STAATSMINISTERIUM DES INNERN 11.,§73iffl dL' kr» 91 1.1K. Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8357 Thema: Umstellung auf Voice over IP und Auswirkungen auf Katastrophenlagen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ergibt sich aus der flächendeckenden Umstellung auf Internettelefonie eine Neubewertung des Telefonnetzes als Träger der Informationsübermittlung im Katastrophenfall? Wenn ja, durch wen erfolgt eine Neubewertung? Die sächsische Staatsverwaltung stellt nicht auf Internettelefonie — vergleichbar Skype — um. Die sächsische Staatsverwaltung nutzt zur Sprach- und Datenkommunikation das Sächsische Verwaltungsnetz. Für die Sprachkommunikation wird dabei die Übertragungstechnologie „Sprache über Internetprotokoll" bzw. „Voice over Internet Protocol", kurz „Voice over IP", eingesetzt. Dies ist nicht gleichbedeutend mit „Internettelefonie". In der Funktionalität steht das genutzte paketvermittelte Voice over IP mit der bisherigen klassischen leitungsvermittelnden Telekommunikation im Kommunikationsverbund der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben auf gleicher Stufe. Eine Neubewertung ist somit entbehrlich. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-1053/21/16 Dresden, . Marz 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7,8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Wie wird sichergestellt, dass bei einem flächendeckenden Ausfall der Server weiterhin das Telefonnetz für Notrufe, Informationen und einsatznotwendige Kommunikation zur Verfügung steht? Auf die Antwort auf die Frage 1 wird verwiesen. Bezüglich des Sächsischen Verwaltungsnetzes sind u. a. folgende Vorkehrungen für den Ausfall von Hardware getroffen: • Bei Ausfall der Stromversorgung erfolgt der Einsatz von unterbrechungsfreien Stromversorgungen. • Bei Ausfall von Netzwerkverbindungen sind ggf. georedundante Anbindungen bzw. Backupleitungen nutzbar. • Bei Ausfall von Telekommunikationsanlagen (§ 3 Nummer 23 Telekommunikationsgesetz ) wird, soweit vorgesehen, mit dem Einsatz von redundanten Komponenten reagiert. Eine weitere Rückfallebene im Sächsischen Verwaltungsnetz ist „Survivable Remote Site Telephony — SRST". Sofern in der jeweiligen Behörde installiert, kann mit SRST in Verbindung mit lokalem Break -In- bzw. Break -Out -Verkehr über einen alternativen Provider für einen vorher festgelegten Teilnehmerkreis die Telefonfunktionalität auch bei Ausfall des Sächsischen Verwaltungsnetzes sicherstellt werden. Alternativ stehen aber auch andere Lösungen, wie zum Beispiel Mobilfunk oder BOS-Digitalfunk, zur Verfügung . Frage 3: Im Fall einer Großschadenslage, der Bildung von örtlichen Krisenstäben und /oder Einrichtung von örtlich gebundenen Landfunkstellen, wie ist die Kommunikation unter den Einrichtungen und /oder mit den Einsatzkräften gesichert, sollte das Internet als Informationsträger z.B. für Voice over IP ausfallen? Das Internet ist kein Informationsträger im Sinne der Fragestellung. Auf die Antworten auf die Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Zur Sicherung der Kommunikation unter den Einrichtungen und/oder Einsatzkräften steht als Redundanzebene der BOS-Digitalfunk zur Verfügung. Frage 4: Wie wird sichergestellt, dass keine Fremdeinwirkungen erfolgen können? Frage 5: Wie wird sichergestellt, dass keine Fremdnutzung der Informationen erfolgt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Auf die Antwort auf die Frage 1 wird verwiesen. Bezüglich des Sächsischen Verwaltungsnetzes wird hingewiesen, dass es sich um ein geschlossenes eigenes, exklusiv für die sächsische Staatsverwaltung bzw. die Korn- Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN -7 11 Freistaat SACHSEN munalverwaltungen bereitgestelltes Netz handelt. „Fremdeinwirkungen" können grundsätzlich und generell — unabhängig von der verwendeten Technologie — nie absolut ausgeschlossen werden. Die Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität der InforMatiosen erfolgt auf Grundlage des Sächsischen Datenschutzgesetzes und den Vorg.abery des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die im Sächsischen Verwaltungsnetz umgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen 1% Mekus Ulbi Seite 3 von 3 2017-03-02T08:24:52+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes