STAATSMINISTERIUM DES INNERN w Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8425 Thema: Abbau von Überstunden und Mehrarbeit in der sächsischen Polizei im Januar 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen gelang es den Beamten der Sächsischen Polizei im Monat Januar 2017 nicht, die Anzahl von 60 Mehrarbeitsstunden zu unterschreiten? (Bitte aufschlüsseln nach Polizei, Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt und Polizeirevieren!) Polizeidirektion Chemnitz 3 davon Polizeirevier Aue Polizeirevier Freiberg 1 1 Polizeidirektion Dresden 3 Polizeidirektion Görlitz 2 davon Polizeirevier Zittau-Oberland 1 Polizeidirektion Leipzig 26 davon Polizeirevier Grimma 1 Polizeidirektion Zwickau 6 davon Polizeirevier Zwickau 4 Landeskriminalamt 117 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 0 Präsidium der Bereitschaftspolizei 26 Polizeiverwaltungsamt 9 Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/21/3? Dresden, Marz 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTE11UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1) konnte die Mehrarbeit aus welchen Gründen nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten werden? Im Januar 2017 war bei 172 Beamten die Mehrarbeit älter als ein Jahr. Die Gründe, weswegen die Mehrarbeit nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten wurde, werden statistisch nicht erfasst. Frage 3: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1 i. V. m. Frage 2) wurde die Mehrarbeit durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung abgegolten? Im Monat Januar 2017 wurde keine Mehrarbeit vergütet. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde im Januar 2017 eine Mehrarbeitszeit von 5 Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, sodass diese tatsächlich geleisteten Mehrarbeitsstunden verfallen sind? In 428 Fällen wurde im Januar 2017 Mehrarbeit geleistet aber eine Mehrarbeitszeit von fünf Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, so dass diese tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden verfallen sind. Mit freündlichen Grüßen )1N Markus Ulbil Seite 2 von 2 2017-03-02T10:00:23+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes