STAATSMINISTERIUM FUR KULTUS Freistaat SACHSENS Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach l0 09 10 l 01079 Dresden Ihr Zeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz l O1 067 Dresden Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/8/25 Dresden..iiäP - Februar 2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, Fraktion der AfD Drs.-N r.: 6/8353 Thema: Lese-Rechtschreib-Schwäche / Isolierte Rechtschreib- Schwäche Sehr geehrter Herr Präsident namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen Kindern, die sächsische Schulen besuchen, ist eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) im Allgemeinen bzw. isolierte Rechtschreib-Schwäche im Speziellen diagnostiziert? (bitte getrennt nach Schulart, Klassenstufe sowie Geschlecht angeben) Die Anzahl der Schüler mit festgestellter Lese-Rechtschreib-Schwäche an öffentlichen Schulen ist der Anlage l zu entnehmen. Eine Unterteilung der Lese-Rechtschreib-Schwäche in Lese-Rechtschreib- Schwäche im Allgemeinen und isolierter Rechtschreib-Schwäche im Speziellen sowie nach Geschlechtern ist nicht möglich, da eine separate Erfassung nicht erfolgt. Frage 2 ckelt? Wie hat sich die Zahl der betroffenen Kinder seit 2010 entwi Die Entwicklung der Zahl der Schüler mit festgestellter Lese-Rechtschreib Schwäche seit 2010 ist der Anlage 2 zu entnehmen. Frage 3: Wie und wie lange erfolgt die (schulische) Kindern, bei denen Lese-Rechtschreib-Schwäche bzw. schreibe-Schwäche diagnostiziert wurde? (bitte nach trennt angeben) Förderung von isolierte Recht- Schularten ge- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz l 01 097 Dresden Grundschulen Für Schüler mit festgestellter Lese-Rechtschreib-Schwäche werden auf Grundlage einer kontinuierlichen Analysetätigkeit Entwicklungspläne erstellt. Diese beinhalten konkrete Ziele der individuellen Förderung des Schülers für www.smk.sachsen.de De-Mail-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Seite l von 3 Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMiNisTERiuM FUR KULTUS Freistaat SACHSENS einen überschaubaren Zeitraum. ausgehend von seinem aktuellen Entwicklungsstand Maßnahmen zur Förderung, daran beteiligten Personen sowie Zeitpunkte für Auswer tungen. Der Entwicklungsplan ist Arbeitsinstrument aller Lehrer, die den Schüler unter. richten Schüler, die nicht im Rahmen des regulären Unterrichtes ihrer Grundschule im Lesen und Rechtschreiben ausreichend gefördert werden können, werden mit Einverständnis der Eltern in dafür eingerichteten LRS-Klassen unterrichtet. Die Schüler wechseln nach Klassenstufe 2 in eine LRS-Klasse. Der Lernstoff der Klassenstufe 3 wird in LRS- Klassen auf zwei Schuljahre gedehnt. Die zusätzliche Zeit wird vor allem für die differenzierte Förderung der Schüler im Lesen und Rechtschreiben verwendet. Die Dauer der individuellen Förderung von Schülern mit einer Lese-Rechtschreib Schwäche hängt von der Ausprägung der Beeinträchtigung. dem individuellen Leistungsstand der Schüler und ihrem Entwicklungsfortschritt ab. Oberschulen Schüler mit festgestellter Lese-Rechtschreib-Schwäche an Oberschulen erhalten eine angemessene individuelle Förderung. Eine Förderung erfolgt vor allem im Rahmen des regulären Unterrichts. Bei Bedarf können gemäß $ 21 Absatz 7 Schulordnung Mittelund Abendmittelschulen - SOMIA im Rahmen der sächlichen und personellen Voraussetzungen zusätzliche Fördermaßnahmen angeboten werden. Diese Fördermaßnahmen können auch parallel zum Regelunterricht der Klasse stattfinden. Sie sollen sich vor allem auf die Fächer Deutsch und/oder Fremdsprache beziehen. Die Fördermaßnahmen und der individuelle Lernfortschritt des Schülers sind zu dokumentieren und die Eltern in regelmäßigen Abständen zu informieren. Die Fördermaßnahmen kommen vor allem für Schüler der Klassenstufen 5 und 6 in Betracht. In begründeten Fällen können Fördermaßnahmen auch in den nachfolgenden Klassenstufen angeboten werden. Gymnasien Die Förderung von Schülern mit festgestellter Lese-Rechtschreib-Schwäche erfolgt wie an den Oberschulen in angemessener individueller Form vor allem im Rahmen des regulären Unterrichts. Bei Bedarf können gemäß $ 13 Absatz 6 SOGYA im Rahmen der sächlichen und personellen Voraussetzungen zusätzliche Fördermaßnahmen angeboten werden. Diese Fördermaßnahmen können auch parallel zum Regelunterricht der Klasse durchgeführt werden. Sie sollen sich vor allem auf die Fächer Deutsch und/oder Fremdsprachen beziehen. Die Fördermaßnahmen werden für Schüler der Klassenstufen 5 und 6 angeboten. In begründeten Fällen können Fördermaßnahmen auch in den nachfolgenden Klassenstufen angeboten werden. Frage 4: Spielt bei der Bewertung der Förderung von mit Lese-Rechtschreib Schwäche bzw. isolierter Rechtschreibe-Schwäche betroffenen Kindern eine Rol le, in welchem Alter bzw. Klassenstufe die Diagnose erfolgt? Der Schwerpunkt der Feststellungsverfahren liegt in Klassenstufe 2. Wird in Klassen stufe 2 bei einem Schüler eine Lese-Rechtschreib-Schwäche festgestellt, hat der Schü Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FUR KULTUS Freistaat SACHSENS ler die Möglichkeit, ab Klassenstufe 3 eine LRS-Klasse an ausgewählten. flächendeckend in Sachsen vorhandenen Stützpunktschulen zu besuchen. Ein LRS-Feststellungsverfahren ist auch in den nachfolgenden Klassenstufen möglich. Die Förderung richtet sich nach dem Entwicklungsstand und dem individuellen Förderbedarf des Schülers und findet an der gewählten Schule statt. Sie erfolgt altersangemessen, auch hinsichtlich der einzusetzenden Materialien und Methoden. Frage 5: Wie viele Lehrkräfte (mit entsprechender LRS-Zusatzqualifikation) sind mit der speziellen Unterstützung und Förderung von Kindern mit Lese- Rechtschreib-Schwäche an Sachsens Schulen tätig und gibt es Schulen, die trotz Bedarfes nicht auf solche Fachkräfte zurück greifen können? (bitte getrennt nach Schularten angeben) An den 63 LRS-Stützpunktschulen in Sachsen unterrichten in den LRS-Klassen im Fach Deutsch Lehrkräfte, die entweder eine berufsbegleitende Fortbildung für Grundschullehrer zur LRS-Thematik absolviert haben oder sich im Rahmen der regionalen und schulinternen Fortbildung zu speziellen Unterstützungs- und Fördermaßnahmen fortgebildet haben. Für den Grundschulbereich haben sich 176 Teilnehmer und für den Bereich der Ober. schulen und Gymnasien 68 Teilnehmer über einen Zertifikatskurs LRS fortgebildet Jeweils 22 Teilnehmer für den Grundschulbereich sowie für den Bereich der Oberschu len und Gymnasien befinden sich derzeit in der Qualifizierung. Mit freundlichen Grüßen ?''{ / ' f ' Brunhild Kurth Anlagen Seite 3 von 3 Anlage l zur Kleinen Anfrage Drs. 6/8353 Schüler mit festgestellter Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) an öffentlichen Schulen in Sachsen Schuljahr 2016/17 Klassenstufe/Jahrgangsstufe Schularten KL3 darunter in darunter in KL4 KL5 KL6 KL7 KL8 KL9 KLIO Jg.ll Jg.12 gesamt LRS-Klassen 3/1* LRS-Klassen 3/11 2490 1240 1 182 589 58 76 75 63 55 58 75 43 5033398 ' Schüler in LRS-Klassen absolvieren die Klassenstufe 3 gedehnt in zwei Schuljahren Quelle: SaxSVS Stand 15.02.2017 Seite l von l Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/8353 Entwicklung der Schüler mit festgestellter Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) an öffentlichen Schulen in Sachsen Schuljahre 2010/2011 bis 2016/2017 Schüler in LRS-Klassen absolvieren die Klassenstufe 3 gedehnt in zwei Schuljahren Quelle: SaxSVS 2.Stichtag und Auswertungen der Amtlichen Schulstatistiken 2010/1 1 bis 2016/17 des Statistischen Landesamtes Sachsen Seite l von l Schuljahr 201 0/201 1 201 1 /201 2 2012/201 3 2017-03-02T09:58:19+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes