefragt. Dazu müssen pro Handlungsempfehlung maximal 11 Fragen beantwortet werden. Der Fragebogen Teil A wird ftir jede Handlungsempfehlung aus der Evaluierung einmal ausgefiillt. Wenn also im Evaluierungsbericht Ihres Nationalparks z.B,4Q Handlungsempfehlungen enthalten sind, so muss der Fragebogen Teil A 40mal beanrwortet und abgespeichert werden. Dazu muss in der ersten Frage die laufende Nummer der Handlungsempfehlung eingetragen werden, die Sie der vorangestellten Auflistung der Handlungsempfehlungen entnehmen können. Bitte speichern Sie den Fragebogen folgendermaßen ab: lllJ-MM -TT -Zwíschenerhebung-A_Nationalpark_XY_NrXX. Fragebogen Teil B : Durchführung weiterer Maßnahmen zur Erfüllung der Qualitätsstandards Dieser Fragebogenteil dient dazr, zu erfassen, ob über die Handlungsempfehlungen aus der Evaluierung hinaus, oder anstelle dieser, andere wesendiche Maßnahmen durchgeft.ihrt wurden, die zu einer Erfüllung der Qualitätsstandards für deutsche Nationalparks beigetragen haben. Dieser Teil besteht aus zwei Fragen, Fragebogen Teil C ¡ Verwendung des Evaluierungsberichts in Verwaltung und Land In diesem Teil soll ermittelt werden, wie mit dem Evaluierungsbericht innerhalb der Nationalparkverwaltung und dem oder den ?uständigen Bundesländern umgegangen wurde. Dazu gibt es zwei Fragen. Die Teile B und C werden einmal ausgefüllt und zusammen abgespeichert unterlllJ-MM-TT -Zwlschenerhebung-BC-Nationalpark-XY. Abschließende Angaben Bitte geben Sie zum Schluss das Datum, die Namen der Verantwortlichen für das Ausfüllen des Fragebogens und eine Kontaktperson mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse an. Bitte senden Sie die ausgefüllten Fragebögen bis zum 26.01.16 an Katharina Sabry zurück Bei Fragen können Sie sichjederzeit gerne ebenfalls an Katharina Sabry wenden. E-Mail: Katharina.Sab ry @ europzr c-deutschland,de Tel.¡ 030 2887882-21, Im Namen des gesamten Projektteams bedanke ich mich herz,lich für lhre Mitarbeitt i. A. Katharina Sabry Projektkoordinatorin Fragebogen Zwischenerhebung Teil A I Seite 3 von 20 Die Qualitätskriterien und -standards für deutsche Nationalparks Kriterien Standards 1. Handlungsfeld,,Rahmenbedingungen" 1.1 Rechtsgrundlagen Der Nationalpark ist nach Bundes- und Landesrecht gesichert. Gesetze bzw. Verordnungen stehen der Umsetzung der Standards ftir Nationalparke nicht enrgegen. 1.2 Schutzzweck Der Schutzzweck des Nationalparks ist vorrangig der ungestörte Ablauf natürlicher Prozesse in allen im Nationalpark vorkommenden Ökosystemen mir ihrer natürlichen Biodiversirät, ftir die Deutschland die nationale und globale Veranrwortung trägt. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sind weitere Ziele t, a. Bildung Öffentlichkeitsarbeir, Naturerlebnis, Forschung und Monitoring umzusetzen. 1.3 Übergeordnete planerische Grundlagen Schutzzweck, Planung und Management des Nationalparks sowie ihn umgebende Schutzgebiete sind in die Regionalplanung und andere úbergeordnete planerische Grundlagen übernommen. In den jeweiligen Landes- und regionalen Raumordnungsprogrammen ist die gesamte Nationalparkfläche als,,Vorranggebiet für Naturschutz" eingestuft. Zluáemfindet der Nationalpark-Plan entsprechende Verbindlichkeit in der Landesplanung. Darüber hinaus werden die Belange des Nationalparks bei übergeordneten Planungen berücksichdgt. Bei Planungen/Vorhaben im Umfeld des Nationalparks sind dessen Belange berücksichdgt. 7,4 Zusrãndigkeiten Die Nationalpark-Verwaltung hat alle behördlichen Zustândigkeiten, die ftir die Verwirklichung der Schutzzwecke notwendig sind. Soweit andere Stellen darüber hinausgehend Zuständigkeiten im Nationalpark haben, berücksichtigen diese die Ziele u¡d die Belange des Nationalparks bei ihren Entscheidungen im Einvernehmen mit der Nationalpark-Verwaltung. 1.5 Eigentum Die Gebietsfläche eines Nationalparks ist möglichst vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand. Soweit dies nicht der Fall ist, sind dauerhafte Regelungen getroffery um das Erreichen der Nationalpark -Zielsetzung sicherzustellen. L,6 Abgrenzung und Zuschnitt Die Außengrenzen des Nationalparks sind an natúrlichen Gegebenheiten ausgerichtet. Sie schließen alle Teilbereiche/Bestandteile der zuschützenden Ökosystemkomplexe auf einer möglichst großen, kompakten und zusammenhängenden Fläche ein. Die Flächen haben bereits einen hohen Grad der Naturnähe oder sind geeignet, diesen ktinftig in einem úberschaubaren Zeícrarmzu erceichen. Sie sind siedlungs- oder verkehrsmäßig nicht oder kaum erschlossen, Die Nationalpark-Fläche ist flurstüclsgenau bzw. in amtlichen Seekarten abgegrenzr. 2. Handlungsfeld,,Schutz der natíidichen biologischen Vielfalt und Dynamik" 2.1 Raum für natürliche Abläufe Nationalparke schützen im überwiegenden Teil ihres Gebietes den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik. Grundsätzlich ist dies nach einer Frist von längstens 30 Jahren nach Erklärung eines Gebietes zum Nationalpark auf mindesten s 7 5 o/o der Nationalparkfläche sicher gestellt. Die Flächen zum Schurz der natürlichen dynamischen Abläufe sind zusammenhängend bzw, unzerschnitten und weisen wenige Außengrenzen auf . Nationalparke, bei denen mehr als 30 % der Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist oder die in Deutschland einen Lebensraum von globaler Bedeutung komplett umfassery können längere Friscen im Nationalparkplan festlegen oder können im überwiegenden Teil großflächig repräsenrative Lebensraumtypen in ihren natüdichen Abläufen schützen. Fragebogen Zwischenerhebung Te¡l A I Seite 4 von 20 2.2 Großräumigkeit Ein Nationalpark ist unter Beachtung der ökosystembezogenen Kriterien großräumig ausgewiesen. Er repräsentiert ein oder mehrere Ökosyst"m" und stellt den Ablauf der natürlichen Dynamik sicher. Ein Nationalpark umfasst mindestens eine Fläche von 10.000 ha, Ausnahmsweise kann auch ein kleineres Gebiet von besonderer internationaler Repräsentativität Nationalpark sein. Das Gebiet ist so abgegrenzt, dass der Schutzzweck darin ermöglicht wird. 2.3 Grad der Naturnähe Nationalparke weisen auf dem überwiegenden Teil der Fläche Ökosysteme mit einem hohen Naturnähegrad auf. Diese Ökoryrt"-" verfi.igen über eine fiir den Standort r¡pische natürliche Artenzusammensetzung und Artenvielfalt. 2.4 Lebensräume von internationaler und nationaler Bedeutung Der Nationalpark enthält Lebensräume von internationaler und/oder nationaler Bedeutung, Diese sind im Managementplan dargestellt. Die M¿ßnahmen, die zu ihrer Sicherung notwendig und im Hinblick auf den nocwendigen Raum ff.ir natürliche Abläufe zulässig sind, sind darin definiert. 2.5 Artenmanagement Grundsätzlich ist Artenmanagement eine Ausnahmesituation im Nationalpark. Die erforderlichen Maßnahmen hierzu sind im Managementplan dargestellt. 2.6 Ökosystemare Yernetøtng Der Nationalpark ist durch ökologisch wirftsame Korridore mit den ffir Lebensraum- und Artenschutz wichtigen Flächen seines Umfelds verbunden. 3. Handlungsfeld,,Organisation" 3.1 Organisationsstrukrur der Schutzgebietsverwaltung Die Nationalpark-Verwaltung ist der obersten Naturschutzbehörde direkt unterstellt. Sie ist eine eigenständige, leistungsfähige Sonderbehörde. Sie hat insbesondere folgende Aufgabenbereiche abzudecken: Schutz der natürlichen Abläufe, Management, Gebietsbetreuung Unterhaltung der Erholungsinfrastruktur fiìr Naturerlebnisse, Beitrag zur Bildung für nachhaltige Entwicklung Monitoring und Forschung, Kommunikation, Kooperation, Mitwirkung bei der Regionalenrwicklung im Nationalparkumfeld sowie allgemeine Verwaltung. 3.2 Personalausstattung Die Personalausstattung gewährleistet eine kompetente, kontinuieiliche Bearbeitung aller unter dem Standard ,,Organisationsstruktur der Nationalpark-Verwaltung" genannten Aufgabenbereiche. 3.3 Rangersystem Fúr die Besucherbetreuung und Überwachung der Einhaltung der Schutzbesdmmungen ist hauptamtliches und grundsätzlich unbefristet eingestelltes Personal von der Nationalpark- Verwalrung bereitzustellen. Bei der Betreuung bindet sie Freiwillige sowie ehrenamtliches und hauptamdiches Person¿l der Verbände in einem Netzwerk ein. Díe Zahl der ftir eine gute Besucherbetreuung und Überwachung der Einhaltung der Schutzbestimmungen erforderlichen Personen ist in Abhangigkeit vom Naturraum, der Größe des Nationalparks, der Besucheranzehl, den Aufgaben und dem Stör- und Gefahrenpotential festgelegt. Die NationalparþVerwaltung koordiniert ein einheitliches Auftreten und sorgt ffir einen einheitlichen Informationsstand. Die Betreuer sind gut geschult und werden regelmâßig fortgebildet. Sie haben eine Ausbildung zum geprüften Natur- und Landschaftspfleger oder eine gleichwertige Ausbildung durchlaufen. 3.4 Personalmanagement Das Personalmanagement wird durch die Nationalpark-Verwaltung professionell durchgeftihrt. Ziel ist eine hohe Motivation und Zufrìedenheit der Beschäftigten sowie eine hohe Arbeitseffizienz. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten Eigenverantwortung, werden bei Entscheidungsprozessen einbezogen, erhalten regelmàßíge Fortbildungen und haben Anteil am internen Informationsfluss. Die NationalparþVerwaltung hat ein deutliches Mitspracherecht bei der Auswahl ihres Personals. Fragebogen Zwischenerhebung Teil A I Seite 5 von 20 3.5 Finanzierung Die umfassende Finanzierung des Nationalparks stellt das Land zur Verftigung. Die finanzielle Ausstattung umfasst mindestens die Aufgabenbereiche Schutz der natürlichen Abläufe, Management, Gebietsbetreuung Unterhalt der Erholungsinfrastruktur ftir Naturerlebnisse, Beitrag zur Bildung fúr nachhaltige Entwicklung, Monitoring und Forschung, Kommunikation, Kooperation, Micwirkung bei der Regionalentwicklung im Nationaþark-Umfeld sowie allgemeine Verwaltung, Eine Förderung durch Dritte zur Unterstützung der Ziele des Nationalparks ist wünschenswert, 3.6 Beiräce und Kuratorien Beirâte, Kuratorien und andere beratende Gremien fördern die Nationalpark-Entwicklung und unterstútzen die Einbindung des Nationalparks in die Region. 4. Handlungsfeld,,Management" 4.L Leitbild des Nationalparks Jeder Nationalpark besitzt ein eigenes Leitbild. Das ff.ir den Nationalpark existierende Leióild ist grundlegend, gilt langfristig ist visionär und kompatibel mit dem übergeordneten Leitbild frir deutsche Nationalparke von EUROPARC Deutschland (2005). Das Nationalpark-spezifische Leitbild ist im Managementplan verankert. Das Leitbild ist nach innen (fúr die Mitarbeiter) und außen gerichtet, 4,2Managementplan Fúr die Arbeit der Nationalpark-Verwaltung ist die Existenz einer Managemenrplanung unerlässlich. DieZiele des Nationalparks sind darin klar erkennbar. Der Plan enrhälr die wesentlichen Aufgabenbereiche, Stracegien und Maßnahmenplanungen, um das Leitbild und die gesetzten Ziele zu erreichen. Der Plan ist behördenverbindlich. In der Managemenrplanung sind außerdem Zeithorizonte und Indikatoren für das Erreichen einzelner Ziele genannt Ein wichdger Baustein darin ist das Festlegen von Maßnahmen zur Erfolgskontrolle, Die Managementplanung ist spätestens fünfJahre nach Nationalpark-Ausweisung fertig gestellt und ist regelmäßig spätestens alle zehn J ahr e, fortzuschreiben. 4,3 Zonierung Ei¡eZo¡ierang - soweit norwendig - dient der Gliederung des Nationalparks in Bereiche, in denen Prozessschutz bereits verwirklicht ist, und in Bereiche, in denen Managementmaßnahmen vorübergehend oder dauerhaft durchgeführt werden. Die Prozessschttzzone ist möglichsr zusammenhängend und großflächig auszuweisen. 4.4 Renaturierung Renaturierungsmaßnahmen in Nationalparken beschränken sich auf Rückbau- oder Initialmaßnahmen ausschließlich in denjenigen Bereichen, die durch anthropogene Veränderung vor Nationalpark-Ausweisung derart verändert sind, dass auch langfristig kaum mit natürlicher Selbstregulation zu rechnen ist. Renaturierungen sind zeitlich begrenzre, im Nationalpark-Plan festgelegte Maßnahmen. Sie dienen der Optimierung der ökosystemaren Qualitat des Nationalparks. 4.5Konzeptezu Nutzungen Nationalparke bezwecken keine wirtschaftsbestimmte Nutzung von natürlichen Ressourcen. Soweit Nutzungen im Nationalpark stattfinden stehen sie dem Schutzzweck nicht entgegen und finden nur auf einem untergeordneten Flä.chenanteil des Nationalparks statt. Nutzungen, die diesen Anspruch nicht erfüllen, sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzustellen. 4.6 Besucherlenkung und Gebietskontrolle Die Besucherlenkung erfolgt ¿uf der Basis eines raumbezogenen Konzepts, das Teil des Managementplans ist. Anhand naturschutzfachlicher und naturerlebnisorientierter Erkenntnisse sind Routen und Flächen ftlr die Besucher ausgewählt und enrsprechend gekennzeichnet. Im Nationalpark sind Wegegebote und Betretungsverbote - soweit erforderlich - festgelegr. Der Rangerdienst betreut, informiert und überwacht. Fragebogen Zwischenerhebung Teil A I Seite 6 von 20 4.7 Integration des Nationalparks in die Region Die Nationalpark-Region ist definiert. Der Managemenrplan enrhâlr Empfehlungen zur Nationalpark-Region. Die Nationalpark-Verwaltung wirkt bei Planungen im Umfeld mit. 4.8 Evaluierung der Maßnahmen Notwendigkeit und Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen in den Bereichen Besucherlenkung und -betreuung, Bildungsarbeit, Naturschutz, Artenschutz und Renaturierung sowie Freiwilligenmanagement werden durch Erfolgskontrollen regelmáßig überprüft. Die Ergebnisse werden kommuniziert. Die Erkenntnisse aus diesen Evaluierungen fließen in den Managementprozess ein und ftihren - wenn erforderlich - zu veränderten Strategien und deren Umsetzung. 5. Handlungsfeld,Kooperation und Partner" 5.1 Kooperationen Die Nationalpark-Verwalcung nutzt Kooperationen und Partnerbeziehungen, um mðglichst alle relevanten gesellschafclichen Gruppierungen ftir die Gestaltung des Nationalparks und dessen Umfeld unterstritzend zu gewinnen. Die Beteiligten der Kooperationen und die Partner erkennen dieZiele des Nationalparks an und unterstützen ihn. Grundlage für Kooperarionen ist das Vorliegen einer schriftlich fixierten Strategie der Nationalpark-Verwalrung über die generelle Handhabung der Zusammenarbeit. 5.2 Einbindung in Arbeitsgruppen und Netzwerke Der Nationalpark ist in vielfältiger Weise mit seinem Umfeld verzahnt. Er prägt das Erscheinungsbild und ist Imageträger der Region. Die Nationalpark-Verwaltung ist in allen relevanten Arbeitsgruppen und Netzwerken kompetent und engagiert vertreten. 5.3 Freiwilligenmanagement Nationalparke verstehen die Zusammenarbeit mit Freiwilligen als Bereicherung ihrer Aktivitäten und als Verankerung des Schuegebietes in der Region. Sie bieten Einsaczmöglichkeiten für Personen unterschiedlichen Alters, mit unterschiedlichen Qualifikationen, Fertigkeiten und Interessen an. Das Freiwilligenmanagement umfasst die professionelle Betreuung die Einbindung von Freiwilligen in das Team der Hauptamtlichen sowie die Anerkennung freiwillig Engagierter. 6. Handlungsfeld,,Kommunikadon" 6.1 Botschaft Die Botschaften sämtlicher Kommunikationsaktivitäten stellen das Alleinstellungsmerkmal des Nationalparks heraus und stärken seine Produkt- und Imageposition. Die Botschafren sind konsequent aú dieZielgruppen abgestimmt, von inhaldicher Tiefe und emotionâl ansprechend. 6.2 Erscheinungsbild (CD) Das visuelle Erscheinungsbild (CD) und die Corporate Identiry (CI) bilden eine Einheit. Die Schutzgebietsverwaltungen präsentieren den Nationalpark bei ihrer gesamten Kommunikation im gemeinsamen Erscheinungsbild,,Nationale Naturlandschaften", das sich nach den Angaben des CD- Manuals richtet. 6.3 tur Die Nationalpark-Verwaltungen kommunizieren mit den relevanten Zielgruppen auf regionaler und überregionaler Ebene. Von besonderer Bedeutung ist neben einer regelmäßigen, aktuellen und aktiven Informationsarbeit auch der unmittelbare Dialog mit den Zielgnrypen, Dabei wird über die Bedeutung von Nationalparken, deren spezifìsche Aufgaben und besondere Aktivitäten informiert und zugleich zu gemeinsamen Aktivitäten eingeladen. ZuParcnernwie vorgesetzten Behörden und regionalen Gremien wie Beirat, Kuratorium, Zweckvetb:ànde, Naturschutzvereine und Tourismusverbände ist eine kontinuierliche, institutionelle Kommunikationsstruktur eingerichtet. 7. Handlungsfeld,,Bildung" T.TKonzeptef.úr Bildungsarbeit Zielgrappenspezifische Konzepte für nationaþarkspezifische Bildungsarbeit sind vorhanden und werden umgesetzt. Ein regelmäßiges Fortschreiben der Konzepte und die Fortbildung der Mitarbeiter sind unerlässlich. Bildungsangebote werden durch die Nationalpark-Verwaltung koordiniert, abgestimmt und periodisch evaluierr. Fragebogen Zwischenerhebung Teil A I Seite 7 von 20 7.2 Angebote ffir Bildung Die Bildungsangebote informieren äber Ziele, Aufgaben und Inhalte des Nationalparks, wobei im Mittelpunkt die Hauptbotschaft des Nationalparks steht. Der Nationalpark leistet einen Beitrag zur Bildung für nachhaltige Entwicklung. Dazu ist in den Bildungsangeboten die Idee des Nationalparks inBeziehangzur globalen Aufgabe - dem Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen für diese und die kommenden Generationen - gesetzf, /,t Besucherbetreuung Für die Besucherbetreuung sind die Konzepte für Rangerarbeit, Bildung und weitere Besucherbetreuung miteinander abgeglichen, Die beteiligten Personen kennen die jeweils anderen Arbeitskonzepte, Die allgemeine Besucherbetreuung findet im Informationszentrum sowie in den einzelnen Informationsstellen statt. Die dort Beschäftigten vermitteln die allgemeinen und spezifischen Aufgaben undZiele des Nationalparks und strahlen Identifïkation mit dem Nationalpark aus. 8. Handlungsfeld,,Naturerlebnis und Erholung" 8.1 Angebote frir Naturerlebnisse Die Förderung der Naturerfahrung gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines Nationalparks. Die Methodik richtet sich nach dessen Naturausstattung. Sie umfasst betreute, individuelle und saisonale Angebote. Zudem arbeitet die Nationalpark-Verwaltung mit Kulcuranbietern der Region zusammen und verbindet, wo ângemessen und mit dem Schutzzweck vereinbar, Kultur- und Naturerlebnisse. 8.2 Infrastruktur ftir Besucher Im Nationalpark existiert eine Infrastruktur ftir Besucher. Diese ist dem Naturraum und Schutzzweck engemessen angeleg!, gleichzeitigauch att¡aktiv und besucherorientiert sowie an den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung ausgerichtet. Die Kennzeichnung im Gelände ist einheitlich und wieder erkennbar. 9. Handlungsfeld,,Monitoring und Forschung" 9.1 Forschungskoordination Forschung ist ausgerichtet auf Nationalpark-bezogene Fragestellungen. Im Nationalpark existiert ein Forschungskonzept, das Teil des Managementplans ist. Die Nationalpark-Verwaltung entscheidet über die Vereinbarkeit von Forschungsprojekten Dritter mit dem Schutzzweck und koordiniert diese. 9.2 Grundlagenermittlung Die Nationalpark-Verwaltung erhebt flächendeckende InformatioîerL zttr naturräumlichen Ausstattung des Nationalparks im Kontext der Landschafts- und Nutzungsgeschichte, die als eine Grundlage frir den Nationalpark-Plan dienen. Die Grundlagenermittlung ist in ein Monitoring zu überft.ihren. 9.3 Monitoring Das Monitoring im Nationalpark erfolgt in ausreichendem Umfang nach festgelegten einheitlichen Standards und ist anf die Ziele und den Schutzzweck des Nationalparks ausgerichtet. Es dient u. a. der Erfolgskontrolle. 9.4 Dokumentation Die bei Grundlagenermittlung Monitoring und Projektforschung gewonnenen D¿ten sind nach wissenschaftlichen Kriterien euszuwerten, aufzuarbeiten, zu dokumentieren und in geeigneter Weise zugänglich zu machen. 10. Handlungsfeld,,Regionalentwicklung" 10.1 Image Der Nationalpark ist der bedeutendste Imageträger der Region. Durch Umfragen wird das Image bei den Anwohnern und Besuchern regelmdßig ermittelt, um die eigene Kommunikationssrategie zu überprüfen. 10.2 Impulse für die Region Die positiven Effekte des Nationalparks für die Region werden regelmäßig gemessen, dokumentiert, nach außen kommuniziert und weiterenrwickelt, Fragebogen Zwischenerhebung Teil A I Seite I von 20 10.3 Nachhaltige Regionalentwicklung Die NationalparþVerwaltung gibt Impulse ff,ir eine nachhaltige Regionalentwicklung, Sie wirkr insbesondere unterstützend bei der Erstellung eines nachhaltigen Mobilitärskonzepres ftir die Region mit. Das Konzept ist Basis ft.ir verkehrslenkende und verkehrsberuhþnde Maßnahmen sowie den Einsatz umweltfreundlicher Verkehrsmittel in der Region bzw. dem Park selbst, um den Nationalpark erreichbar und erlebbar zu machen. Außerdem wirkt die Nationalpark-Verwaltung vor Ort bei der Entwicklung eines nachhaltþn Tourismus mit. Fragebogen Zwischenerhebung Teil A I Se¡te 9 von 20 Auflistung der Handlungsempfehlungen aus dem Evaluierungsbericht íiber den Nationalpark Sächsische Schweiz Lfd Nr. Kriterium Handlungsempfehlung Priorítät Zastiíndigkeit 1 1.1 Rechtsgrundlagen Festschreibungder Zielsetzung in der NLPR-VO bis 202O75 o/o der Fläche in Naturzone A zu überfrihren hoch SMUL ) 1.1 Rechtsgrundlagen Einvernehmliche Abs¡immung von ggf. erforderlichen M¿ßnahmen der Gewässerunterhaltung sowie füre Umsetzung im NLP zwischen der Landestalsperrenverwaltung und der NLPV (s. auch Kap. 8.4.3 Zonierung) hoch Landestalsperrenver - waltung, NLPV, SMUL 3 1.1 Rechts' grundlagen Unterhaltungspflicht von Fließgewdssern im NLP im SächsWG an das Einvernehmen der NLPV koppeln mittel SMUL, Landtag 4 1.1 Rechtsgrundlagen Im Rahmen einer Novellierung der NLPR-VO Angleichung der Abgrenzungàer Naturzone A an tatsächliche Prozessschugfläche mittel SMUL 5 1.2 Schutzzureck Im Rahmen einer NovellierungÄ.nderung der NLPR-VO in Hinblick auf eine klare Unterordnung der sonstigen Ziele :umer Schutzzweck ,,Prozessschutz " mittel SMUL 6 L,4Ztsrändigkeit Im Rahmen der Novellierung der entsprechenden Gesetze Ausstattung der NLPV mir den Zuständigkeiten und Befugnissen der unreren Narurschutzbehörde sowie der unteren Forst- undJagdbehörde hoch SMUL 7 1.5 Eigentum Überführung der unbebauten Liegenschaften des SIB in die Verfügungsgewalt der NLPV hoch SMUL, Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (sMF) 8 1.5 Eigentum Prüfung, ob über Änderung oder Schaffung entsprechender rechtlicher Grundlagen ein Vorkaußrecht für dasLand/ den SBS eingerichtet werden kann hoch SMUL 9 1.6 Abgrenzung und Zuschnkr Flächenankäufe zur Gebietsarrondierung und -erweiterung mittel SMUL, SBS 10 2.1 Raum für natürliche Ablaufe Analyse des Zerschneidungsgrades und Erfassung der damit verbundenen Beeinträchtþngen für eine natürliche Entwicklung in der Prozessschutz. fläche, besser aber für den gesamten NLP; Ableitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation hoch NLPV 11 2.1 Raum ffir natürliche Ableufe Erstellung eines Konzepts, welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt eingestellt werden können hoch NLPV, SMUL Fragebogen Zwischenerhebung Teil A I Seite 1 0 von 20 72 2.1 Raum fur natürliche Ablaufe Zrgíge Arrondierung bzw. Erweiterung der Prozessschutzfläche (i.S. ,,Strenge Naturzone ohne Management"), damit im Jahr e 202O, 30 Jahre nach Na¡ionalparkgründun g, 7 5% der Nationalparkfläche keinem Management mehr unterliegen hoch NLPV SMUL L3 2.L Raum fiir natürliche Ableufe Bei Waldbeständen der Behandlungseinheit A Begrenzung der Borkenkäferbekämpfung auf einen rd. 500 m breiten Randstreifen zu angrenzenden Privamaldflächen gemäß Waldbehandlungsgrundsätzen (Landeswald) hoch NLPV 14 2,2Großrávmigkeit Möglichkeiten zur Erweiterung des Nationalparks prüfen (s. auch Kap. 8.1.6 Abgrenzung und Zuschnitt) mittel NLPV, SMUL, SBS ß 2.3 Grad der Naturnähe Wiederholung der Hemerobie-Kartierung und Vergleich der Ergebnisse mit denen aus 1993 als Basis ftir die Entwicklung von Maßnahmen an der zeit noch naturfernen Standorten hoch NLPV t6 2.3 Grad der Naturnähe Zngige Umwandlung der Fichtenbestände in Laub(misch)waldbestände hoch NLPV 17 2.5 Artenmanagemenf Ausweisung einer oder mehrerer ausreichend großer (mind. 1.000 ha) Jagdruhezonen und Nutzung aller rechtlich zulässigen Maßnahmen der Eingriffsminimierung (2.8. strikte In¡ervall-Jagd mit Ausrichtung auf eine Leitwildart) hoch NLPV 18 2.5 Artenmanegement Einstellung der Borkenkäferbekämpfung in der gesamten Naturzone A und in Teilen der Naturzone B, um 50o/o eingriffsfreie Fläche zu erreichen hoch NLPV 19 2.5 Arr.enmanegement Erstellung eines zeitlich befristeten und räumlich begrenzten Konzepts zur Weißtannenftirderung; Absicherung der Einbringung der'Weißtanne durch Erstellung eines Konzepts zum Schalenwildmanagement und dessen konsequente Umsetzung hoch NLPV, SMUL 20 2.5 Anenma, nagement Intensivierung der Bejagung des Muffelwildes sowie der weiterenZurückdrängung der'Weymoutskiefer und der Roteiche mittel NLPV, Tschechische Behörden 21 2.5 Artenmanagement Prüfung eines Wiederansiedlungsprojekts ft.ir den Luchs mittel NLPV, Tschechische Behörden 22 2.6 Ökosystemare Vernetzung Förderung der ökologischen Vernetzung zwischen den beiden Nationalparkteilen durch Schaffung ökologisch effektiver Korridore niedrig NLPV, SMUL, Landkreis 23 3.1 Organisationsstruktur der Schutzgebietsverwal - tung Herauslösung der NLPV aus dem SBS und als Sonderbehörde unmittelbare Unterstellung unter das SMUL als oberste Naturschutzbehörde; dieser Schritt ist zwingend geboten bei einer Entwicklung des SBS in Richtung einer Anstalt öffentlichen Rechts bzw. einer Aktiengesellschaft (vgl. Freistaat Bayern, Mecklenburg-Vorpommern) (s. auch Kap. 8.1.4 Zuständigkeiten). hoch SMUL 24 3,2Personalaussteftung Enrwicklung eines Personalentwicklungskonzepts für die NLPV; dabei Vermeidung weiterer Personalkürzungen, damit die Arbeitsfähigkeit gewâhrleistet bleibt, auch im nationalen und internationalen Rahmen (grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit NLP Böhmische Schweiz) hoch SMUL Fragebogen Zwischenerhebung Teil A I Seite I 1 von 20 25 3.2 Personalausstattung Zw zag¡gen Bearbeitung der ausstehenden PEPL, Prüfung und Nutzung von Möglichkeiten der (Jnterstützung der NLPV durch die Schaffung von Projektstellen bzw. den,,Zakauf ' von Personalleistungen (s. auch Kap. 8.3.4 Personalmanagement und 8.4.2 Managementplan) hoch SBS, SMUL, NLPV 26 3.2 Personaleusstettung Zur Verbesserung der Forschungskoordination Einstellung eines Mitarbeiters mit dem Arbeitsschwerpunkt Forschung/ Umweltbeobachtung/ Monitoring bzw. deren Koordination (s. auch Kap. 8.9.1 Forschungskoordination ) hoch SBS, SMUL 4.7 3.3 Rangersystem Überprüfung der Vorgaben im NlP-Programm zur Personalstärke der Nationalpark-Wacht mittel SMUL 28 3.3 Rangersystem Noch stärkere Ausrichtung der Arbeit der Ranger auf den Schwerpunkt Besucherinformation/ Gebietskontrolle und Intensivierung der fachlichen Anleitung und Schulung der ehrenamtlichen Mitarbeiter der NLP- Wacht mittel NLPV 29 3.4 Personalmanagemenf Zv zug¡gen Bearbeitung der ausstehenden PEPL, Prüfung und Nutzung von Möglichkeiten der Unterstützung der NLPV durch die Schaffung von Projektstellen bzw. den,,Zukatf' von Personalleistungen (s. auch Kap. 83,2 Personalausstattung und 8.4.2 Managementplan) hoch SBS, SMUL, NLPV 30 3.4 Personalmanagement Erweiterung der Personalrekrutierung über SBS-Mitarbeiterstamm hinaus und stärkere Beteiligung der Nationalparkverwaltung an Personalentscheidungen hoch SBS, SMUL, NLPV 3I 3.4 Personalmânagement Konsequente Fortführung der gemeinsamen Arbeit zur Umsetzung des Behörden-Leitbildes mittel NLPV, SBS 32 3.4 Personalmanegernent Weitere Anstrengungen zur Verbesserung der internen Kommunikation mittel NLPV ?3 3.5Finmzierung Entkoppelung der Abhängigkeit des der NLPV zur Verftigung stehenden Budgets von der aktuellen Ertragslage (2.8. Holzmarkt) hoch SMUL, SBS 34 3.5 Finanzierung Vermeidung weiterer Einsparungen im Bereich Investitionen hoch SMUL 35 3.5 Finanzíerung Verfúgung der NLPV ûber eigenständiges Budget und im Rahmen des Budgers über die Zuständigkeit ftir einen oprimalen Mitteleinsarz hoch SMUL 36 3.6Betuäte und Kuratorien Begleitung und Koordinierung der Forschung - als zentralem Aufgabenbereich von NLP - durch einen externen Forschungsbeirat (s. auch Kap. 8.9.1 Forschungskoordination) mittel SMUL, NLPV, Forschungs - pertner 37 4.2Managementplan E r gànøtng der im NlP-Programm enthaltenen Ziele :und Grundsätze durch einen Teil ,,Bestandsanalyse", in dem die Werte des Schutzgebietes klar deûniert und mit den Managementzielen verknüpft werden hoch NLPV, SMUL 78 4.2Managementplan Zngige Fordúhrung der PEPL gem. g 14 ltbs.2Zítr.1 NLPR-VO; Verkürzung der Zeítspanne zwischen Bearbeitung Abstimmung undZustimmung durch das SMUL (s. auch Kap,B,3,2 Personalausstacung und 8.3.4 Personalmanagement) hoch SMUL 39 4.2Managementplan Zusammenff.ihrung der Einzelpläne und Ausarbeitung von Ergänzungen, Erstellung eines umfassenden Nationalparkplans hoch SMUL, NLPV Fragebogen Zwischenerhebung Teil A I Seite l 2 von 20 40 4.3 Zonierung Überarbeitun g der Zonierung mit dem Ziel, die gegenwàrtig zersplitterten Prozessschutzflächen zusammenzuführen und das Management in den Z onen l