STAATSMl NlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8349 Thema: Landesweite Aufstallung in Sachsen - Wie geht es weiter? Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Stallpflicht ist eine besondere Härte für kleinere Geflügelhaltungsbetriebe . Wegen der grundsätzlichen Freilandhaltung haben sie oftmals nicht genügend große Ställe, in denen die Tiere langfristig artgerecht gehalten werden können. Bei einer länger als drei Monate dauernden Stallpflicht bedeutet dies für Freilandhühnerhalter zudem eine wirtschaftliche Einbuße, da die Eier nicht mehr als Freilandeier gehandelt werden dürfen. Züchter von seltenem und zum Teil vom Aussterben bedrohten Rasseund Ziergeflügel haben mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen, z. 8. verhindert die Stallpflicht die Nachzucht von Jungtieren, weil sie für die meisten Rassen unter Stellbedingungen nicht funktioniert." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Funde von H5N8-Vogelgrippeviren bei Wildvögeln und Nutzgeflügel wurden in Sachsen bisher gemeldet? (Bitte Unterscheidung in Landkreis, Wild- oder Hausgeflügel und im Falle von Nutzgeflügel bitte Angabe der Haltungsart sowie der jeweiligen Bestandsgrößen ) Derzeit wurde an bislang 53 Fundorten in Sachsen die HPAI im Wildvogel nachgewiesen(Stand Lagebericht 09.02.2017). Täglich kommen neue Meldungen hinzu. Im Wildvogelbereich wurden folgende Zahlen erhoben, die sich jedoch jederzeit ändern können: Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-17/131 Dresden, 2l . Februar 2017 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STFR1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ ln der Stadt Leipzig wurden 8 positive Befunde erhoben, im Landkreis Mittelsachsen 3, im Landkreis Nordsachsen 8, im Landkreis Leipzig 6, im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 6 im Landkreis Meißen 8, im Landkreis Vogtlandkreis 2, in der Stadt Dresden 9, im Landkreis Görlitz 12, im Landkreis Bautzen 3 positive Befunde. Insbesondere an Sammelstellen oder Gewässern kommt es zu einer Häufung der Befunde , aber auch an nicht als Risikogebiete ausgewiesenen Fundorten werden verendete Tiere positiv auf das HPAIV H5 befundet. Im Nutzgeflügelbereich gab es einen Ausbruch in einer Putenmastanlage im Landkreis Nordsachsen. Im Ausbruchsbetrieb befanden sich ca. 6.700 Puten in der 19. Lebenswoche , aufgeteilt auf drei Ställe. Vier weitere positive Befunde gab es bei gehalten Vögeln im Zoo Dresden. Die Anzahl des Geflügels betrug 255. Im Landkreis Bautzen wurde in einem Tiergehege mit 35 gehaltenen Vögeln ein positives Tier gefunden. Frage 2: Auf welche Informationen und Ratgeber stützt sich die Entscheidung einer landesweiten Aufstallung von Geflügel? Aufgrund der erhobenen Daten, der Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-lnstitutes (FLI) und unserer eigenen Risikobewertung, auch im Hinblick auf Geflügelpestausbrüche in benachbarten Ländern sowie in Polen und Tschechien ist eine landesweite Stallpflicht in Sachsen angemessen. Frage 3: Von wann datiert die letzte Risikobewertung des Friedrich-Loefflerlnstitutes (FLI) zur Gefahr der Einschleppung sowie dem Auftreten von hochpathogenen Influenzaviren in Hausgeflügelbestände, wie hat sich die Ausbreitung des Virus in Sachsen seitdem entwickelt und welche Schlüsse zieht die Staatsregierung daraus? Laut der Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-lnstitutes vom 24.01.2017 sind in 23 europäischen Staaten Ausbrüche der Geflügelpest zu verzeichnen. Nach einer Auswertung des Arbeitsstabs der Länder vom 13.02.2017 sind 15 von 16 Ländern betroffen. Dies zeigt deutlich, dass die Gefahr nicht gebannt ist, sondern dass alle erdenklichen Mittel zum Schutz vor einer Übertragung der aviären Influenza in die sächsischen Geflügelbestände ausgeschöpft werden müssen. Hierzu gehören verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Aufstallung des Geflügels. Frage 4: Welche Möglichkeiten bestehen bzw. welche Möglichkeiten erwägt die Staatsregierung, um insbesondere die Züchtern von Rasse- und Ziergeflügel zu unterstützen, die aufgrund der AufstaUungspflicht zu verzeichnenden Ausfälle zu kompensieren? Die Ausfälle, die aufgrund der AufstaUungspflicht zu verzeichnen sind, werden nicht kompensiert. Nach dem Tierschutzgesetz ist es die Aufgabe des Tierhalters, seine Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen (§ 2 TierSchG). Dies sollte auch in einer Aufstallung nach der Geflügelpestverordnung im Stall oder unter einer Schutzvorrichtung vom Tierhalter gewährleistet werden . Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Es werden jedoch Entschädigungen durch die Tierseuchenkasse gewährt, wenn der Tierhalter seinen Betrieb gemeldet hat, seine Beiträge entrichtet hat und alle rechtlichen Verpflichtungen eingehalten hat. Die Voraussetzung hierfür ist eine Tötungsanordnung durch das Veterinäramt (dies gilt auch für ab diesem Zeitpunkt verendete Tiere ) und eine Schätzung des gemeinen Wertes der Tiere durch den Amtstierarzt Mit freundliche J./4 Barbara Klep eh Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2017-02-23T14:07:45+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes