STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8417 Thema: Fortführung des Chemnitztalradweges von Markersdorf nach Wechselburg und Rochlitz (Landkreis Mittelsachsen) - Nach¬ frage zu Drs. 6/7183 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 64-1053/50/34 Dresden, Q f MaPZ 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Beantwortung der Kleinen Anfrage „Bedarf, Stand Planung und Bau des Chemnitztalradweges zwischen Chemnitz, Markersdorf und Wechselburg u. a. auf der ehemaligen Bahntrasse (Stadt Chemnitz und Landkreis Mittelsachsen)" (Drs. 6/7183) durch die Staatsregierung nahm lediglich auf den bereits im Bau befindlichen Abschnitt zwischen Chemnitz-Wittgensdorf und der Ortslage Markersdorf Bezug. Aus die¬ sem Grund erfolgt hiermit die Nachfrage zum weiterführenden Ab¬ schnitt des Chemnitztalradweges (Route 11-12 Mulde - Chemnitz - Mittelgebirge) zwischen Markersdorf und Wechselburg." Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamlllc Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Bedarf für die Weiterführung des Chemnitz¬ talradweges zwischen Markersdorf und Wechselburg aus Sicht der Staatsregierung dar, insbesondere im Hinblick auf die (prognostizierte) Verkehrsbelegung, Kurvigkeit und Fahr¬ bahnbreite der S 240, auf die Bedeutung für den Schüler- und touristischen Radverkehr sowie die Möglichkeit der Herstel¬ lung einer Verbindung von Chemnitz nach Rochlitz über die Verknüpfung mit dem Mulderadweg in Wechselburg (Bitte ge¬ ben Sie die Priorität abschnittsweise an, sofern möglich)? Im Zuge der Ausarbeitung der Radverkehrskonzeption Sachsen 2014 wurde ein Bedarf für den Bau von Radwegen entlang der S 240 zwischen Markersdorf -Schweizerthal und Schweizerthal-Diethensdorf bewertet. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 4 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat S ACH SEM Nach der Multikriterienanalyse wurden der Abschnitt außerhalb der Ortsdurchfahrt auf¬ grund seiner prognostizierten Verkehrsbelastung in Klasse C (niedrigste Priorität) der Radverkehrskonzeption Sachsen 2014 eingeordnet, das heißt, der Nachweis der Erfor¬ derlichkeit konnte nicht erbracht werden. Grundlage der Bedarfsermittlung ist die Ver¬ kehrsprognose für das Jahr 2025. Die Radverkehrskonzeption Sachsen 2014 priorisiert den Bedarf von Radwegen nur außerhalb von Ortsdurchfahrten in die Klassen A, B und C. Es wird auf die Radver¬ kehrskonzeption Sachsen 2014 im Internet verwiesen (http://radverkehr.sachsen .de/5700.html sowie https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/21895). Die zutreffende Karte ist unter http://www.list.smwa.sachsen.de/radverkehr/RW LK-Mittelsachsen 2.pdf eingestellt. Frage 2: Welche Vorplanungen oder Planfeststellungsverfahren für die Realisie¬ rung finden aktuell statt, bzw. haben in welchem Zeitraum mit welchem Ergebnis stattgefunden (Bitte geben Sie den Stand der Vorplanung/des Planfeststellungsverfahrens nach Bauabschnitten getrennt an), bzw. zu welchem Zeitpunkt sind der Beginn der Vorplanungen, die Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens, der Baubeginn sowie die Fertigstel¬ lung und Verkehrsfreigabe des Radweges jeweils geplant? Planung und Bau für den Abschnitt zwischen Markersdorf und Wechselburg erfolgen durch den Zweckverband Chemnitztalradweg. Frage 3: Welche weiteren (ggf. provisorischen) Maßnahmen wie Montage von Wegweisern und die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindig¬ keit auf der S 240 insbesondere im Abschnitt zwischen Markersdorf und Göritzhain sind geplant und zu welchem Zeitpunkt werden diese vo¬ raussichtlich umgesetzt? Im Rahmen der Erstausstattung des SachsenNetz Rad wird auch der Chemnitztalrad¬ weg mit aktueller richtlinienkonformer Wegweisung durch den Freistaat Sachsen aus¬ gestattet. Der Zeitpunkt der Umsetzung kann aufgrund des frühen Planungsstandes noch nicht benannt werden. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen fallen in die Zuständigkeit der unteren Stra¬ ßenverkehrsbehörde. Frage 4: Welche Gesamtkosten sind für Planungs- und Baumaßnahmen zur Wei¬ terführung des Chemnitztalradweges zwischen Markersdorf und Wech¬ selburg sowie für weitere Maßnahmen veranschlagt und mit welchen Finanzmitteln (Bitte geben Sie den Haushaltstitel an) werden diese fi¬ nanziert? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Diesbezügliche Auskünfte kann nur der Zweckverband Chemnitztalradweg erteilen. Hinsichtlich der Förderung von Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 5 der Klei¬ nen Anfrage Drs. 6/7183 verwiesen. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 5: Wie hat sich die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke auf der S 240 in den Abschnitten zwischen Markersdorf und Göritzhain sowie Göritz¬ hain und Nöbeln in den Jahren 2005 bis 2016 entwickelt (Bitte geben Sie auch den Anteil des Schwerlastverkehrs an), und wie hoch war im genannten Zeitraum die jährliche Zahl der Verkehrsunfälle mit Beteili¬ gung von Fahrradfahrenden (Bitte schlüsseln Sie nach Lebensalter der an den Unfällen beteiligten Fahrradfahrenden auf)? Für den maßgebenden Bereich wurde die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) im Zuge der regelmäßigen Straßenverkehrszählungen erfasst. Im Folgenden wird nur die DTV werktags angegeben. Abschnitt zwischen Markersdorf und Göritzhain Für die S 240 wurde bei der Straßenverkehrszählung 2005 in dem Abschnitt zwischen Markersdorf und Göritzhain eine DTV von rund 600 Kfz/24 h ermittelt. Darin ist der Schwerverkehrsanteil in Höhe von rund 9 % enthalten. Bei der Straßenverkehrszählung 2010 wurde in diesem Abschnitt eine DTV von rund 800 Kfz/24 h ermittelt. Darin ist der Schwerverkehrsanteil in Höhe von rund 8 % enthalten. Im Jahr 2015 wurden im glei¬ chen Abschnitt rund 600 Kfz/24h und ein Schwerverkehrsanteil in Höhe von rund 2 % ermittelt. Abschnitt zwischen Göritzhain und Nöbeln Für die S 240 wurde bei der Straßenverkehrszählung 2005 in dem Abschnitt zwischen Göritzhain und Nöbeln eine DTV von rund 1.200 Kfz/24 h ermittelt. Darin ist der Schwerverkehrsanteil in Höhe von rund 8 % enthalten. Bei der Straßenverkehrszählung 2010 wurde in diesem Abschnitt eine DTV von rund 1.100 Kfz/24 h ermittelt. Darin ist der Schwerverkehrsanteil in Höhe von rund 9 % enthalten. Im Jahr 2015 wurden im gleichen Abschnitt rund 1.000 Kfz/24h und ein Schwerverkehrsanteil in Höhe von rund 1,5 % ermittelt. Im Abschnitt zwischen Markersdorf und Göritzhain wurden in den Jahren 2005 bis 2016 neun Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fahrradfahrern polizeilich registriert: 2007 1 Verkehrsunfall 2012 2 Verkehrsunfälle 2013 3 Verkehrsunfälle 2015 2 Verkehrsunfälle 2016 1 Verkehrsunfall Radfahrer 28 Jahre Radfahrer 53/63 Jahre Radfahrer 55/72/54 Jahre Radfahrer 56/25 Jahre Radfahrer 78 Jahre Zwischen dem Abschnitt Göritzhain und Nöbeln wurden keine Verkehrsunfälle mit Be¬ teiligung von Radfahrern polizeilich erfasst. Eine Recherche entsprechend der Fragestellung ist seitens des Statistischen Landes¬ amtes des Freistaates Sachsen nicht möglich. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Daher wurde die Anzahl der Verkehrsunfälle aus den polizeilichen Datensätzen der Elektronischen Unfalltypensteckkarte (EUSka) ermittelt. Angaben zur täglichen Ver¬ kehrsstärke und dem Anteil des Schwerlastverkehrs auf o. g. Abschnitten können nicht getroffen werden. Vlit freundlichen Grüßen Seite 4 von 4 2017-03-07T15:10:35+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes