STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Sp SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 [ 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 21-0141.51-15/46 Dresden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Nicolaus, CDU-Fraktion M'Februar2015 Drs.-Nr.: 6/843 7 Thema: Aktuelle Situation der Schuldnerberatung im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie veränderte sich die Finanzierung der Schuidnerberatung nach den Kreisgebietsreformen im Freistaat Sachsen? Zu möglichen Veränderungen der Finanzierung der Schuldnerberatung nach den Kreisgebietsreformen im Freistaat Sachsen liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Frage 2: Wie viele der Personen, die eine Schuldnerberatung angenommen haben, bezogen Leistungen nach dem SGB II oder anderen staatlichen Transferzahlungen? Frage 3: Wie viele dieser Personen wurde eine kostenfreie Intensivberatung angeboten? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Von 990 beratenen Personen, die 2013 eine Schuldnerberatungsstelle in Deutschland aufsuchten und ihre Angaben freiwillig für statistische Zwecke des Bundes zur Verfügung stellten, bezogen 29% Leistungen nach SGB II und 1,5% Leistungen nach SGB XII (Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistik zur Überschuldung privater Personen 2013. Fachserie 15, Reihe 5, Wiesbaden 2014). Zum zeitlichen Umfang der Beratungen, die mit den Ratsuchenden durchgeführt wurden, sowie zur Kostenfreiheit liegen keine Angaben vor. Die Daten aus der Bundesstatistik sind nicht für den Freistaat Sachsen aufgeschlüsselt. Hausansehrift: Sicbsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucher» schütz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCUUTZ Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie hoch waren die kommunalen Zuschüsse für die jeweiligen Schuldnerberatungen 2012 und 2013? Die kommunalen Zuschüsse der Landkreise und Kreisfreien Städte für die Schuldnerberatung in 2012 und 2013 sind den Drs. 5/11630 und 5/14081 zu entnehmen. Frage 5: Welche Finanzierungsmodelle werden in den einzelnen Landkreisen angewandt? Kommt es zu einem pauschalisierten Honorar der Leistungen oder werden fallbezogene Honorare ausgewiesen? Nach Informationen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz schließen die Landkreise und Kreisfreien Städte in der Regel Rahmenvereinbarungen mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege zur Vergütung der zu erbringenden Leistung ab (vgl. § 75 SGB XII). Die Höhe und Laufzeiten dieser Vereinbarungen sind unterschiedlich. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2