Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 O 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Drs.-Nr.: 6/8413 STAATS MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: 6. Folgeabkommen zum Verwaltungsabkommen für die Braunkohlesanierung · Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut dem Artikel „Kohle für das Schöne nach der Kohle" vom 02.02.2017 veröffentlicht in der Lausitzer Rundschau, ist das 6. Folgeabkommen für das Verwaltungsabkommen für die Braunkohlesanierung abschließend ausgehandelt worden. Die Unterzeichnung soll im Frühjahr stattfinden. Demnach werden 1,2 Mill. € insgesamt von Bund und Ländern bereitgestellt. Der sächsische Beitrag, 240 Mio. €, wurde bereits von der Staatsregierung am Dienstag frei gegeben." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Verhältnis wird die Gesamtsumme von 1,2 Milliarden Euro auf die zu finanzierenden Maßnahmen der §2 und §3 des Verwaltungsabkommens aufgeteilt und welche finanziellen Mittel stellt der Freistaat Sachsen hierfür jeweils bereit? Die Aufteilung des Finanzrahmens von 1.230 Mio. €auf§ 2 und § 3 des fünften ergänzenden Verwaltungsabkommens zum Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten (VA Altlastenfinanzierung ) in der Fassung vom 10. Januar 1995 über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2018 bis 2022 (VA-Vl-BKS) sowie der sächsische Landesanteil ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen. Die Übersichten sind als Anlage 1 und 2 Bestandteil des VA-Vl-BKS. Seite 1 vo n 3 SSACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 46-1053/1 3/4 Dresden, 0 2. MRZ. 2017 Zertifikat u:it 2006 audlt be:rufundfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. §-2-Maßnahmen Angaben in Mio. € 2018 2019 Finanzrahmen 190,00 190,00 davon: Eigenanteil LMBV 7,28 6,72 Plafond 182,72 183,28 davon: Bund (75 %) 137,04 137,46 Länder (25 % ) 45,68 45,82 davon: - Brandenburg 23,97 23,76 - Sachsen 15,63 15,62 - Sachsen-Anhalt 5,59 5,90 - Thüringen 0,49 0,54 §-3-Maßnahmen Angaben in Mio. € 2018 2019 Summe Bund/Länder 64,00 64,00 davon: Bund (50 %) 32,00 32,00 Länder (50 %) 32,00 32,00 davon: - Brandenburg 9,50 9,40 - Sachsen 17,00 17,40 - Sachsen-Anhalt 4,00 3,80 - Thüringen 1,50 1,40 Seite 2 von 3 STAATS MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR 2020 2021 180,00 175,00 6,92 7,52 173,08 167,48 129,81 125,61 43,27 41 ,87 22,03 20,90 15,57 15,62 5,14 4,86 0,53 0,49 2020 2021 64,00 64,00 32,00 32,00 32,00 32,00 10,20 10,40 16,65 16,70 3,80 3,60 1,35 1,30 SSACHsEN 2022 Summe 175,00 910,00 7,24 35,68 167,76 874,32 125,82 655,74 41 ,94 218,58 20,53 111,19 15,58 78,02 5,34 26,83 0,49 2,54 2022 Summe 64,00 320,00 32,00 160,00 32,00 160,00 11,40 50,90 16,00 83,75 3,60 18,80 1,00 6,55 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SSACHsEN Frage 2: Konnten sich Bund und Länder auf eine einheitliche Position einigen, welche Maßnahmen jeweils den Paragraphen 2 und 3 des Verwaltungsabkommens zugeordnet werden, so dass Unsicherheiten in der Kostenkalkulation für weitere Folgeabkommen vermieden werden können? Wenn ja, auf welche Position konnte man sich nun einigen? Gemäߧ 3 Abs. 4 des VA-Vl-BKS ist der Umfang der rechtlichen Sanierungsverpflichtungen der Lausitzer- und Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) regelmäßig auf Grundlage der aktuellen Rechts- und Erkenntnislage zu überprüfen. Im Ergebnis kann der Steuerungs- und Budgetausschusses für die Braunkohlesanierung (StuBA) unter Einhaltung des Gesamtfinanzrahmens gemäß Anlagen 1 und 2 bei geänderten Rechtslagen (insbesondere Bergrecht und Wasserrecht) einzelne Sanierungsmaßnahmen neu zuordnen. Frage 3: Können alle in diesem Zeitraum vorgesehenen Projekte zur Beseitigung der Schäden durch Braunkohlebergbau als auch zur Gefahrenabwehr durch den Grundwasseranstieg mit den ausgehandelten Mitteln umgesetzt werden? Wenn nicht, welche Projekte müssen künftig durch den Freistaat Sachsen oder die betroffenen Kommunen selbst umgesetzt werden und welcher finanzielle Rahmen ist für die Umsetzung vorgesehen ? Das VA-Vl-BKS sichert die Finanzierung der Braunkohlesanierung für die Jahre 2018 - 2022 ab. Die in diesem Zeitrahmen zur Umsetzung vorgesehenen Maßnahmen sind damit finanziell abgesichert. Im Übrigen haben in§ 5 VA-Vl -BKS der Bund und die Länder vereinbart, sich während der Laufzeit des Abkommens über die Vorgehensweise für eine Fortführung der Braunkohlesanierung nach 2022 hinaus zu verständigen . Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2017-03-03T08:12:33+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes