SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalslrs߀ 7 | 01 097 Drssd€n Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8376 Thema: Nachfrage zu Drs 6/6048 - Stand der Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Aufmarsch der ,,Offensive für Deutschland" und Protesten am 24. Oktober 2015 in Markkleeberg Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie ist der Stand der im Zusammenhang mit dem Aufmarsch der,,Offensive für Deutschland" und Protesten am 24. Oktobe¡ 2015 in Markkleeberg eingeleiteten Ermittlungs- und Strafuerfahren? (bitte einzeln und unter Angabe der Zahl der Beschuldigten, des Tatvorwurfs, Deliktsgruppe , Zuordnung PMK und Gründen einer etwaigen Einstellung aufführen)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage (Stand: 15. Februar 2017) verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage Tabellarische Ubersicht STAATSMI NìSTERìUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-'1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-2600/16 Dresden, î.Mätz20'17 Hausanschrift: Sächsisches Staatsmi nlsterlum der Justiz Hospitalstraße 7 0 1 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 0 1 095 Dresden www justiz sachsen de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *zugsng für €lôktron¡sch signierte sowie fùr verschlüsselte elektronische Dokumente nur ilber das Elektronische Gerichls- und V€ruallungspostfachi nåhere lnformationen unter wW egvp deSeite 1 von 1 Anlage Drs. 6/8376 1 Deliktsbezeichnung Anzahl der Beschuldigte Deliktsgruppe Zuordnung PMK Verfahrensstand Einstellungsgründe 1 Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz (§§ 2, 28 SächsVersG) 1 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen PMK Rechts Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO Die Einstellung des Verfahrens erfolgte aus tatsächlichen Gründen . Ein Tatnachweis war nicht mit hinreichender Sicherheit zu führen. 2 Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (§ 29 BtMG) 1 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen Nicht zuzuordnen Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO Die Einstellung erfolgte, weil die Schuld des Täters als gering anzusehen war und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung bestand. 3 Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) Unbekannt Straftaten gegen die Person PMK Links Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO Die Einstellung des Verfahrens erfolgte, weil kein Täter ermittelt werden konnte. 4 Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel (§ 305a StGB) Unbekannt Andere Vermögensund Eigentumsdelikte; Urkundsdelikte Nicht zuzuordnen Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO Die Einstellung des Verfahrens erfolgte, weil kein Täter ermittelt werden konnte. 5 Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz (§ 22 SächsVersG) 126 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen PMK Links Einstellung von 30 Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO 96 Verfahren bei der Staatsanwaltschaft anhängig Die Einstellung der Verfahren erfolgte aus tatsächlichen Gründen . Ein Tatnachweis war nicht mit hinreichender Sicherheit zu führen. - 6 Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) 2 Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt Nicht zuzuordnen Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO Der Verdacht des Hausfriedensbruchs betraf zwei Grundstücke. Die Einstellung erfolgte hinsichtlich des ersten Grundstücks, weil der Eigentümer keinen Strafantrag gestellt hat (Verfahrenshindernis ) und hinsichtlich des zweiten Grundstücks aus tatsächlichen Gründen, weil ein Tat- Anlage Drs. 6/8376 2 nachweis nicht mit hinreichender Sicherheit zu führen war. 7 Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz, Verstoß gegen das Waffengesetz (§ 28 SächsVersG, § 52 WaffG) 1 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen PMK Links Verfahren bei der Staatsanwaltschaft anhängig - 8 Beleidigung (§ 185 StGB) 1 Straftaten gegen die Person PMK Links Rechtskräftige Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen - 9 Beleidigung (§ 185 StGB) 1 Straftaten gegen die Person PMK Links Verfahren bei der Staatsanwaltschaft anhängig - 10 Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz (§ 26 SächsVersG) 1 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen PMK Links Verfahren bei der Staatsanwaltschaft anhängig - 11 Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz (§ 28 SächsVersG) 1 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen PMK Rechts Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO Die Einstellung des Verfahrens erfolgte aus tatsächlichen Gründen . Ein Tatnachweis war nicht mit hinreichender Sicherheit zu führen. 12 Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz (§ 28 SächsVersG) Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen Nicht zuzuordnen Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO Die Einstellung des gegen Unbekannt geführten Verfahrens erfolgte aus tatsächlichen Gründen . Es konnte kein Beschuldigter ermittelt werden. 13 Beleidigung (§ 185 StGB) 1 Straftaten gegen die Person PMK Links Verfahren bei der Staatsanwaltschaft anhängig - Ordnungswidrigkeiten 24.10.2015 1 Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz (§§ 17, 28 SächsVersG) 1 Nicht zuzuordnen Abgabe an die Bußgeldbehörde KA6-8376 KA6-8376_Anl 2017-03-06T15:21:11+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes