STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8421 Thema: Therapie von Crystai-Meth-Abhängigen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Crystal Meth-Abhängige haben sich in Sachsen seit 2006 einer stationären Entzugstherapie unterzogen? (Bitte Antwort nach Jahren aufschlüsseln) Es wird darauf hingewiesen, dass Crystal Meth in der Internationen Statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (I CD) 10. Revision ( German Modification) nicht gesondert angegeben wird, sondern allgemein als "Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein" (FlS.-) erfasst wird. Die in sächsischen Krankenhäusern und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen stationär behandelten Patienten mit einer F15.-Diagnose können der Anlage entnommen werden. Darüber hinausgehende Informationen liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 2: Wie viele Crystal Meth-Abhängige in Sachsen haben seit 2006 eine medizinische Rehabilitation in Anspruch genommen? (Bitte die Antwort nach Jahren, Anzahl und Geschlecht aufschlüsseln) Frage 3: Wie viele der in Sachsen von Crystal Meth-Abhängigen angetretenen Rehabilitationsmaßnahmen wurden nach welchem Zeitraum wieder abgebrochen und warum? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2006, Anzahl und Geschlecht sowie Zeitraum aufschlüsseln) Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 53-0141.51-17/170 D1Jden, !'März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Frage 4: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Wie viele der in Sachsen von Crystal Meth-Abhängigen angetretenen Rehabilitationsmaßnahmen wurden bis zum Ende durchgeführt? Wie viele davon waren langfristig bzw. endgültig erfolgreich? (Bitte die Antwort nach Jahren sei 2006 und Geschlecht aufschlüsseln) Frage 5: Wie haben sich die durchschnittlichen Kosten einer stationären Entzugstherapie mit einer sich anschließenden medizinischen Rehabilitation in Sachsen pro Therapieplatz seit 2006 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 - 5: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Die Fragen beziehen sich auf statistische Angaben im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Crystal Meth-Abhängige in Sachsen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung zwar verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten jedoch nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671 ). Letzteres ist vorliegend der Fall. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Suchtkranke werden von den jeweils zuständigen Sozialleistungsträgern, z.B. von der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, den Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung sowie den Krankenkassen durchgeführt. Es handelt sich also um keine Aufgabe der Staatsregierung. Diese verfügt deshalb über keine eigenen Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Drs: 6/8421 ln sächsischen Krankenhäusern und Vorsorge- oder Rehabilitatonseinrichtungen stationär behandelte Patienten (einschließlich Stunden- und Sterbefälle) 2006 bis 2015 nach ausgewählten Diagnosen Diagnose- Fallzahl Fallzahl ICD-101> Berichtsjahr Reha- o. bezeichnung Krankenhäuser Vorsorgeeinrichtungen F15 Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein 2006 87 2007 81 2008 70 2009 101 2010 250 2011 478 2012 680 2013 827 2014 1.649 2015 1.674 2016 ... 1) Internationale Statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, ICD-10-GM Version, des jeweiligen Berichtsjahres Angabe fällt später an Datenquelle: Krankenhausstatistik- Teil II-Diagnosen - - - - - - 20 28 73 76 . .. 2017-03-07T16:08:01+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes