STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8372 Thema: Übermittlung von versammlungsbezogenen Daten an das LfV Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Werden durch die sächsische Polizei regelhaft oder punktuell (personenbezogene ) Daten von Versammlungsanmelderinnen, Ordnerinnen, VersammlungsteilnehnnerInnen oder/und an Versammlung teilnehmenden Pressevertreterinnen an das Landesamt für Verfassungsschutz weitergegeben? Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen erhält von der sächsischen Polizei punktuell personenbezogene Daten von Demonstrationen anzeigenden Personen. Personenbezogene Daten zu Ordnern und Pressevertretern werden dem LfV Sachsen nicht übermittelt. Bei vorliegenden einschlägigen Straftaten (PMK) erhält das LfV Sachsen ebenfalls personenbezogene Daten der Tatverdächtigen. Frage 2: Wie viele entsprechende Datenübermittlungen gab es im Jahr 2016? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Art. 51 Abs. 1 S. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten . Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzel- 147. • Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/21/18 Dresden, -7.März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN kf= SACHSEN Freistaat nen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Die Beantwortung der Frage würde die händische Durchsicht eines Großteils der in der Auswertungsabteilung des LfV Sachsen im Jahr 2016 bearbeiteten Akten und Vorgänge erfordern. Im Jahr 2016 wurden 16.146 in Betracht kommenden Akten gebucht. Selbst wenn man eine durchschnittliche Sichtungszeit von nur einer Minute pro Aktenstück ansetzt, ergäbe das bei einer regulären 40 -Stunden- Arbeitswoche einen Zeitaufwand von 6,7 Arbeitswochen. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Dienststellen andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkungen innerhalb des LfV Sachsen nicht zu leisten ist. Frage 3: In welcher Form und auf welcher Rechtsgrundlage oder innerdienstlichen Ani gordnu erfolgen diese Datenübermittlungen? Die p /nktu Ile Datenübermittlung erfolgt in der Regel per E-Mail. Rechtsgrundlage für eine : ber ittlung an das LfV Sachsen ohne dessen Ersuchen ist § 10 SächsVSG bzw. § 11(Abs 1 SächsVSG auf dessen Ersuchen. Mit freurhdlichen Grüßen -Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-03-03T08:16:16+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes