STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8354 Thema: Medizinische Eingriffe bei Intergeschlechtlichen und Umgang mit Intergeschlechtlichkeil in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln welchen Krankenhäusern Sachsens wurden seit 2010 kosmetische Genitaloperationen, Kastrationen/Sterilisationen und/oder Hormontherapien durchgeführt? (Bitte aufgliedern nach Jahren, Krankenhaus , Anzahl und Art der medizinischen Handlung) Frage 2: Bei wie vielen Minderjährigen mit uneindeutigen körperlichen Geschlechtsmerkmalen wurden in Sachsen seit 2010 kosmetische Genitaloperationen , Kastrationen/Sterilisationen und/oder Hormontherapien durchgeführt? (Bitte aufgliedern nach Jahr, Art der medizinischen Handlung, Altersgruppen) Frage 3: Bei wie vielen Neugeborenen wurde in Sachsen seit 2010 jährlich Intersexualität (DSD) diagnostiziert? (Bitte aufgliedern nach Jahren ) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 3: Zu diesen Fragestellungen liegen der Staatsregierung keine Daten und Informationen vor. Frage 4: Bei wie vielen Neugeborenen wurde in Sachsen seit 2013 nach § 22 Abs. 3 PStG ohne Angabe des Geschlechts eine Eintragung in das Geburtenregister vorgenommen? (Bitte aufgliedern nach Jahren) Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141 .51-17/150 Dresden, //März 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Es erfolgt keine statistische Erfassung der Eintragungen ohne Geschlecht beim Statistischen Landesamt Die Angaben zu Geburtsbeurkundungen ohne Geschlechtsangaben seit 2013 lassenkeine Rückschlüsse auf die tatsächlichen Fälle der lntergeschlechtlichkeit in Sachsen zu und können kein belastbares Zahlenmaterial liefern. § 22 Abs. 3 zwingt nicht zu einem Offenlassen des Geschlechtseintrages bei Intersexuellen Menschen. Sofern bei der medizinischen Untersuchung - in der Regel nach Absprache mit den Eltern - ein überwiegendes Geschlecht festgestellt werden kann, kann dieses registriert werden. Auch kann es vorkommen, dass die lntergeschlechtlichkeit erst später erkannt wird. Eine rückwirkende Streichung des Geschlechtsmerkmals wäre möglich, erfolgt aber nur auf Antrag des Betroffenen. Das Standesamt ist bei der Eintragung bzw. Nichteintragung an die ärztliche Feststellung gebunden. Aus der Geburtsanzeige bzw. dem ärztlichem Gutachten muss unmissverständlich hervorgehen, dass das Kind keinem der beiden Geschlechter eindeutig zugeordnet werden kann. Frage 5: Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung seit 2010 ergriffen und geplant um gegen unnötige geschlechtszuweisenden, -angleichenden und - vereindeutigenden Operationen und anderen medizinischen Handlungen bei Minderjährigen vorzugehen? Die Staatsregierung hat keine Maßnahmen ergriffen. Mit freundlichen Grüßen Seite2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-03-02T08:21:40+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes