SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8374 Thema: Drogenscreening in sächsischen Justizvollzugsanstalten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Nachweisverfahren kommen in den Justizvollzugsanstalten beim Drogenscreening zum Einsatz? (bitte Hersteller und Produkt (inklusive geprüfter Wirkstoffe) bzw. Dienstleister sowie Kosten pro Test aufschlüsseln ) Für die Justizvollzugsanstalten wurden im Jahr 2016 die nachfolgend aufgeführten Nachweisverfahren zum Drogenscreening eingesetzt: Seite 1 von 5 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564 1500 Telefax +49 (0)351 564 1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen de* Aktenzeichen 1040E-KLR-403/17 Dresden, 3. März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.jusliz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 "Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verweltungspostfach; nähere Informationen unter wwwegvp de Hersteller Produkt Diagnostik-Nord Multidrogen- Mecklenburgstra- Urintest ße 97 ,,7-er Test" 19053 Schwerin Urindrogentest "Spiee-Test" MAVAND Soluti- Drogenwischtestans GmbH und Reinstofftest Ulrichstraße 21 zum Nachweis von 72116 Mössingen coc Drogenwischtestund Reinstofftest zum Nachweis von AMP Drogenwischtestund Reinstofftest zum Nachweis von OPI Drogenwischtestund Reinstofftest zum Nachweis von BUP Drogenwischtestund Reinstofftest „3-er Test" Drogenwischtestund Reinstofftest „4-er Test" Drogenwischtestund Reinstofftest „7-er Test" Seite 2 von 5 STAATSMINISTERlUM DER JUSTIZ Wirkstoffe Kosten pro Test (inkl. MwSt.) Amphetamine 2,00 € Buprenorphin Benzodiazepine Cocaine Methamphetamine Opiate Cannabinoide Spiee 2,00€ (synthetische Cannabinoide ) Cocaine 5,36€ Amphetamine 5,36€ Opiate 5,36€ Buprenorphin 5,36 € Amphetamine 7,74€ Methamphetamine Marihuana Amphetamine 8,33 € Benzodiazepine Cocaine Opiate Amphetamine 10,35 € Buprenorphin Benzodiazepine Cocaine Methamphetamine ~SACHsEN Hersteller Produkt Diagnostik-Nord Multidrogen- Mecklenburgstra- Urintest ße 97 „7-er Test" 19053 Schwerin Urindrogentest "Spiee-Test" Frage 2: Wirkstoffe Amphetamine Buprenorphin STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ Kosten pro Test (inkl. MwSt.) 2,00 € Benzodiazepine Cocaine Methamphetamine Opiate Cannabinoide Spiee 2,00€ (synthetische Cannabinoide ) Opiate Marihuana gsACHsEN Kommt es bei bestimmten Nachweisverfahren zu körperlichen Eingriffen oder Untersuchungen von Körperöffnungen, welche von Justizvollzugsbeamtlnnen durchgeführt werden? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? Bei Nachweisverfahren zum Drogenscreening, die durch Justizvollzugsbeamte durchgeführt werden, kommt es nicht zu körperlichen Eingriffen oder Untersuchungen von Körperöffnungen bei Gefangenen. Frage 3: Welche Tests wurden im Zeitraum 01. Februar 2016 bis 01. Februar 2017 durchgeführt ? (bitte nach JVA, Datum, Verdachtsgrundlage und Testergebnis aufschlüsseln ) Frage 4: Kam es beim Einsatz bestimmter Testverfahren zu weiteren Nachuntersuchungen (Wie beispielsweise zuerst Wischtest gefolgt von polytoxikologischem Drogenscreening im Urin)? Wenn ja, diese bitte in der Auflistung der Antwort zu Frage 2 gesondert kennzeichnen und begründen. Seite 3 von 5 Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: STAATSM!NlSTERlUM DER JUSTIZ ~SACHsEN Eine statistische Erhebung der in den Justizvollzugsanstalten durchgeführten Betäubungsmitteltests bei Gefangenen erfolgt nicht. Für die Justizvollzugsanstalten wären zur vollständigen Beantwortung der Frage 3 und 4 umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen erforderlich. Eine Dokumentation der Drogennachweisverfahren erfolgt in der Gefangenenpersonalakte. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten alle Gefangenenpersonalakten der Gefangenen, die sich im abgefragten Zeitraum in den einzelnen Justizvollzugsanstalten befanden, händisch ausgewertet und überprüft werden . Im Jahr 2016 waren insgesamt 8.879 Gefangene in sächsischen Justizvollzugsanstalten untergebracht. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassl!_ng des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das bei der Staatsregierung präsent ist, sowie jene Informationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-1-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden (SächsVerfGH, a. a. 0.). Zur Vorbereitung der Beantwortung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen. Diese Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle verlangt werden (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, a. a. 0 .). Zur vollständigen Beantwortung der Frage wären - wie oben dargestellt - umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der Justizvollzugsanstalten erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Vollzugsgeschäftsstellen , das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Selbst unterstellt, die Recherche würde je Gefangenenakte nur 10 Minuten in Anspruch nehmen, wäre ein Bediensteter des sächsischen Justizvollzugs deutlich mehr als ein halbes Jahr damit beschäftigt, die Antwort Seite 4 von 5 STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTlZ gsACHsEN auf die gestellten Fragen vorzubereiten . Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Justizvollzugsanstalten zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Justizvollzugsanstalten nicht zu leisten ist. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 5 von 5 2017-03-06T15:15:34+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes