STAATSM1M1STER1UM des mmm Freistaat HP Sachsen Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-0141.51/7498 Dresden, Februar 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/836 Thema: Zugänglichkeit und Sicherung des Kulturdenkmales Schloss Sachsenburg in Frankenberg (Landkreis Mittelsachsen) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Anfang des 13. Jahrhunderts errichtete Sachsenburg, die vor ca. 500 Jahren zum Schloss umgebaut wurde, befindet sich im Eigentum der Stadt Frankenberg. Das ,Kuratorium Schloss Sachsenburg e.V.‘ arbeitete aktiv von 2001 bis 2008/2009. In dieser Zeit wurden ca. 60 Prozent der nutzbaren Räume nach denkmalschützerischen Vorgaben saniert. Seit 2009 wurde am Schloss nichts mehr gemacht. Selbst das Kuratorium .Schloss Sachsenburg1 e.V. hat keinen Zutritt zum Schloss, da dieses von der Stadt Frankenberg baupolizeilich gesperrt wurde. Die bisher sanierten Räume bleiben so für Veranstaltungen und Ausstellungen ungenutzt und sind der Öffentlichkeit entzogen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Frage 1: Worin besteht der denkmalpflegerische Wert des Schlosses Sachsenburg und wie stellt sich die aktuelle Situation dieses Kulturdenkmals aus Sicht der Staatsregierung dar? Schloss Sachsenburg, erbaut 1481 - 88 für Caspar v. Schönberg durch Hans Reinhardt, gehört zu den bedeutendsten Bauwerken in Sachsen, die in der unmittelbaren Nachfolge der Meißner Albrechtsburg den Übergang vom mittelalterlichen Burgenbau zum frühneuzeitlichen Schlossbau verkörpern. Lange Zeit in ihrer baugeschichtlichen Bedeutung nur unzureichend gewürdigt, muss die Anlage heute als eines der baukünstlerisch qualitätsvollsten und historisch aussagekräftigsten Zeugnisse herrschaftlicher Profanbaukunst am Ende des Mittelalters und zu Beginn der Neuzeit in Sachsen betrachtet werden. Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1DM DES INNERN Freistaat SACHSEIN Sowohl nutzungstechnisch als auch baulich ist die Situation unbefriedigend. In Teilen der Anlage ist Befall mit echtem Hausschwamm nachgewiesen. Anhaltendes Ausbleiben von Sicherungsmaßnahmen lässt partielle Einsturzgefahr befürchten. Frage 2: Wie kann Schloss Sachsenburg weiterhin öffentlich genutzt bzw. besichtigt werden? Weiche Unterstützung erhält die Kommune bzw. soll die Kommune wann durch den Freistaat erhalten, um die Sicherung und Instandhaltung sowie eine künftige öffentliche Nutzung des Schlosses gewährleisten zu können und welche Pläne und Konzepte für die Nutzung des Schlosses liegen dem Land vor? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Der Stadt Frankenberg als Eigentümerin ist an einer öffentlichen Nutzung und an einer regelmäßigen Besichtigungsmöglichkeit des Objekts gelegen. Vorrang besitzt aber zunächst das Anliegen der Notsicherung sowie der weitergehenden Instandsetzung. Die untere Denkmalschutzbehörde und das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen unterstützen und beraten die Stadt fachlich, seitdem die Schäden bekannt geworden sind. Ein vorerst letztes Gespräch fand am 3. Februar 2015 statt. Im März 2015 ist beabsichtigt, sich vor Ort ein Bild von der aktuellen Situation zu machen und über Nutzungskonzeptionen sowie finanzielle Aufwendungen zu sprechen. Ein seitens der Stadt Frankenberg 2008 bei der Brandenburgischen Schlösser GmbH in Auftrag gegebenes Konzept zeigt in Würdigung des Wertes der Anlage den Weg einer schrittweisen Sicherung und Sanierung bei Verbleib in städtischem Besitz auf. Die dafür notwenigen konkreten Nutzungen konnten bislang allerdings noch nicht gefunden werden. Eine Bewerbung um Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaues“ im Jahre 2014 mit einem Konzept unter dem Namen „Welcome Center“ der Hochschule im benachbarten Mittweida war nicht erfolgreich, weil die Gelder anderweitig vergeben wurden. Aus Sicht des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen könnte dies aber ein Weg sein, die Sachsenburg auch künftig öffentlich zu nutzen und in Teilen für Zwecke der Hochschule Mittweida herzurichten. Gedacht waren Tagungen, Seminare, Schulungen für neuimmatrikulierte ausländische Studierende, möglicherweise auch festliche Empfänge etc. Das dem Förderantrag von 2014 zugrunde liegende Konzept mit der Hochschule Mittweida soll im März nochmals vertiefend erörtert und durch konkrete Studien untersetzt werden. Dazu stehen das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen und die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Mittelsachsen im Kontakt mit der Stadtverwaltung Frankenberg. Die Stadtverwaltung Frankenberg beabsichtigt einen Wiederholungsantrag. Zu den konkreten Zuwendungsangeboten aus dem Landesprogramm Denkmalpflege siehe die Antwort auf die Frage 4. Frage 3: Seite 2 von 3 STAÄTSTVI1N1STBK1UM DES INNERN iH Freistaat ^gp SACHSEN Frage 4: Welche Fördermittel in welcher Höhe wurden seit 2009 für den Erhalt der Bausubstanz bzw. für Sanierungsarbeiten in der Vergangenheit beantragt, bewilligt und erteilt? (bitte jährlich aufschlüsseln) Am 23. September 2008 stellte die Stadt Frankenberg für das Haushaltsjahr 2009 für Substanzsicherungsmaßnahmen an der Nord- und Westfassade einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmals beim Landratsamt. Es wurde eine Zuwendung in Höhe von 163.530,00 EUR beantragt. Bewilligt wurden 79.602,00 EUR, welche durch die Stadt Frankenberg aber nicht in Anspruch genommen wurden. Am 26. August 2011 wurde für 2012 erneut ein Antrag auf Zuwendungen in Höhe von 109.020,00 EUR für Substanzsicherungen gestellt. Unter Hinweis auf fehlende Eigenmittel wurde der Antrag mit Schreiben vom 22. Mai 2012 durch die Stadt noch vor der Bewilligung zurückgezogen. Frage 5: Wie ist das Schloss Sachsenburg in die touristischen Konzepte der Region und des Freistaates eingebunden? Auf Ebene des Freistaates Sachsen ist Schloss Sachsenburg nicht in touristische Konzepte eingebunden. Das Schloss liegt in der Destination des Tourismusverbands „Sächsisches Burgen- und Heideland“ e.V.. Der Tourismusverband begleitet im Rahmen der Mitgliedschaft des Landkreises Mittelsachsen auch die Stadt Frankenberg einschließlich des Ortsteils Sachsenburg bei der Entwicklung der touristischen Infrastruktur. In den Jahren 2009 und 2GflO realisierte der Tourismusverband das ILE-Projekt „Erstellung eines Freizeit-und Tpurisjmusentwicklungskonzeptes Zschopautal-Sachsenburg innerhalb der Vorerz-gebirgsr^ion Augustusburger Land“. Mit freundlichen Grüßen I , ’ ( MaVkus Ulbig \ Seite 3 von 3